Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 4 Güterstände / cc) Konkurrenzen zu § 313 BGB

Rz. 1339 Grundsätzlich sind die Regelungen zur Auseinandersetzung des Gesamtguts abschließend. Nur in Ausnahmefällen können ehebedingte Zuwendungen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB zurückverlangt werden. Rz. 1340 Eine Anpassung der Vermögensverhältnisse kommt bei gescheiterter Ehe in Betracht, wenn ein Ehegatte nach Beendigung der Gütergemeinschaft die ...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Zeitpunkte des Auskunftsanspruchs

Rz. 986 Der Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB zum Stichtag des Beginns des Güterstandes, zum Stichtag der Trennung und zum Stichtag der Beendigung des Güterstandes entsteht, wenn ein Ehegatte die Scheidung nach § 1564 S. 1 BGB oder die Aufhebung der Ehe nach § 1313 S. 1 BGB beantragt, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der...mehr

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§ 4 Güterstände / 1. Allgemeines

Rz. 1501 Die Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein vertraglicher Güterstand. Geregelt ist die Gütertrennung nur in § 1414 BGB, einer Auslegungsregel über den Eintritt der Gütertrennung. Kennzeichnend für den Güterstand der Gütertrennung ist, dass keinerlei güterrechtliche Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen. Die Vermögensmassen der Ehegatten bleiben getrenn...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Änderung der Verhältnisse

Rz. 103 Die Berufung auf eine wirksam vereinbarte Gütertrennung kann sich jedoch als rechtsmissbräuchlich erweisen. Auch wenn in einem ersten Schritt die Inhaltskontrolle eines Ehevertrages ergibt, dass die güterrechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten nicht zu beanstanden ist, muss doch zum Zeitpunkt der Anwendung der vertraglichen Regelungen bei Scheidung geprüft we...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Ausgleichs- und Schadenersatzansprüche

Rz. 25 Verfügt der andere Ehegatte nach der Trennung über mehr als den ihm zustehenden Anteil, entsteht unmittelbar nach § 430 BGB im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch, der jederzeit geltend gemacht werden kann. Seiner Darlegungs- und Beweislast genügt der Ehegatte dabei schon dadurch, dass er vorträgt und beweist, dass der andere Ehegatte über mehr als die Hälfte des Gu...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / b) Vorrang anderweitiger Vereinbarungen

Rz. 37 Andererseits ist genauer als bei dem Vorliegen des gesetzlichen Güterstandes darzulegen, ob der unbenannten Zuwendung eine besonderer Zweckabrede zugrunde gelegen hat, die einen Ausgleich trotz Scheiterns der Ehe ausschließt. So kann die Vermögensübertragung zugleich mit dem Abschluss eines Ehevertrages als Kompensation für den Verzicht auf den Zugewinnausgleich erfolg...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / cc) Verzögerung durch die Zulassung des Vorbringens

Rz. 143 Es gilt auch hier- wie bei dem nicht anwendbaren § 296 ZPO-der sogenannte absolute Verzögerungsbegriff.[182] Danach ist auf den Vergleich abzustellen, ob das Verfahren allein durch die Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei seiner Zurückweisung.[183] Bei dem Verbund von Scheidung- und Folgesachen tritt eine Verzögerung nur ein, wenn sich da...mehr

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§ 4 Güterstände / 3. Die Fälligkeit der Forderung auf Zugewinnausgleich

Rz. 581 Die Ausgleichsforderung wird mit ihrem Entstehen auch fällig, § 271 BGB, kann also ab diesem Zeitpunkt verlangt werden.[845] Im Fall der Scheidung wird der Anspruch mit Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses fällig.[846] Bei vorzeitiger Aufhebung des Güterstandes nach §§ 1385, 1386 BGB wird die Ausgleichsforderung mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung fäll...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / B. Zuwendungen von Schwiegereltern an Schwiegerkinder

Rz. 4 Beispielsfall M und F wollen heiraten. Die Eltern der F, der Schwiegervater SV und die Schwiegermutter SM, sind darüber sehr erfreut. Als M eine Wohnung erwirbt, überweisen sie dem M 60.000 EUR auf dessen Girokonto, über das nur er verfügt. Nach der Hochzeit ziehen M und F in die im Alleineigentum des M stehende Wohnung. SV nimmt an eben dieser Wohnung umfangreiche Ins...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Bewertung des Anfangsvermögens

Rz. 247 Wer sich im Falle von Trennung und Scheidung darauf beruft, über Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung verfügt zu haben, muss dies voll umfänglich nachweisen.[166] Nach Jahren der Ehe wird dies häufig unmöglich sein, da z.B. die Aufbewahrungspflicht von Banken hinsichtlich der bei ihnen geführten Konten bereits nach zwei Jahren endet. Während der Ehe aufgelöste Sp...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / D. Zuwendungen von Schwiegerkind an Schwiegereltern

Rz. 175 Beispielsfall M und F ziehen nach ihrer Hochzeit im Jahr 2005 in das im Eigentum der Eltern von F (SV und SM) stehende Einfamilienhaus. Sie dürfen dort mietfrei wohnen, müssen nur die verbrauchsabhängigen Kosten tragen. Da Haus und Garten nicht dem Geschmack des jungen Ehepaares entsprechen, renoviert M, der handwerklich begabt ist, beides in Eigenleistung mit hochwe...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 5. Nachweis von Belehrungen

Rz. 40 Der Beweis einer erteilten Belehrung wird durch einen Vermerk in der Urkunde sichergestellt. Unterbleibt ein Belehrungsvermerk in der Niederschrift, so hat der Notar die gleichwohl erteilte Belehrung zu beweisen. Die Nichterfüllung der anderen Belehrungspflichten hat dagegen der behauptende Anspruchsteller zu beweisen.[14] Rz. 41 Formulierungsbeispiel Beispiel für eine...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / F. Auftragsrecht

Rz. 790 Häufig nehmen Ehegatten während bestehender Ehe gemeinsam Verbindlichkeiten auf, die ausschließlich dem Interesse eines Ehegatten dienen, so z.B. für die Anschaffung oder den Ausbau einer Wohnung, welche sich im Alleineigentum eines Ehegatten befindet. Im Falle einer Trennung und Scheidung der Ehe stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang ein lediglich mit...mehr

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§ 4 Güterstände / g) Auseinandersetzungsverfahren

Rz. 1371 Kommt eine vertragliche Einigung zwischen den Ehegatten nicht zustande, kann jeder Ehegatte Anspruch auf Auseinandersetzung beim Familiengericht geltend machen. Damit soll der andere Ehegatte verpflichtet werden, dem vorgelegten Auseinandersetzungsplan zuzustimmen.[1511] Rz. 1372 Die Auseinandersetzung richtet sich nach den §§ 1474–1481 BGB. Sie erfolgt nach dem Aufb...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / b) Verfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – und dem Oberlandesgericht, § 114 Abs. 1 FamFG

Rz. 115 Nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbstständigen Familienstreitsachen vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen der zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist (12 BRAO). Entsprechendes gilt für die den Ehesachen durch § 270 Abs. 1 S. 1 FamFG verfahrensrechtli...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 4. Schadenersatzpflichten im Zusammenhang mit der Ehewohnung

Rz. 963 Wird der Anspruch eines Ehegatten auf Mitnutzung der Ehewohnung verletzt, etwa weil ihm der Zutritt wegen des Trennungsverlangens des anderen Ehegatten verwehrt wird, ohne dass zuvor eine Zuweisung oder ein Platzverweis nach dem Gewaltschutzgesetz erfolgt ist, und hat er deshalb Aufwendungen für eine anderweitige Unterbringung, so können diese Aufwendungen ersetzt ve...mehr

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§ 1 Einführung / I. Die drei Systeme des Familienvermögensrechts

Rz. 65 Das Familienvermögensrecht ist in drei Systeme unterteilt, die in sich geschlossen der Entflechtung des Vermögens dienen. Rz. 66 Das erste System umfasst den Ausgleich des Versorgungsvermögens. Nach § 2 Abs. 4 VersAusglG beansprucht dieses System für sich Ausschließlichkeit. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG findet ein güterrechtlicher Ausgleich für Anrechte im Sinne die...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Allgemeines

Rz. 207 § 266 Abs. 1 Hs. 1 Nr. 1 bis Nr. 5 FamFG enthält zwei grundlegende unbestimmte Rechtsbegriffe mit denen die Intensität des Sachbezugs zu der familienrechtlichen Materie beschrieben wird und von deren Eingreifen es abhängt, ob der Verfahrensgegenstand das Vorliegen einer sonstigen Familiensache begründet-und damit zugleich über die Verfahrenszuständigkeit der Familien...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / cc) Auszahlungsanspruch

Rz. 6 Maßgeblich für die Höhe des Auszahlungsanspruches des anderen Ehegatten ist der Kontostand zum Zeitpunkt der Trennung.[7] Dem ausgleichsberechtigten Ehegatten steht gegen den Kontoinhaber ein Anspruch auf Auskunft über den Kontostand zu diesem Stichtag zu. Vermindert der Kontoinhaber nach dem Stichtag den Kontostand so, dass das Guthaben für die Befriedigung des aus der...mehr

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§ 4 Güterstände / 1. Allgemeines

Rz. 922 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist als Dauerrechtsverhältnis zu qualifizieren, welches zwar durch Vertrag aufgehoben bzw. modifiziert werden kann, im Übrigen aber darauf ausgelegt ist, für die gesamte Ehedauer Gültigkeit zu besitzen. Soweit bei Dauerschuldverhältnissen sich eine Vertragspartei durch einseitiges Handeln aus seiner vertraglichen Ver...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Grundlagen

Rz. 699 Die Rechtslage ändert sich bei getrennt lebenden Ehegatten wiederum entscheidend, wenn die Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache, also des die Scheidung der Ehe aussprechenden Beschlusses, entsprechend § 705 ZPO in Verbindung mit § 116 Abs. 2 FamFG eintritt. Rz. 700 So verliert die Ehewohnung mit Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache ...mehr

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§ 4 Güterstände / (c) Tatbestände in der Trennungszeit

Rz. 658 § 1381 BGB ist nicht gegeben, wenn der Ausgleichsverpflichtete erst nach längerer Trennungszeit einen Lottogewinn erzielt, der zum Zugewinnausgleich führt (achtjährige Trennungszeit und 29 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft, drei mittlerweile volljährige Kinder aus der Ehe); auch die Herkunft des Zugewinns ist grundsätzlich ohne Belang; auch die Gesamtschau dieser bei...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Ehevertrag

Rz. 4 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Ein rein "güterrechtliches" Verständnis des Ehevertrages wäre unzutreffend. Nicht jede Regelung vermögensrechtlicher Verh...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Kündigung

Rz. 941 Grundsätzlich ist eine Kündigung des Bürgen gegenüber dem Gläubiger nur bei einer entsprechenden Vereinbarung zulässig.[816] Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten auf unbestimmte Zeit besichert hat – zum Beispiel durch Übernahme einer Bürgschaft – nach Treu und Glauben das Recht, den Sicherungsvertra...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Grundsatz

Rz. 214 Die Aufteilung der Vermögensmassen der Ehegatten in güterrechtliches Vermögen und in Sondervermögen in Gestalt von Haushaltssachen (sog. Hausratsvermögen) und Versorgungsanwartschaften (sog. Versorgungsvermögen) stellt zum einen die Frage nach deren Abgrenzung voneinander, aber auch nach der Abgrenzung hinsichtlich möglicher Einkünfte (Unterhalt), und kann dazu führe...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Mitwirkungspflicht beider Ehegatten

Rz. 1255 Jeder Ehegatte ist dem anderen Ehegatten gegenüber verpflichtet, an Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Gesamtguts erforderlich sind (§ 1451 BGB). Die Mitwirkungspflicht besteht nicht Dritten gegenüber, sondern nur gegenüber dem anderen Ehegatten. Sie bezieht sich auf die gesamte Verwaltung des Gesamtguts, insbesondere auf tatsächliche Hand...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / I. Grundlagen des Ausgleichs

Rz. 19 Die Rückabwicklung oder der Ausgleich ehebezogener Zuwendungen weist gegenüber Ansprüchen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Besonderheit auf, dass durch die Eheschließung bereits gesetzliche Regelungen über einen Vermögensausgleich bei Trennung oder Scheidung bestehen, sofern nicht durch Ehevertrag anderweitige Vereinbarungen getroffen worden si...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 3. Ausgleichszahlungen/Schadensersatzansprüche

Rz. 9 In einigen Ländern existiert neben oder an Stelle eines Unterhaltsanspruches auch ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.[32] Im türkischen Recht gibt es neben dem Anspruch auf Unterhalt einen Anspruch auf Schadensersatz von dem Ehepartner, der an der Scheidung nicht oder weniger schuld ist.[33] Er soll eine Entschädigung sein für den Verlust des Ehegatten, des Erbans...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 1. Haftungsmaßstab

Rz. 947 Nach § 1359 BGB gilt der erleichterte Haftungsmaßstab der sogenannten eigenüblichen Sorgfalt aus § 277 BGB für die "Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen" der Ehegatten untereinander. Danach bleibt die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei Verletzung dieser ehelichen Pflichten unberührt, jedoch muss der Ehegatte im Übri...mehr

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§ 5 Ausgleichsmechanismen (... / I. Ausgangslage

Rz. 1 Die Übertragung von Vermögen vor und während einer bestehenden Ehe oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ohne ausdrückliche Regelung der Voraussetzungen über die Rückübertragung oder über einen Ausgleich durch Wertersatz, ist weit verbreitet und üblich. Differenzierter wird dies bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder – vornehmlich zur Ausschöpfung d...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 2. Rückgewähr des Treuguts

Rz. 853 Der Rückgewähranspruch ergibt sich gem. § 667 BGB. Dieser setzt eine Vereinbarung zwischen den Ehegatten voraus, dass der Erwerber des Vermögensgegenstandes diesen nur zu treuen Händen erhält (Treuhandabrede). Dabei kann vereinbart werden, dass der Treugeber jederzeit, spätestens bei Fälligkeit, gem. § 667 BGB die Herausgabe des aufgrund des Treuhandauftrags Erlangten ...mehr

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§ 4 Güterstände / (a) Wirtschaftliche Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben

Rz. 643 Zu den wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus der Ehe ergeben, zählen die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gemäß §§ 1360 ff BGB, also sowohl hinsichtlich des Familienunterhalts als auch des Trennungsunterhalts, in jedem Falle bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Darüber hinaus kommen auch Trennungsunterhaltsansprüche bis zur Rechtskraft der Scheidu...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / a) Entstehen des Anspruchs

Rz. 576 Stichtag für das Entstehen des Anspruchs und damit für die Bewertung des Geschäftsvermögens ist der Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft. Bei Ehegatteninnengesellschaften ohne Gesamthandvermögen entspricht dies dem Zeitpunkt der Vollbeendigung der Gesellschaft. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die Ehegatten ihre Zusammenarbeit bzw. ihre gemeinsame Verm...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Normzweck

Rz. 901 § 1368 BGB regelt in konsequenter Weise die Rückabwicklung der Verfügungen, der von einem Ehegatten entgegen der Verpflichtungs- und Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB getätigten Geschäfte. Rz. 902 § 1368 BGB berechtigt deshalb den anderen Ehegatten zur gerichtlichen Verfolgung der Rückabwicklungsansprüche (sog. Revokationsrecht). Das Revokationsrecht des ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Familienrechtliche Überlagerung des Schuldverhältnisses

Rz. 338 Bei Rechtsverhältnissen zwischen Ehegatten kann unmittelbar auf die Bestimmungen des Schuld- und Sachenrechts zurückgegriffen werden. Allerdings ergeben sich Besonderheiten durch die über die sonstigen rechtlichen Beziehungen hinaus bestehende besondere Verbundenheit der Beteiligten als Ehegatten. Durch diese sogenannte familienrechtliche Überlagerung ist ein Anspruc...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / bb) Bereits durchgeführtes Verfahren auf Zugewinnausgleich

Rz. 231 Da – wie bereits ausgeführt – der Gesamtschuldnerausgleich durch den Zugewinnausgleich nicht verdrängt wird, sondern beide Rechtsinstitute unabhängig voneinander bestehen und Ansprüche hieraus geltend gemacht werden können, hindert auch ein bereits durchgeführter Zugewinnausgleich die nachfolgende Geltendmachung von Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen nach § 426 BGB ...mehr

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§ 4 Güterstände / 2. Eigentumsverhältnisse und Vermögensverhältnisse nach dem FGB/DDR

Rz. 1529 Nach dem Recht des FGB/DDR sollten die Ehegatten gemeinsames Eigentum an während der Ehe durch Arbeit oder Arbeitseinkünften erworbenen Sachen, Vermögensrechten und Ersparnissen erlangen, wobei den Arbeitseinkünften Einkünfte aus Renten, Stipendien oder ähnlichen wiederkehrenden Leistungen gleichgestellt waren (§ 13 Abs. 1 FGB/DDR). Erst ab Rechtskraft der Scheidung...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 1149 Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich ebenso vorrangig gegen das Gesamtgut. Nachdem Kindesunterhaltsansprüche also Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, haften im Widerspruch zu den kindesunterhaltsrechtlichen Grundsätzen beide Elternteile als Gesamtschuldner für den Barkindesunterhalt, selbst wenn nur ein Elternteil das Kind betreut. Rz. 1150 In der Trennungszei...mehr

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§ 1 Einführung / I. Grundsatz

Rz. 80 Die Aufteilung der Vermögensmassen der Ehegatten in güterrechtliches Vermögen und Sondervermögen in Gestalt von Haushaltssachen und Versorgungsanwartschaften stellt zum einen die Frage nach deren Abgrenzung voneinander, aber auch nach der Abgrenzung hinsichtlich der Einkünfte (Unterhalt) und kann dazu führen, dass die bei Trennung bzw. Scheidung vorzunehmende alle Ber...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 2. Gewöhnlicher gemeinsamer Aufenthalt

Rz. 25 Für das Güterrechtsstatut kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Eheschließung an. Häufig ziehen Ehegatten jedoch erst nach der Eheschließung gemeinsam in ein Land oder aber haben erst kurz vor Eheschließung gemeinsam in einem Land gewohnt. Die Definition des gewöhnlichen Aufenthaltes setzt einen Aufenthalt von einer gewissen Dauer voraus. Hier könn...mehr

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§ 1 Einführung / (3) Angabe über die Einigung zu den Folgeansprüchen für Scheidungsverfahren ab dem 1.9.2009

Rz. 269 Mit dem FamFG, das auf Scheidungsverfahren, die in der Zeit ab 1.9.2009 eingeleitet wurden, Anwendung findet, ist der Inhalt der Antragsschrift neu geregelt worden. In § 133 FamFG sind die Inhalte der Antragsschrift benannt. Fehlt eine dieser benannten Angaben, ist der Antrag unvollständig und damit unzulässig.[204] Nach § 133 Abs. I Ziff. 1–3 FamFG sind zwingend Ang...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Bewertung des Endvermögens

Rz. 252 Ebenso wie zum Anfangsvermögen können Eheleute bereits zu Beginn ihrer Ehe durch vertragliche Vereinbarung eine Bewertung des Endvermögens oder Teile desselben vornehmen. Rz. 253 Da man noch nicht weiß, wann ggf. eine solche Vereinbarung zur Anwendung kommt, in wie viel Jahren man also eine Bewertung des Endvermögens vornehmen muss, wird man sich schlecht auf einen be...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / aa) Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien

Rz. 62 § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG regelt eine Ausnahme zur Besteuerung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien. Normzweck ist die Erhaltung der Mobilität der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt: Sie sollen von dem Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. bei Arbeitslosigkeit von der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit an einem anderen ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Ehegatten-GmbH

Rz. 440 Bei der Ehegatten-GmbH handelt es sich um eine Zwei-Personen-GmbH und somit auch um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Häufig wählen Ehegatten diese Gesellschaftsform, um die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Bei einer GmbH bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt. Rz. 441 Außer im Fall der Gütertrennung gelten gewisse Grenze...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Fortführung als Liquidationsgemeinschaft

Rz. 1342 Bei Beendigung der Gütergemeinschaft besteht die Gesamthandsgemeinschaft bis zur vollständigen Durchführung der Auseinandersetzung in Form einer Liquidationsgemeinschaft weiter, §§ 1471 Abs. 2, 1419 BGB. Auch nach rechtkräftiger Scheidung sind die Ehegatten bis zu einer Auseinandersetzung noch in einer Liquidationsgemeinschaft verbunden.[1489] Die Liquidationsgemein...mehr

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§ 1 Einführung / b) Auswirkungen beim Verwandtenunterhalt

Rz. 140 Erfolgt eine Mitnutzung des Familienheims durch die in der ehelichen Wohnung verbleibenden Kinder, wird auf Seiten des Ehegatten, der das minderjährige Kind betreut, ein Wohnvorteil angesetzt. Ein Teil des Barunterhalts der Kinder – üblicherweise 20 % des Tabellenunterhalts – ist zwar für deren Wohnbedarf bestimmt und deckt daher die den Ehegatten selbst erwachsenden...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / c) Taktische Erwägungen

Rz. 396 Stets sollte geprüft werden, ob ein Verfahren wegen Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist. Denn möglicherweise wirkt sich die Durchführung des Gesamtgläubigerausgleichs nicht aus. Dies würde für den Mandanten nur unnötige Kosten nach sich ziehen, die vermeidbar sind. Rz. 397 Nicht immer sind Forderungen aus dem Gesamtgläubige...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / I. Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB)

Rz. 100 Die durch Ehevertrag zu begründende Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) gilt als Schenkung unter Lebenden, sofern ein Ehegatte durch die Teilhabe an dem Gesamtgut bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG); Notare sind zur Anzeige entsprechender Eheverträge verpflichtet (§ 34 ErbStG i.V.m. § 7 und § 8 ErbStDV). Allerdings kommt ein Schenkungsvertrag bürgerlich-rechtlich nu...mehr

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§ 4 Güterstände / (d) Wertersatz

Rz. 1455 Während der Stichtag für die Bewertung des Wertersatzes nach § 1477 Abs. 2 BGB nach herrschender Meinung der Zeitpunkt der Übernahme ist, ist als Stichtag der Bewertung bei § 1478 Abs. 1 BGB der Zeitpunkt der Einbringung heranzuziehen gemäß § 1478 Abs. 3 BGB. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es auf das weitere Schicksal der eingebrachten Gegenstä...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / (1) Außergerichtliche Regelung

Rz. 153 Für die Praxis empfiehlt es sich – wie stets – den Ausschluss des Gesamtschuldnerausgleichs nach § 426 BGB im Rahmen einer außergerichtlichen Regelung zum Ehegattentrennungs- und/oder nachehelichen Ehegattenunterhalt explizit in Schriftform zu dokumentieren, was spätere Auslegungsstreitigkeiten zur "anderweitigen Bestimmung" im Sinne von § 426 BGB vermeidet. Bereits ...mehr