Themenseite

SEPA

SEPA

SEPA steht für das Projekt Single Euro Payments Area, mit dem der bargeldlose elektronische Zahlungsverkehr in Europa ab dem 1. Februar 2014 vereinheitlicht werden soll.

Politik und Kreditwirtschaft haben sich im Projekt SEPA auf einheitliche Regeln für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr verständigt. Damit sollen Redundanzen im elektronischen Zahlungsverkehr abgebaut und der elektronische Zahlungsverkehr beschleunigt werden. Die Single Euro Payments Area, SEPA, gilt für Euro-Zahlungen in den 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz.

Unternehmen müssen ihren elektronischen Zahlungsverkehr rechtzeitig auf SEPA umstellen. Mandanten sollten rechtzeitig beraten werden, da die Debitorenbuchhaltung, die Kreditorenbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung von SEPA betroffen sind.


Honoraroptimierung

Mit SEPA Honorare sichern und optimal durchsetzen

Alle Maßnahmen der Honoraroptimierung bleiben ohne finanziellen Erfolg, wenn die Bezahlung des Honorars wegen schlechter finanzieller Situation des Mandanten nur zögerlich oder überhaupt nicht erfolgt. Steuerberater, die nicht rechtzeitig reagieren, haben ein überdurchschnittlich hohes Honorarausfallrisiko. Wer sich davor schützen will, sollte früh genug geeignete Sicherungsmaßnahmen einleiten. Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet diese Möglichkeit.









Hintergründe und Auswirkungen des SEPA-Standards

Ohne SEPA geht ab 1.2.2014 im Zahlungsverkehr nichts mehr. Bis dahin müssen Daten angepasst, Lastschriften umgestellt und neue Fristen beachtet werden. Unser Beitrag informiert Sie zu den neuen SEPA-Standards, von denen auch die Krankenkassen betroffen sind.