Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
KI-VO sieht Transparenzpflichten vor
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz – KI-VO oder AI Act – ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie sieht für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bestimmte Transparenzpflichten vor, die insbesondere in Artikel 50 der KI-VO geregelt sind. Demnach müssen ab dem 2. August 2026:
- KI-Interaktionen mit Menschen als solche zu erkennen sein,
- KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte entsprechend markiert werden,
- Deepfakes (täuschend echte KI-generierte Bilder oder Videos) so gekennzeichnet sein, dass sie klar als manipulierte Inhalte zu erkennen sind.
Grundsätzlich gilt, dass Nutzer erkennen können müssen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, Deepfakes anschauen oder Inhalte einsehen, die von einem KI-System erzeugt wurden.
Ausnahmen für kleine Unternehmen
Für kleine Unternehmen (KMU), zu denen auch Kanzleien und Freiberufler gezählt werden, sind erleichterte Dokumentations- und Berichtspflichten vorgesehen, sofern die allgemeine Sicherheit nicht bedroht ist. Deepfakes und Emotionserkennung müssen allerdings in jedem Fall gekennzeichnet sein.
Die Pflicht zur Offenlegung des Einsatzes KI-Systemen entfällt auch, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um ein KI-System handelt. Dies gilt beispielsweise dann, wenn humanoide Roboter mit deutlich synthetischen Stimmen sprechen.
Die Transparenzpflichten sind außerdem eingeschränkt, wenn KI-Inhalte bei Strafverfolgungsmaßnahmen oder verdeckten Ermittlungen eingesetzt werden.
Keine Vorgaben für die Art der Kennzeichnung
Wie die Kennzeichnung konkret zu erfolgen hat, ist nicht geregelt. Gefordert wird lediglich, dass eine „klare und eindeutige Information“ spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion gegeben werden soll. Typische Formulierungen könnten daher lauten:
- „Der Text / der Inhalt / die Grafik / das Bild wurde von einem KI-System generriert.“
- „Sie kommunizieren mit einem KI-System.“
- „Die Antwort auf ihre Frage wird von einer KI erzeugt.“
Kennzeichnungspflicht entfällt nach Überprüfung
Insbesondere für Journalisten, Freiberufler und Kanzleien von Bedeutung ist, dass die Kennzeichnungspflicht von Texten, die von einer KI erzeugt wurden, entfällt, wenn diese von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurden. Entscheidend ist, dass eine Person benannt ist, die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte trägt.
Für Unternehmen und Kanzleien bedeutet dies, dass klar geregelt werden muss, wer KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung oder Weitergabe prüft. Im Vorfeld sollte zudem festgelegt werden, wer und in welchem Umfang KI einsetzen darf und welche Inhalte nicht von einer KI verarbeitet werden dürfen. Dabei sollte vor allem auf die Verarbeitung personenbezogener Daten geachtet werden.
-
Abschreibung: Gebrauchter PKW als Geschäftswagen sinnvoll?
304
-
Fristverlängerung bei Gericht beantragen - Fehlerquellen und Haftungsgefahren
209
-
Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern
1931
-
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
1032
-
Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
102
-
Harsche BGH-Rüge für überlanges Urteil eines LG
77
-
Drohung des Anwalts mit Mandatsniederlegung zur Unzeit
752
-
KI-Recherche für Juristen
71
-
Messie-Syndrom ist allein kein Grund für Wohnungskündigung
53
-
Einspruchsfrist versäumt: Was ist bei Bescheidverspätung oder Verlust in der Post zu beachten?
46
-
Harsche BGH-Rüge für überlanges Urteil eines LG
13.09.2026
-
Vorsicht vorm Versorgungswerk!
10.09.2026
-
Ursachen für Anwaltsinsolvenzen
10.09.2026
-
BGH weist Ausweg durch „überwachte“ Arbeit als Angestellter in einer Sozietät
10.09.2026
-
Anwaltsinsolvenz und Verlust der Zulassung bedingen sich oft gegenseitig
10.09.2026
-
Kultur der zweiten Chance bleibt für viele Freiberufler eine Illusion
10.09.2026
-
„Oggie“ fuhr mit Kühlschrank auf dem Rad nach Istanbul
30.08.2026
-
Syndikusrechtsanwalt in Altersteilzeit behält Anwaltszulassung
05.08.2026
-
Schadenersatz nach WhatsApp-Chat über quer sitzenden Pups
19.07.2026
-
CoPilot Law: Der neue KI-Assistent für die Anwaltskanzlei
15.07.2026
Michael Spengler
23.07.2026 09:38 Uhr
Warum weicht Ihre Auflistung über die Dinge die kennzeichnungpflichtig sind, vom Gesetzestext ab? Sie schreiben:
KI-generierte Texte, Bilder, Fotos, Videos und Audioinhalte entsprechend markiert werden,
und dann auch noch separat "Deepfakes"
In der Verornung steht aber nur:
"Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden."
In Ihrer Aufzählung fragt man sich was man unter Bilder versteht, wenn sie auch noch die Fotos hinzufügen. Das erzeugt mehr Irritation als Aufklärung.
HaufeOnlineRedaktion
24.07.2026 10:03 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Beitrag entsprechend angepasst.