Bundeskabinett beschließt Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 verlängert und einige neue Regelungen beschlossen.
Neue Pflichten der Arbeitgeber zur Bekämpfung des Coronavirus
Durch den Kabinettsbeschluss wurden folgende Regelungen neu eingeführt:
- Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, ihren Beschäftigten die Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Beschäftigten müssen also zur Wahrnehmung der Impftermine freigestellt werden.
- Arbeitgeber müssen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Schutzimpfungen nach der Coronavirus-Impfverordnung durchführen, organisatorisch und personell unterstützen.
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeit einer Impfung informieren.
Fortgeltung der bisherigen Arbeitsschutzregeln
Folgende Arbeitsschutzregeln bestehen weiterhin fort:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren in Präsenz arbeitenden Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten.
- Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen und in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
- Arbeitgeber können den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Das vielfach diskutierte und von der Arbeitgeberseite geforderte Recht, von den Beschäftigten eine Auskunft über den Impf- oder Genesungsstatus zu erhalten, wurde allerdings nicht beschlossen.
- Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch die Beschäftigten sind weiterhin auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
- Arbeitgeber müssen medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wenn andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab 10. September 2021.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
1.780
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8192
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7721
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Entgelttabelle TV-L
638
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
541
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
508
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
467
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Entgelttabelle TV-V
409
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
344
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Entgelttabelle TV-Hessen
299
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Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
12.06.2026
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Entgelttabelle TV-V
12.06.2026
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Entgelttabelle TV-Hessen
12.06.2026
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Entgelttabelle Pflegedienst
12.06.2026
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Entgelttabelle TV-L
12.06.2026
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Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026
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Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026
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Entgelttabelle TVöD/VKA
12.06.2026
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Entgelttabelle TVöD/Bund
12.06.2026
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Bundeswehr-Werbung auf Trambahn: Gewissenskonflikt rechtfertigt keine Arbeitsverweigerung
03.06.2026