Zukunftskongress Staat und Verwaltung

Der im Dezember 2021 live und digital stattfindende Zukunfskongress Staat & Verwaltung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Diskussion über die wichtigsten Themen zur Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Zehn Aufgaben für Deutschland und seine Verwaltungen bis 2025 - das ist das Leitthema des 8. Zukunftskongresses Staat & Verwaltung im Dezember 2021. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministeriums.

Die hier präsentierten zehn Zukunftsaufgaben basieren auf einer Analyse des Zukunftspanels "Staat & Verwaltung", das bundesweit alle Behörden zu Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung befragt hat sowie auf weiteren aktuellen Publikationen zum Thema.

1. Staat und Verwaltung brauchen eine wirkliche innere Motivation und Bereitschaft für einen Kultur- und Mentalitätswandel hin zu einer Dienstleistungsorientierung.

Der Staat darf keine Zeit mehr verlieren: Die Schere zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Verwaltung im Bereich der Digitialisierung ist schon zu weit auseinander. Da der Verwaltung als „Monopolist“ der Wettbewerb als wesentlicher Impuls für Veränderung fehlt, bedarf es zwischen den Verwaltungen neuer Instrumente und Methoden wie Audits, Stresstests etcNur wer Erfolge sieht, kann auch motiviert werden. Also für einen positiven Fortschrittsbericht nach innen sorgen!

2. Mit Veränderungen auch im Kleinen beginnen und nicht nur auf neue Vorgaben oder Strategien (von oben) warten.

Interne Digitalisierung vorantreiben, Führungsstil, neue Organisationsmodelle, Abbau von Hierarchien, Agilität und mehr Leistungsvergütung. Aus- und Weiterbildung als Voraussetzung für digitale Souveränität verbessern, eine neue Offenheit für den Wechsel zwischen Privat und Staat schaffen, weniger „Partei“ und „Politik“ in fachlichen Führungspositionen. Jede Behörde sollte vorrangig prüfen, was im Digitalisierungsbereich jetzt am wichtigsten ist und dort beginnen. Dies erfordert aber auch das Vorleben der Leitung sowie der Anpassung grundlegender Rahmenvorgaben, zum Beispiel im öffentlichen Dienstrecht.

3. Föderale und europäische Zusammenarbeit im Zeitalter der Digitalisierung beschleunigen und digital unterstützen.

Aufgaben und Zuständigkeiten hinterfragen sowie eindeutige Verantwortlichkeiten schaffen. Deutschland in internationalen und relevanten Gremien zur Digitalisierung besser und koordinierter vertreten.

4. Es bedarf harmonisierter IT-Strategien im föderalen System, die umgehend eine Verbindlichkeit im Hinblick auf Architektur, Standards und Schnittstellen schaffen.

Strategie (IT-Planungsrat?) und Umsetzung (Digitalagentur?) sollten organisatorisch getrennt, die Kommunen als Hort der Demokratie und Fenster zu den Bürgerinnen und Bürgern besser eingebunden werden. Dafür sollte die Information über Fortschritte in den verschiedenen Kommunen weiter verbessert und eventuell auch durch vorübergehenden Personalaustausch kurzfristig gefördert werden. Am besten lernt man immer vom Erfolg anderer. Unterhalb der Setzung von Standards und Verbindlichkeiten: Freiheiten und Wettbewerb zulassen.

5. Eigenleistungsfähigkeit, operative Fähigkeiten und digitale Kompetenzen der Verwaltung erhöhen.

Digitale Souveränität insbesondere auf Ebene der EU: Technologisch an Alternativen und Wahlfreiheit arbeiten, die es insbesondere für IoT, 5G / Infrastruktur, Anwendungs-Software etc. bisher kaum gibt.

Konstruktive Kooperationsmodelle mit der Privatwirtschaft suchen - bei schnellem Ausbau der Auftraggeberfähigkeit. Beraterinnen und Berater sind sehr wichtig, aber sie sind besonders erfolgreich dort, wo auch auf Seiten der Behörde die entsprechende Befähigung besteht, Ratschläge zu verstehen und im Zusammenhang mit den eigenen Fähigkeiten maßgeschneidert für den Behördenbedarf umzusetzen. Also: Die Eigenbefähigung prüfen und eventuell schnell ertüchtigen.

6. An einer leistungsfähigen und konsolidierten IT-Infrastruktur arbeiten, die (möglichst) Ebenen übergreifend harmonisiert ist und sich schneller den Zukunftstechnologien wie Cloud oder KI öffnet.

Eine leistungsfähige IT-Infrastruktur einschließlich der Netze ist die Basis der Digitalisierung. Schneller umsetzen und Tatsachen schaffen, damit der Nutzen schnell und für alle sichtbar wird. Neue Geschäftsmodelle zwischen Staat und Privat ermöglichen; ordnungspolitische Spielregeln beachten.

7. Digitale Verwaltung und Umsetzung OZG: „Nicht verrennen und verzetteln“.

Konzentration beim Bund auf die wesentlichen „Hebel“ wie eID, Unternehmens-eID und Registermodernisierung.

8. Datenschutz modernisieren: Datenschutz muss konstruktiver Partner der Veränderung und der digitalen Transformation werden.

Durch eine neue Offenheit und Transparenz den Staat als vertrauenswürdigen Nutzer der Daten positionieren und das dauerhaft vorleben.

9. Mehr Innovationen ermöglichen und fördern sowie kürzere Innovationszyklen besser abbilden.

Innovationsfähigkeit und Modernisierung ist der Schlüssel zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unter sich ändernden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Demographie und komplexere Bedrohungsszenarien (Cyberkriminalität etc.). Die öffentliche Beschaffung daher vom Rechtsanwender zu einem strategischen Beschaffungsmanager entwickeln. Die GovTech-Gründerszene aktiv in das Innovationsmanagement einbeziehen und entsprechende vergaberechtliche Voraussetzungen schaffen. Fehler und Scheitern als konstruktive Begleiter der Veränderung verstehen.

10. Nachhaltige Sicherung der Investitionsfähigkeit des Staates im Umfeld der Modernisierung auch in schwieriger werdenden Haushaltslagen.

Angesichts enger werdender Haushaltslagen die Modernisierungsprojekte verbindlich an messbaren Zielen zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Services orientieren und diese auch tatsächlich messen.

Lesen Sie hierzu auch: Behördenleitungen sehen viel Handlungsbedarf bei Digitalisierung

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