Vorsteuerabzug: Übergang von der Besteuerung als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung
Praxis-Hinweis: BMF-Schreiben stellt richtiges Vorgehen dar
Die Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung gegenüber dem Regelbesteuerungsregime des UStG. Insbesondere hat der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen auszuweisen, Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben und Umsatzsteuer abzuführen. Im Gegenzug darf der Kleinunternehmer aber auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen anderer Unternehmer geltend machen. Ob jemand Kleinunternehmer sein kann, ist allerdings von einigen Voraussetzungen abhängig, die sich aus § 19 Abs. 1 UStG ergeben. Insbesondere dürfen bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Diese betragen 25 TEUR im vorangegangenen Jahr und 100 TEUR im laufenden Jahr. Angesichts dieser Rechtslage ist es ersichtlich, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen ein Unternehmer von der Kleinunternehmerbesteuerung auf die Regelbesteuerung übergehen muss. Wie in diesen Fällen hinsichtlich der Vorsteuer vorzugehen ist, stellt das BMF in seinem Schreiben dar. Insofern können sich betroffene Steuerpflichtige an den Ausführungen im BMF-Schreiben und dem UStAE orientieren. Gleiches gilt für den Fall, dass ein regelbesteuerter Unternehmer zum Kleinunternehmer wird. Auch hier gilt es Besonderheiten zu beachten, die in dem BMF-Schreiben erörtert werden.
Hintergrund: Umgang mit Leistungen, die vor Übergang bezogen, aber erst danach verwendet werden sollen
Hat ein Unternehmer, der von der Besteuerung als Kleinunternehmer auf die Regelbesteuerung übergeht, bereits vor dem Übergang Leistungen von einem anderen Unternehmer bezogen, die er erst nach dem Übergang zu verwenden beabsichtigt, ist der Vorsteuerabzug gleichwohl ausgeschlossen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn § 15a UStG zur Anwendung kommt, da eine Änderung der Verhältnisse vorliegt. Aber auch im umgekehrten Fall kann es Probleme geben, wenn Vorsteuer geltend gemacht wurde.
BMF-Schreiben Vorsteuerabzug Kleinunternehmer: Wichtige Aussagen
Der wesentliche Inhalt des BMF-Schreibens lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Bei einem Übergang von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung scheidet ein Vorsteuerabzug aus Leistungen vor dem Übergang regelmäßig aus (Rz. 1).
- Der tatsächliche Übergang zur Regelbesteuerung stellt allerdings eine Änderung der Verhältnisse dar, weshalb ein Vorsteuerabzug nur unter den Voraussetzungen des § 15a UStG in Betracht kommt. Hierbei ist auch die Bagatellgrenze des § 44 UStDV zu beachten (Rz. 2). Diese beträgt 1000 EUR.
- § 15a UStG ist auch im umgekehrten Fall des Übergangs zur Besteuerung als Kleinunternehmer zu beachten (Rz. 3).
- Der UStAE wird entsprechend in den Abschnitten 15.1., 15.3.15a und 19.7 geändert (Rz. 4).
- Die Regelung ist für alle offenen Fälle anzuwenden (Rz. 5).
- Als Übergangsregelung wird es allerdings nicht beanstandet, wenn sich Unternehmer in einer bis zum 10.11.2025 abgegebenen Umsatzsteuererklärungen auf die alte Fassung des USAE berufen und Vorsteuer entsprechend berücksichtigen (Rz. 6).
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