Deutschland-Stack: Für die Kommunen sind noch viele Fragen offen
Mit dem sogenannten Deutschland-Stack (D-Stack), für den das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) hauptverantwortlich ist, soll ein umfassender technologischer Ordnungsrahmen für die Digitalisierung aller öffentlichen Verwaltungen geschaffen werden. Entscheidungen über unter anderem Architektur, Standards und Finanzierung des D-Stacks wirken sich daher auch unmittelbar auf die kommunalen IT-Systeme aus. Aber gerade aus Sicht der Kommunen sind noch viele Fragen hinsichtlich der Planung und Umsetzung der D-Stack nicht zufriedenstellend beantwortet. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat nun ein Positionspaper veröffentlicht und darin die Auffassungen und Forderungen der Kommunen zusammengefasst.
„Dresdner Forderungen“ der Kommunen aus dem Jahr 2021
Zentral für die Interessen der kommunalen Ebene seien, so das Paper, die Umsetzung der „Dresdener Forderungen“ aus dem Jahr 2021. Diese wurden damals von Vertretern mehrerer Städte und des Deutschen Städtetages auf dem Fachkongress des IT-Planungsrats vorgestellt. Zu ihnen gehörten die Schaffung neuer Wege der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, die zentrale Bereitstellung von IT-Prozessen, die Vereinfachung und zentrale Ausschreibung von Fachverfahren sowie die Digitalisierung nicht nur der Schnittstellen zu den Bürgern, sondern auch aller dahinterliegenden Verfahren und Prozesse.
Stärkere Einbindung der Kommunen
Weiterhin fordert das Positionspapier eine noch stärkere Einbindung der Kommunen bei der Umsetzung der D-Stack. Ihre Einbindung dürfe sich nicht auf konsultative Formate beschränken, sowohl in steuernden als auch in operativen Gremien des D-Stacks müssten Kommunen und kommunale IT-Anbieter angemessen stark mit Stimmrecht vertreten sein. Darüber hinaus sollten kommunale Praxiserfahrungen und Expertise systematisch in die Entwicklung und Weiterentwicklung des D-Stacks einfließen.
Keine zusätzliche finanzielle oder organisatorische Belastung für Kommunen
Insbesondere dürfe der D-Stack nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Kommunen werden, weder finanziell noch organisatorisch. Es müsse daher im Vorfeld eindeutig geklärt werden, welche Kosten Bund, Länder und Kommunen kurz-, mittel- und langfristig zu tragen haben. Dazu gehören insbesondere Investitions- und Betriebskosten für zentrale Komponenten und Plattformen, Migrations- und Integrationskosten in den Kommunen sowie Aufwendungen für Betrieb, Wartung und Qualifizierung des Personals. Vor diesem Hintergrund müsste auch beantwortet werden, welche Bausteine verpflichtend und welche optional sein werden. Ohne klare Regelungen darüber fehle den Kommunen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit.
Integration in Deutsche Verwaltungscloud
Schon heute stelle die Deutsche Verwaltungscloud (DVC), so schließt das Positionspapier der KGSt, eine strukturierte und in wesentlichen Elementen erprobte rechtliche, organisatorische und technische Grundlage bereit. Zu ihr gehören nutzbare Cloud-Services, definierte Rollenmodelle, abgestimmte Verantwortlichkeiten, Reifegradmodelle und technische Standards. Beide Systeme, D-Stack und DVC, müssten sinnvoll miteinander zusammengebracht werden. Geschehe dies nicht, so folgern die Verfasser des Papers, werde eine nicht verzahnte, parallele Entwicklung beider Systeme nur „zu neuen Silos, redundanten Strukturen und einem erhöhten Abstimmungsbedarf“ führen.
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