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26.10.2016
Anschaffungsnahe Herstellungskosten eines Gebäudes
Der Umfang der sog. Anschaffungsnahen Herstellungskosten eines Gebäudes wurde ausgeweitet: Mit drei Urteilen vom 14.6.2016 (Aktenzeichen IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15) hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass grundsätzlich sämtliche Kosten, die im Rahmen einer Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Sanierung anfallen, zusammengerechnet werden.
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