Digitalisierungstarifvertrag des Bundes veröffentlicht
Nach zwei Jahren intensiv geführten Verhandlungen haben sich das Bundesinnenministerium, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb beamtenbund und tarifunion am 22.6.2021 auf den „Digitalisierungstarifvertrag Bund“ (DigiTV) geeinigt. Mit diesem Tarifvertrag wollen die Tarifpartner die Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung in der sich durch die Digitalisierung verändernden Arbeitswelt zukunftssicher machen. Er kommt zukünftig immer dann zur Anwendung, wenn es in Folge von Digitalisierung zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsplatzanforderungen oder Arbeitsplatzbedingungen kommt. Der neue Tarifvertrag regelt Mechanismen zur Arbeitsplatzsicherung und notwendigen Qualifizierung und legt eine sogenannte Entgeltsicherung fest.
Der neue Tarifvertrag tritt am 1.1.2022 in Kraft. Er gilt unmittelbar für und 126.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen. Am 31.8.2021 hat das Bundesinnenministerium den Tarifvertrag sowie Hinweise zur Anwendung und Durchführung veröffentlicht.
Anwendungsbereich und Begriff der „Digitalisierung“
Der neue Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten des Bundes, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. „Digitalisierung“ im Sinne des neuen Tarifvertrags ist die erstmalige Einführung digital gestützter Arbeitsprozesse oder die Ausweitung / Fortentwicklung eben dieser digital gestützten Arbeitsprozesse (§ 1 Abs. 1 DigiTV).
Die Regelungen des DigiTV gelten, wenn die Digitalisierung zur Folge hat, dass in einer Dienststelle eine wesentliche Änderung von Arbeitsprozessen zur wesentlichen Änderung der Arbeitsplatzanforderungen oder Arbeitsplatzbedingungen führt (§ 1 Abs. 2 DigiTV).
Arbeitsplatzsicherung und Entgeltsicherung
Wenn die Digitalisierung zu einem Wegfall der bisher ausgeübten Tätigkeit oder zu einer niedrigeren tariflichen Eingruppierung für die betroffenen Beschäftigten führt, sieht der Tarifvertrag Maßnahmen zur Sicherung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes vor. Den Beschäftigten soll z. B. ein gleichwertiger Arbeitsplatz in einer anderen Behörde am bisherigen Beschäftigungsort oder ein niedriger bewerteter Arbeitsplatz angeboten werden.
Eine Entgeltsicherung tritt ein, wenn die neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt als bei der früheren Tätigkeit verbunden ist. Außerdem haben sich die Tarifpartner auf eine Mobilitätszahlung sowie auf Rahmenregelungen für mobile Arbeitsformen geeinigt.
Anspruch auf Qualifizierung
Nach den Regelungen des neuen Tarifvertrags erhalten Beschäftigte, deren bisher ausgeübte Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt oder wenn es für ihre Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird, einen Anspruch auf Qualifizierung. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, an der Qualifizierung mitzuwirken (§ 4 DigiTV).
-
Personalakten im öffentlichen Dienst
1521
-
Schafft das Mitarbeitergespräch ab!
66
-
Teilzeitkrankschreibung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
65
-
Faxgeräte in Behörden - Bann oder Beibehaltung?
33
-
Umfrage in Behörden: Digitalisierung geht eher langsamer als schneller voran
33
-
Finanzverwaltung darf KI für Texte und Bilder nutzen
23
-
Chatbot 115-Einführung in Berlin: Bürgerservice rund um die Uhr
21
-
Fünf Tipps für erfolgreiche Behördenkommunikation
21
-
165.000 Vollzeitkräfte könnten in der Verwaltung durch generative KI ersetzt werden
19
-
Wie Behörden erfolgreich kommunizieren
142
-
Stadt Halle für Pilotprojekt auf dem Weg zu mehr KI in der Verwaltung ausgewählt
15.12.2025
-
Umfrage in Behörden: Digitalisierung geht eher langsamer als schneller voran
01.12.2025
-
Chatbot 115-Einführung in Berlin: Bürgerservice rund um die Uhr
24.11.2025
-
Online-Dienste, die keiner nutzt
03.11.2025
-
CoPilot HR öD: KI-Assistent für die Personalarbeit im öffentlichen Dienst
28.10.2025
-
KI im Personalwesen
28.10.2025
-
Der perfekte Stellentitel in der Stellenausschreibung
23.10.2025
-
Datenaustausch zwischen Behörden: Bundestag macht Weg frei für „NOOTS“
22.10.2025
-
Verwaltung in Baden-Württemberg nutzt weiterhin Faxgeräte
09.10.2025
-
E-Government in den Kommunen schon populärer als „analoge“ Verwaltung
07.10.2025