Koalitionsvertrag

Mehr Mut in der Rentenversicherung!


Rentenpläne der Bundesregierung im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht Änderungen bei der Rente vor. Doch die Ansätze sind eher verhalten - eine weitere Anhebung der Regelsaltersgrenze ist nicht vorgesehen. Arbeits- und Sozialrechtler Gregor Thüsing bewertet für uns die Vorhaben des Koalitionsvertrags.

Wir leben immer länger. Das ist gut so. Von 1949/1951 bis 2018/2020 ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Männer um 14 Jahre und für Frauen um 14,9 Jahre gestiegen. Mit der längeren Lebenserwartung geht eine längere berufliche Leistungsfähigkeit einher. Mehr als ein Drittel der Weltbevölkerung wird von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs jenseits der 70 Jahre regiert – Deutschland ab dem 11. November 2025 auch, denn da hat Friedrich Merz Geburtstag.

Längere Rentenbezugszeiten, weniger Geburten

Die Rentenbezugszeiten sind in den letzten Jahrzehnten dennoch immer länger geworden. Insgesamt hat sich die Rentenbezugsdauer in Westdeutschland zwischen 1960 und 2020 etwas mehr als verdoppelt. Auf der anderen Seite bekommen Frauen in Deutschland immer weniger Kinder. Seit den 1990er Jahren hat sich die niedrige Geburtenrate verfestigt und ist seitdem stetig gesunken. In den 1950er und 1960er Jahren wurden pro Jahr noch bis zu 490.000 Menschen mehr geboren als gestorben sind. Seit 1972 verzeichnet Deutschland jedoch stets mehr Sterbefälle als Geburten. Das ist weltweit der früheste Zeitpunkt für ein dauerhaftes Geburtendefizit. Im Jahr 2023 lag das Geburtendefizit bei fast 340.000 Personen. Solange Migrationsgewinne dies nicht ausgleichen, bedeutet dies eine schrumpfende Bevölkerung.

Download-Tipp: Diese Änderungen bringt der Koalitionsvertrag für HR

Dieses kostenlose Haufe-Whitepaper fasst die wichtigsten Inhalte des Koalitionsvertrags aus den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Steuerrecht zusammen - übersichtlich nach Themen gegliedert und kompakt erläutert. Hier geht es zum Download.

Trotz steigendem Steuerzuschuss zur Rente ...

Die Rentenversicherung in Deutschland aber ist umlagefinanziert; die Jungen zahlen für die Alten. Sprich: Immer weniger zahlen für immer mehr. Und so ist der Steuerzuschuss zur Rente in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Die jährlichen Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung betrugen im Jahr 2024 bereits über 110 Milliarden Euro - mit steigender Tendenz. Das entsprach rund 23 Prozent des gesamten Bundeshaushalts 2024. Dennoch sind die Prognosen steigender Sozialversicherungsbeiträge eindeutig in ihrer Richtung: Es wird mehr werden, wenn auch niemand genau sagen kann, um wie viel. Realistische Szenarien gehen von einer Steigerung um rund 50 Prozent in nur zehn Jahren aus. Das würde jedem Arbeitsmarkt den Rücken brechen.

... weitere Leistungsausweitungen geplant

Leistungskürzungen sind dennoch nicht in Sicht. Man will – so das Sondierungspapier – ein garantiertes Rentenniveau. Dass dies geringer ausfallen wird als die bislang avisierte "Haltelinie" von 48 Prozent, ist wohl nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Man denkt an Leistungsausweitungen. Die Mütterrente soll kommen, und die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung hat bereits zurecht deutlich gemacht, dass sie dafür den Steuerzahler und nicht den Beitragszahler in der finanziellen Verantwortung sieht.

Dennoch soll die Regelaltersgrenze nicht weiter angehoben werden. Und die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte soll bleiben, obwohl man um deren Fehlanreize weiß und inzwischen klar ist, dass sie weitaus teurer kommt, als ursprünglich kalkuliert. Stattdessen setzt (hofft?) man auf eine wachsende Wirtschaft, die all das weiterhin finanzierbar machen soll. Im Koalitionssprech heißt das: "[E]ine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren." Zur Erinnerung: Das kumulierte Wirtschaftswachstum der vergangenen zwei Jahre war minus 0,5 Prozent. Dieser Weg wird kein leichter sein.

Verhaltene Suche nach Lösungen

Richtig ist daher, dass man sich bemüht, zumindest Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen. Darüber hinaus sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente verbessert werden – bei der Rente sind die Hinzuverdienstgrenzen ohnehin schon weggefallen, zu Beginn des Jahres 2023 auch für die vorgezogenen Altersrenten.

Mutig ist das also alles nicht. Wer weiterhin auf Freiwilligkeit setzt, der will den Zwang schlicht nicht zumuten. Wir brauchen aber eine längere Lebensarbeitszeit, sollen die Beiträge in der Sozialversicherung nicht so steigen, wie die aktuellen Szenarien es vorsehen. Anreize sind schon besser als bloße Appelle, aber mehr ist möglich. Einiges wollte bereits die Ampel auf den Weg bringen und es spricht nichts dagegen, dies nun zu realisieren: Es sollte erleichtert werden, nach dem Erreichen des Rentenalters wieder einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber zu schließen. Dafür muss für diese Personengruppe das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot eingeschränkt werden. Das heißt: Anders als heute soll ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber möglich sein, auch wenn bereits in der Vergangenheit ein befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. 

Alternativen zur Anhebung der Regelaltersgrenze gefragt

Sinnvoll erscheint auch die sogenannte Rentenausschubprämie: Schieben die Beschäftigten ihre Rente über die Regelaltersgrenze hinaus auf, sollen sie künftig anstelle der monatlichen Zuschläge eine Einmalzahlung in Anspruch nehmen können. Daneben könnten bei der Rente für besonders langjährig Versicherte die erforderlichen 45 Beitragsjahre "scharf gestellt" werden. Weniger Anrechnungszeiten, keine Einrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, keine Einrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung, auch wenn diese mit Beiträgen zur Rentenversicherung versehen war. Will man nicht den einen großen Schritt gehen – das Heraufsetzen des Rentenalters – müssen es eben viele kleine Schritte sein, die in ihrer Gesamtheit genausoweit tragen.

Wer das nicht will, der muss sich die Frage nach der Generationengerechtigkeit stellen. Das Umlagesystem ist über viele Jahre gesellschaftlich akzeptiert worden, weil es auch ein Versprechen an die Jungen war, dass sie im Alter die sind, die gleichermaßen davon profitieren. Wo dies immer unwahrscheinlicher wird, bricht auch ein Pfeiler gesellschaftlicher Solidarität weg. Durch die faktische Aufhebung der Schuldenbremse werden kommende Generationen ohnehin ganz anders belastet als bislang geplant. 

Die neue Koalition sollte sich dies vor Augen halten. Eine Politik allein zulasten der Jüngeren ist keine zukunftsfähige Politik. "Prüfet alles und behaltet das Gute", mahnte der Apostel Paulus die Gemeinde von Thessaloniki. Recht hat er.


Das könnte Sie auch interessieren:

Koalitionsvertrag: Geplante Steuererleichterungen im Personalbereich

Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht



0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion