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30.01.2025
BAG-Urteil
Solange es der gleiche Konzern ist, ist es üblich, Mitarbeitende auch für eine längere Zeit in einem anderen Tochterunternehmen einzusetzen. Das ist aufgrund des Konzernprivilegs möglich, das allerdings eng ausgelegt werden muss, wie das BAG in einem aktuellen Fall entschieden hat.
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