News
21.12.2016
GmbH-Gesellschafter
Die Gesellschafterstellung in einer GmbH kann an die Mitarbeit im Unternehmen geknüpft werden. Unzulässig ist aber eine Regelung, wonach der Anteil auch dann eingezogen werden kann, wenn die Beendigung der Anstellung streitig ist. Nach Auffassung des OLG München kann sich der Gesellschafter jedoch nicht auf die Unwirksamkeit berufen, wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass er die Mitarbeit wieder aufnehmen wird.mehr