Bundeskabinett beschließt Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat am 1. September 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 verlängert und einige neue Regelungen beschlossen.
Neue Pflichten der Arbeitgeber zur Bekämpfung des Coronavirus
Durch den Kabinettsbeschluss wurden folgende Regelungen neu eingeführt:
- Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, ihren Beschäftigten die Impfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Beschäftigten müssen also zur Wahrnehmung der Impftermine freigestellt werden.
- Arbeitgeber müssen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Schutzimpfungen nach der Coronavirus-Impfverordnung durchführen, organisatorisch und personell unterstützen.
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeit einer Impfung informieren.
Fortgeltung der bisherigen Arbeitsschutzregeln
Folgende Arbeitsschutzregeln bestehen weiterhin fort:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren in Präsenz arbeitenden Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest anzubieten.
- Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen und in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
- Arbeitgeber können den Impf- oder Genesenenstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Das vielfach diskutierte und von der Arbeitgeberseite geforderte Recht, von den Beschäftigten eine Auskunft über den Impf- oder Genesungsstatus zu erhalten, wurde allerdings nicht beschlossen.
- Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch die Beschäftigten sind weiterhin auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
- Arbeitgeber müssen medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wenn andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab 10. September 2021.
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8821
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
765
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Entgelttabelle TVöD/VKA
761
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6872
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
500
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Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
457
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
412
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Entgelttabelle TV-L
342
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Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
300
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
259
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Gewährung der Tauschtage im folgenden Kalenderjahr
13.08.2026
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
13.08.2026
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
13.08.2026
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Tauschtage für Beschäftigte des Bundes
13.08.2026
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17,5 Jahre später: Vorbeschäftigung verhindert sachgrundlose Befristung
12.08.2026
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Pauschale Freistellung nach Kündigung ist unwirksam
11.08.2026
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Für eine Anhörung des Arbeitnehmers besteht kein Kontaktverbot während des Urlaubs
05.08.2026
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Keine Versetzung einer Lehrerin nach Ostfriesland
31.07.2026
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Bundesregierung beschließt Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
30.07.2026
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Lehrerin seit 17 Jahren krank
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