Advertorial: Die Bezahlkarte im Einsatz

Sie wird seit Monaten diskutiert, einige Landkreise haben sie schon eingeführt: Die Bezahlkarte für Asylsuchende. givve® als Kartenanbieter hat in kürzester Zeit mehrere Landkreise mit der Bezahlkarte ausgestattet und dabei je nach Auftraggeber verschiedene Vorgaben umgesetzt.

Erfolgreiche Digitalisierung von Sozialleistungen

Der Thüringer Landkreis Greiz zählt zu einer der ersten Kommunen, in denen die Bezahlkarte eingeführt wurde. Die Asylsuchenden in Greiz erhalten nur einen Teil ihrer Leistung, nämlich den Betrag für den notwendigen Bedarf, auf die Karte, der andere Teil, das sogenannte Taschengeld, wird weiterhin als Bargeld ausgezahlt. Mit der Karte sind während der Pilotphase vorerst keine Bargeldabhebungen, sondern nur Kartenzahlungen im Landkreis Greiz aktiviert, was jedoch je nach Erfahrungswerten auch noch geändert werden kann.

Die Bezahlkarte von givve® konnte sehr schnell und flexibel auf die Anforderungen des Landkreises Greiz eingestellt werden. Nach nur 11 Werktagen erhielten die ersten Asylsuchenden ihre Karten und das Pilotprojekt konnte starten. Der Landkreis Greiz schätzt insbesondere die Flexibilität der givve® Card, da Änderungen in den Karteneinstellungen kurzfristig vorgenommen werden können, ohne die physischen Karten austauschen zu müssen.

Auch im Saale-Orla-Kreis wurden Asylsuchende bereits mit der givve® Bezahlkarte ausgestattet. Dort erhalten sie allerdings den gesamten Leistungssatz auf die Bezahlkarte, können dafür aber einen gewissen Betrag pro Monat in bar abheben. Die Karte kann im Landkreis Saale-Orla sowie in allen angrenzenden Postleitzahlengebieten für Zahlungen eingesetzt werden.

Ähnlich wie im Saale-Orla-Kreis gestalten sich die Bezahlkarten, die im Wartburgkreis zum 1. März eingeführt wurden. Der Kreisbeigeordnete des Landratsamts Martin Rosenstengel zeigt sich sehr zufrieden: “In nur wenigen Wochen haben wir die Bezahlkarte für den Wartburgkreis gemeinsam mit givve® umgesetzt und sind sehr zufrieden mit der guten Zusammenarbeit. Die Karte im eigenen Design unseres Landkreises kann sowohl zum Bezahlen bei Mastercard Akzeptanzstellen als auch für Barabhebungen an Verkaufsstellen eingesetzt werden. Für uns in der Verwaltung sowie für die Kartennutzer ist die Bezahlkarte sehr einfach zu handhaben.”

givve® profitiert vom französischen Mutterkonzern

givve® vertreibt seit 2010 Bezahlkarten als Prepaidkarten, die hauptsächlich von deutschen Arbeitgebern für ihre Mitarbeitenden genutzt werden. 23.000 Kunden, darunter auch Behörden und große Unternehmen, verwenden über eine halbe Million Karten. Die Karten sind technisch vergleichbar mit der Bezahlkarte für Asylsuchende, was givve® ermöglicht, eine große Anzahl an Bezahlkarten in sehr kurzer Zeit bereitzustellen und an die unterschiedlichen Anforderungen anzupassen. givve® profitiert zudem von den Erfahrungen seines französischen Mutterkonzerns, der Groupe Up, der bereits Asylsuchende verschiedener Länder mit Bezahlkarten ausgestattet hat.

Ideale Bedingungen für eine einfache Verwaltung

givve® bietet den Behörden drei verschiedene Optionen der Verwaltung an:

  1. Zum einen können Mitarbeitende in den Behörden die Karten bequem über das Online Verwaltungsportal von givve® verwalten.
  2. Alternativ kann die Aufladung der Karten direkt aus dem gewohnten Fachverfahren innerhalb der Behörden-Software erfolgen. Die weitere Verwaltung bleibt innerhalb des Online Verwaltungsportals von givve®.
  3. Als dritte Option bietet givve® die Möglichkeit, über eine bereitgestellte API-Schnittstelle die Funktionalität des Online Verwaltungsportals an die hausinterne Behördensoftware (z.B. Prosoz oder LÄMMkomm Lissa) anzubinden, wodurch die kompletten Verwaltungsaufgaben der Bezahlkarten (z.B. Aufladung, Entladung, Kartenbestellung, Sperrung, Entsperrung, Einstellung usw.) in der gewohnten Behördensoftware erfolgen können.

givve®

Finanzielle Entlastung dank der Bezahlkarte

Erfahrungen des givve® Mutterkonzerns in Frankreich zeigen, dass dank der Bezahlkarte enorme finanzielle Einsparungen zu erwarten sind. Personalkosten werden minimiert, Werttransportunternehmen und Unterhaltskosten von Kassenautomaten entfallen, gleichzeitig wird kein Sicherheitspersonal mehr benötigt. Die Bezahlkarte hingegen verursacht vergleichsweise niedrige Kosten, da diese regelmäßig wieder beladen werden kann und nur einmalig pro Asylsuchendem beschafft werden muss. Eine Vertragsbindung oder eine Mindestbestellmenge gibt es bei givve® nicht.

Zudem ermöglicht die Umstellung auf digitale Zahlungen eine erhöhte Transparenz und Nachverfolgbarkeit aller Geldtransaktionen, was Auszahlungsfehler verringert. Durch den Wegfall von Bargeld-Einlagerungen und Transporten sowie durch reduzierte Besucherzahlen wird zudem die Sicherheit in den Behörden erhöht.

Viele Vorteile für die Asylsuchenden

Die Bezahlkarte von givve® bietet nicht nur den Behörden Vorteile, sondern insbesondere auch den Asylsuchenden selbst:

  • Wird die gesamte Leistung auf die Karte geladen, müssen Asylsuchende nicht mehr monatlich zum Leistungsempfang erscheinen, sondern nur noch einmalig zur Abholung der Bezahlkarte.
  • Die Karte kann an allen Mastercard-Akzeptanzstellen innerhalb Deutschlands oder einer festgelegten Region verwendet werden, also auch an Self-Service-Kassen, die kein Bargeld akzeptieren.
  • Je nach Einstellung durch die Behörde können mit der Bezahlkarte Online-Zahlungen stattfinden, was mit Bargeld unmöglich ist. Auch Bargeld kann den Asylsuchenden zur Verfügung gestellt werden, denn Barabhebungen sind grundsätzlich an Geldautomaten sowie an Supermarktkassen möglich.
  • Mit der Bezahlkarte haben Asylsuchende mehr Überblick über die getätigten Ausgaben, denn diese können sie online in den Transaktionen des Kartenportals oder in der App einsehen.
  • Zudem bietet die Bezahlkarte Asylsuchenden Sicherheit, da diese bei Verlust oder Diebstahl selbständig rund um die Uhr gesperrt werden kann.

Weitere Informationen zur Bezahlkarte von givve® erhalten Sie in unserem kostenlosen Leitfaden oder durch eine professionelle Beratung von givve®.

Schlagworte zum Thema:  Sozialleistungen, Digitalisierung