Muss ein Auto fahren, um verwendet zu werden?

Ein in einer spanischen Privatgarage für mehr als 24 Stunden geparkter Pkw fing Feuer. Mit erheblichen Konsequenzen: Der Fahrzeugbrand verursachte Schäden in Höhe von gut 44.000 Euro.
Strittig in dem Fall war, wie der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der EG-Richtlinie über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auszulegen ist (Richtlinie 2009/103/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2009 über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht, (ABI. 2009 L 263, S. 11).)
Haftpflichtversicherer weigerte sich zu zahlen
Letztlich ging es um die Frage, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss. Der spanische Haftpflichtversicherer hatte sich nämlich geweigert, zu zahlen.
Da der Oberste Gerichtshof Spaniens, das Tribunal Supremo, Zweifel an der Auslegung des Begriffs „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der oben genannten Richtlinie hegte, legte des dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor.
Was ist unter „Verwendung eines Fahrzeugs“ zu verstehen?
Der EuGH wies in seinem Urteil darauf hin, dass der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ einen autonomen Begriff des Unionsrechts darstelle, dessen Auslegung nicht dem Ermessen der einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen werden darf.
Nach Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff im Sinne der Richtlinie nicht auf Situationen der Verwendung im Straßenverkehr beschränkt. Er umfasse vielmehr jede Verwendung eines Fahrzeugs, die dessen gewöhnlicher Funktion entspreche.
Wie hat der EuGH eingeordnet, dass das betroffene Fahrzeug beim Unfall stand?
- Der Umstand, dass das Auto stand, schließe für sich allein nicht die Verwendung des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt aus.
- Zudem beschränke keine Vorschrift der Richtlinie den Umfang der Pflichtversicherung und des Schutzes, der damit gewährleistet werden soll, auf die Fälle, in denen Fahrzeuge in einem bestimmten Gelände oder auf bestimmten Straßen genutzt würden.
- Parken und die Standzeit des Fahrzeugs seien als natürliche und notwendige Phasen anzusehen, die einen wesentlichen Bestandteil der Verwendung des Fahrzeugs als Beförderungsmittel darstellten.
Fazit: Wird ein Fahrzeug zwischen zwei Fahrten geparkt, wird es grundsätzlich entsprechend seiner Funktion als Beförderungsmittel verwendet.
Warum auch ein längeres Parken unkritisch ist
Das Gericht ging auch auf die Frage ein, ob das längere Parken des Fahrzeugs Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Einschätzung hat. Ausgehend von der Einschätzung, dass Parken unter den Begriff Verwendung fällt, wies das Gericht darauf hin, dass diese Schlussfolgerung nicht dadurch in Frage gestellt werde, dass das Fahrzeug mehr als 24 Stunden in einer Garage geparkt war. Denn das Parken eines Fahrzeugs bedeute, dass dieses bis zur nächsten Fahrt stillstehe. Dabei könne es sich durchaus um einen längeren Zeitraum handeln, so der EuGH.
Dies könnte Sie auch noch interessieren:
Regressanspruch der Versicherung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
947
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
9432
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
903
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
707
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
641
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
628
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
551
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
541
-
Verdacht der Befangenheit auf Grund des Verhaltens des Richters
506
-
Voraussetzungen und Fristen für die Wiedereinsetzung
498
-
Vertragsstrafe und Rücktritt schließen sich nicht aus
18.06.2025
-
Angaben unzureichend: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
17.06.2025
-
Honorar für Studienplatzvermittlung erst mit Studienplatzvertrag
16.06.2025
-
BGH zur Verjährung der Rückforderung von Kontoführungsentgelten
12.06.2025
-
Abgerissener Tankdeckel: Warum der Waschstraßenbetreiber nicht haftet
11.06.2025
-
Kein gutgläubiger Kfz-Erwerb trotz Fahrzeugbrief
02.06.2025
-
Unwirksame Preiserhöhung von Netflix
26.05.2025
-
Ansprüche des Erben eines jüdischen Kaufmanns aus NS-Zeit sind verjährt
08.05.2025
-
Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn
07.05.2025
-
Radfahrer stürzt über Leine: Keine Tierhalterhaftung bei Gassirunde aus Gefälligkeit
24.04.2025