Professor Dr. Ulrich Preis ist tot
Bereits seit 2003 stand Professor Ulrich Preis auf der Liste der "40 führenden HR-Köpfe" des Personalmagazins. Das war nicht zuletzt deshalb beachtlich, weil der Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln nicht im Verdacht stand, per se arbeitgebernahe Positionen zu vertreten. Als brillanter Jurist und Meinungsführer im Arbeitsrecht war er immer über jeden Zweifel erhaben; alles, was er schrieb und kommentierte, wurde stets mit großem Interesse verfolgt. Zwar wurde der preisgekrönte Diskussionsentwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz, den er 2007 zusammen mit seinem Kölner Kollegen Martin Henssler vorgelegt hatte, nicht umfassend von der Politik umgesetzt. Aber viele der darin enthaltenen Ideen sind an anderer Stelle weiterverfolgt worden.
Ulrich Preis: Prägender Kopf des deutschen Arbeitsrechts
Seine Gutachten, seine Kommentierungen und sein Einfluss bei Gesetzesvorhaben haben über viele Jahre das Arbeitsrecht geprägt. Gerade bei grundlegenden Themen wie dem Arbeitsvertragsrecht, dem Kündigungsschutzrecht, dem Mindestlohn oder der Einordnung des deutschen Arbeitsrechts im Kontext des Europarechts galt Preis als Instanz. Nicht zuletzt, weil über einen großen Zeitraum hinweg grundlegende Urteile des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig gespickt waren mit Hinweisen auf Veröffentlichungen des Kölner Professors.
Wichtiger Ideengeber für die Praxis
Ulrich Preis war kein Theoretiker im Elfenbeinturm. Er verstand es, politiknah, präsent und prägend zu sein, etwa durch seine Veröffentlichungen zum Arbeitnehmerbegriff oder zur Einbeziehung von Selbstständigen in die Rentenversicherung - ein Gebiet, auf dem seine Ideen immer noch wirken. Es hat sich immer gelohnt, aufzuhorchen, wenn Ulrich Preis seine Stimme erhob. Deshalb erhob ihn das Personalmagazin 2019 in die "Hall of Fame" der "40 führenden HR-Köpfe".
Nun ist Ulrich Preis am 24. April 2025 im Alter von nur 68 Jahren verstorben. Nicht nur in der "Hall of Fame" des Personalmagazins gebührt ihm ein Platz, sondern die ganze Arbeitsrechtsgemeinde Deutschlands wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
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