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10.04.2018
Abgasskandal
Nun hat auch ein OLG sich mit dem Thema beschäftigt, ob Käufer eines abgasmanipulierten Diesels auch nach einem Software-Update noch vom Kauf zurücktreten können. Hat das Update, das Abgaswerte reduziert, zugleich unerwünschte Nebeneffekte, wie den schnelleren Verschleiß von Fahrzeugteilen, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu, entschied das OLG Köln.mehr