Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Verification of Payee (VoP) – mehr Sicherheit bei Überweisungen


Verification of Payee (VoP) für Überweisungen

Ab Oktober 2025 erfordert die VoP die Zusatzüberprüfung von Überweisungen durch Banken. Das betrifft die Übereinstimmung von IBAN und Zahlungsempfänger.

Wer kennt es nicht: Flott werden Zahlungsdaten eingetippt und genauso schnell erfolgt der Klick, um eine Buchung freizugeben. Doch was passiert, wenn sich dabei unbemerkt ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat? Um die Sicherheit bei Überweisungen zu erhöhen, Betrug zu verhindern und damit auch das Vertrauen von Kunden zu stärken, kommen künftig zusätzliche Kontrollen auf Zahlungsdienstleister zu.

Was ist die VoP?

Die Verification of Payee – kurz VoP genannt – ist Teil der neuen von der Europäischen Union erlassenen Instant Payment Verordnung. Ab dem 9.10.2025 verpflichtet sie alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), die IBAN des Zahlungsempfängers mit dem angegebenen Empfängernamen abzugleichen und auf Übereinstimmung zu prüfen. Daher wird der Prozess auch IBAN-Name-Check genannt. Die technische Infrastruktur für die Überprüfungen soll bereits 4 Tage vor dem Stichtag aktiv sein.

Was zunächst einfach erscheint, dürfte in der Praxis jedoch einige Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich bringen. Grund dafür können unterschiedliche Schreibweisen, Namensänderungen oder unvollständige Daten sein. Auch Abkürzungen oder verschiedene Rechtsformen bei juristischen Personen erschweren den Datenabgleich.

Wer ist von Verification of Payee betroffen?

Die VoP gilt grundsätzlich sowohl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Damit sind alle diejenigen betroffen, die SEPA-Überweisungen durchführen oder empfangen. Dabei kommt es nicht darauf an, welches Verfahren zur Übermittlung des Geldtransfers sie einsetzen. Auch die genutzte Software hat keinen Einfluss auf die Anwendung der neuen Kontrollregelungen.

Vorteile des Prozesses

Von der Verification of Payee profitieren alle Teilnehmer im Zahlungsverkehr gleichermaßen. So sorgt der Datenabgleich vor der Zahlungsabwicklung dafür, fehlgeschlagene Transaktionen zu vermeiden. Auch die Gefahr von Betrugsfällen lässt sich auf diese Weise reduzieren. Gleichzeitig hilft sie den Zahlungsdienstleistern, Zeit und Ressourcen zu sparen. Denn der Aufwand für manuelle Prüfungen oder Korrekturen geht zurück.

Ablauf in der Praxis

Nach Einreichen einer Überweisung erfolgt die Überprüfung durch den Finanzdienstleister in Sekundenschnelle. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird in einem Ampelsystem dargestellt. Dabei steht die grüne Ampel für „Übereinstimmung“ oder Match, die gelbe für „mit Abweichungen“ oder Close-Match und die rote für „keine Übereinstimmung“ oder No-Match. Bei grün wird die Zahlung ausgeführt, wie geplant. Bei gelb zeigt die Bank den bei ihr hinterlegten Namen an. Sowohl bei gelb als auch bei rot können Überweisende entscheiden, ob sie den Vorgang abbrechen oder fortfahren wollen.

Den Finanzdienstleistern bleibt jedoch die Entscheidung überlassen, wie streng sie bei Close- und No-Match vorgehen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nach einer Falschüberweisung bei einer Überweisung mit Abweichungen oder bei fehlender Übereinstimmung die Haftung beim Überweisenden liegt. Lediglich bei einer vollen Übereinstimmung haftet die Bank, falls es dennoch zu einem fehlerhaften Geldtransfer kommt.

So sollten Unternehmen sich vorbereiten

Unkompliziert gestaltet sich der VoP-Prozess für die diejenigen, die auf die Schreibweise des eigenen Namens oder des Unternehmensnamens achten. Das Gleiche gilt für alle, die gut gepflegte Bestandsdaten vorhalten. Entsprechend ergeben sich aus diesen beiden Punkten auch die ersten Schritte, die Unternehmen in Vorbereitung auf die neuen Regelungen umsetzen sollten.

In Bezug auf den eigenen Namen sollten Verantwortliche prüfen, ob die Schreibweise bei allen Konten und Banken identisch und korrekt hinterlegt ist. Ein kritischer Blick sollte auch den eigenen Unterlagen gelten. Hier kommt es vor allem darauf an, dass der Unternehmensname auf Ausgangsrechnungen einheitlich und richtig dargestellt ist. Dadurch erhöht sich die Chance, dass Kunden ihn genauso in ihre Datenbanken und auf Zahlungsbelege übernehmen. Sinnvoll kann es außerdem sein, vor Oktober noch einmal ausdrücklich in einer Rechnung auf die exakte Schreibweise hinzuweisen.

Im nächsten Schritt sollten Unternehmen ihre Lieferantenstammdaten überprüfen. Denn auch hier kommt es darauf an, dass der bei Überweisungen verwendete Name mit dem beim Finanzdienstleister hinterlegten übereinstimmt. In Zweifelsfällen lohnt sich die Nachfrage beim Zulieferer, sodass der Unternehmensname rechtzeitig in den eigenen Daten korrigiert werden kann. So lassen sich Verzögerungen beim Begleichen von Eingangsrechnungen vermeiden.


Schlagworte zum Thema:  SEPA , Überweisung
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