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14.06.2017
Einstweiliger Rechtsschutz für Behandlung
Selbst wenn noch nicht feststeht, ob ein Medikament für die vorgesehene Behandlung zugelassen wird, kann ein Patient Anspruch darauf haben, wenn dies die einzig reale Chance für die Rettung aus einem akut lebensbedrohlichen Zustand ist. Wirtschaftliche Interessen der Krankenkassen müssen dann zurückstehen.mehr