Keine höhere Besoldung für Förderschullehrerin mit Funktionsstelle
Die 2. Kammer hat mit Urteil vom 9.9.2021 die Klage einer als Fachleiterin am Studienseminar tätigen Förderschullehrerin auf höhere Besoldung abgewiesen.
Fachleiterin erhält lediglich Stellenzulage
Die Lehrerin erhält für ihre Tätigkeit als Fachleiterin am Studienseminar zusätzlich zu ihrer Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 eine besondere Stellenzulage in Höhe von 150 EUR.
Sie begehrte eine Höherbewertung ihres Dienstpostens und vertrat die Auffassung, sie werde zu Unrecht besoldungsrechtlich anders behandelt als Lehrkräfte aus dem Gymnasial- oder Berufsschulbereich, die eine entsprechende Tätigkeit als Fachleiter am Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien und Berufsschulen ausübten. Für diese bestehe eine Beförderungsmöglichkeit in das nach Besoldungsgruppe A 15 besoldete Amt einer Studiendirektorin/eines Studiendirektors.
VG: Gerichtliche Kontrolle auf Fälle von Willkür beschränkt
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hielt die Klage im Hinblick auf die Organisationfreiheit des Dienstherrn bereits für unzulässig. Die gerichtliche Kontrolle sei insoweit auf hier nicht gegebene Fälle der Manipulation oder Willkür des Dienstherrn beschränkt.
Unterschiedliche Behandlung von Fachleitern verschiedener Schularten kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Auch in der Sache hatte das Höherbesoldungsbegehren keinen Erfolg. Nach den geltenden besoldungsrechtlichen Regelungen stehe in der hier maßgeblichen Laufbahn (Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung, erstes Einstiegsamt) ein nach Besoldungsgruppe A 15 besoldetes Statusamt, welches der Klägerin übertragen werden könnte, schon nicht zur Verfügung.
Die unterschiedliche gesetzgeberische Ausgestaltung der Besoldung von am Studienseminar als Fachleiter tätigen Förderschullehrer und der in derselben Funktion tätig werdenden Lehrkräfte aus dem Gymnasial- und Berufsschulbereich stellt nach Ansicht der Kammer auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
Mit Blick auf weiteren in der Kammer anhängigen, gleich gelagerten Verfahren hat die Kammer die Berufung zugelassen (VerwG Hannover, Urteil v. 9.9.2021, 2 A 3188/19).
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.319
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8192
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7761
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
573
-
Entgelttabelle TV-L
467
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
396
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
394
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
322
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
302
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
287
-
Nicht-binäre Person scheitert mit AGG-Entschädigungsklage
29.05.2026
-
Kirchenzugehörigkeit kann bei Stellenbesetzungen gerechtfertigte Voraussetzung sein
22.05.2026
-
Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
21.05.2026
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
21.05.2026
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
21.05.2026
-
Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
21.05.2026
-
Arbeitsweg von 35 km ist einer Lehrerin zumutbar
20.05.2026
-
Polizeikommissarin wegen Änderung des Geschlechtseintrags von Beförderung ausgeschlossen
18.05.2026
-
Warum der § 18a TVöD VKA jetzt strategisch wichtig wird
18.05.2026
-
Probezeit-Kündigung unwirksam: BAG rügt fehlerhafte Personalratsbeteiligung
13.05.2026