Tchibo setzt sich gegen die Vorgabe von 20 m² Verkaufsfläche pro Person durch
Tchibo-Filialen zu klein für Kunden?
Die „Corona-Verordnung-Einzelhandel“ des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 3.5.2020 regelt in § 3, dass im Einzelhandel auf die Einhaltung eines generellen Mindestabstandes von 1,5 m zu achten ist.
- Gemäß § 3 Abs. 3 ist die Anzahl der Kunden in Geschäften des Einzelhandels in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu begrenzen,
- dass die Abstandsregel eingehalten werden kann.
20 m² pro Kunde als „Richtgröße“
„Richtgröße“ für eine angemessene Anzahl von Kunden sind hiernach 20 m² Verkaufsfläche pro Person einschließlich der Beschäftigten. In der Praxis führt dies bei vielen kleingeschnittenen Tchibo-Filialen dazu, dass außer den Verkäufern kein Kunde die Filialen betreten darf. Bei einer Verkaufsfläche von beispielsweise 39 m² dürfte hiernach überhaupt nur eine Person (Verkäufer) in der Filiale anwesend sein.
Landesnorm zur Kundenzahl im Laden ist zu unbestimmt und damit unwirksam
Nach Auffassung des VGH genügt diese landesrechtliche Vorschrift nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot. Schon die Verwendung des Begriffs „Richtgröße“ lasse nicht erkennen, ob die damit in Bezug genommene Relation von Verkaufsfläche und Personenzahl als verbindliche Vorgabe oder lediglich als anzustrebendes Ziel und damit als unverbindliche Orientierungsgröße mit der Möglichkeit der Abweichung gemeint sei. Der VGH erklärte die Norm daher als mit dem Bestimmtheitsgebot der Verfassung nicht vereinbar und damit für unwirksam
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 5.6.2020, 1 S 1623/20).
→ Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg
Weitere News zum Thema:
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.4002
-
Welche Streu- und Räumpflichten bestehen für Parkplätze?
1.068
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
704
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
555
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
486
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
447
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
438
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
415
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
400
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
395
-
Ratifizierung stockt – Kann das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft treten?
18.02.2026
-
Zur Verjährung des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters bei Einziehung seiner Geschäftsanteile
18.02.2026
-
Für Geldwäscheverstöße haften Unternehmen unmittelbar
11.02.2026
-
Sanctions Compliance: Bundestag beschließt Verschärfung des Sanktionsstrafrechts
10.02.2026
-
Hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Gesellschafterklage nach § 715b BGB
09.02.2026
-
Influencer-Marketing: Unerkannte Handelsvertreter als Kostenrisiko
27.01.2026
-
Wirecard: Getäuschte Aktionäre gehen leer aus
21.01.2026
-
Zur Unbestimmtheit des Unternehmensgegenstandes in GmbH-Satzungen
21.01.2026
-
D&O-Versicherung und Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung
20.01.2026
-
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
14.01.2026