Spielregeln für Social Media

Die steigende Nutzung von Social Media birgt rechtliche Risiken. Warum es klare Regelungen im Unternehmen für einen rechtssicheren Umgang mit firmeneigenen Posts, Bewerber-Background-Checks oder unliebsamen Posts von Beschäftigten braucht, zeigt dieser Überblick.

Soziale Medien ("Social Media") sind heutzutage omnipräsent. Sie dienen ihren Nutzern unter anderem als Unterhaltungsmedium, Ort der politischen Meinungsbetätigung oder Mittel zur Selbstdarstellung von Privatpersonen wie auch Unternehmen. Mit der wachsenden Bedeutung von Social Media im Alltag steigen auch die arbeitsrechtlichen Fragen, mit denen sich Arbeitgeber konfrontiert sehen. Zum einen stellt sich die Frage, ob Posts von Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen auf Social Media Anlass zu einer disziplinarischen Maßnahme wie Abmahnung oder Kündigung geben können. Zum anderen ist aus Sicht des Arbeitgebers auch relevant, was Arbeitgeber bei eigenen Social-Media-Posts beachten müssen, wenn sie beispielsweise Fotos oder Videos von Betriebsveranstaltungen verwenden oder bei Background-Checks im Rahmen des Bewerbungsprozesses über Bewerber recherchieren.

Pflichtverstoß durch Social-Media-Posts

In der arbeitsrechtlichen Praxis steigt die Anzahl derjenigen Arbeitgeber, die auf unliebsame oder...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 3/2025

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Schlagworte zum Thema:  Social Media, Treuepflicht, Kündigung, Abmahnung