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25.11.2019
Bundesverwaltungsgericht
Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit (BA), wonach die Anwerbung in und die Arbeitsvermittlung aus bestimmten Staaten für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der BA durchgeführt werden darf, gilt auch für betriebliche Ausbildungen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.mehr