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28.04.2017
Opferentschädigungsgesetz
Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung können die Beschädigtenrente, die das Opfer einer Straftat nach dem Opferentschädigungsgesetz erhält, mindern. Unerheblich für die Anrechnung war in diesem Fall, dass nicht die Klägerin, sondern ihr Ehemann den Vertrag abgeschlossen hatte, da sie Mitbegünstigte des Versicherungsschutzes war.mehr