Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 3 Haushaltssachen / bb) Wohnwagen und Wohnmobile

Rz. 9 Ein Wohnwagen oder Wohnmobil, das als Ersatz für ein Wochenendhaus dient, ist kein Haushaltsgegenstand, sondern Ehewohnung.[30] Das gilt selbstredend auch dann, wenn ein Wohnwagen oder Wohnmobil, wie zum Beispiel bei Schaustellern, zum dauerhaften Wohnen der Familie bestimmt ist und entsprechend genutzt wird.[31] Wohnmobil und Wohnwagen gehören dann zu den Haushaltsgege...mehr

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§ 6 Verfahrensrechtliche Be... / a) Selbstständige Verfahren

Rz. 88 Für alle Verfahren nach §§ 1361a, 1361b, 1568a, 1568b BGB bestimmt sich die internationale Zuständigkeit nach § 105 FamFG entsprechend § 201 FamFG. § 105 FamFG kodifiziert den schon bislang im Zivilverfahrensrecht und namentlich im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewandten Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte an die örtlic...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / bb) Aufgehobene oder geschieden Ehe

Rz. 5 Eine Ehe besteht auch dann nicht mehr, wenn sie rechtskräftig aufgehoben oder geschieden wurde. Die Ehe ist jedes Mal mit der Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, §§ 1313 S. 2, 1564 S. 2 BGB. Rz. 6 Der Tod eines Ehegatten führt zur Auflösung der Ehe. Stirbt ein Ehegatte während des Verfahrens in der Ehewohnungssache, so gilt das Verfahren gemäß § 208 FamFG als in der ...mehr

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§ 5 Internationales Privatr... / 2. Die Ansprüche und Verfahren nach §§ 1361a BGB und 1361b BGB

Rz. 5 Art. 17a EGBGB erfasst jedenfalls den Anwendungsbereich der §§ 1361a, 1361b BGB bei im Inland belegenen Ehewohnungen und ordnet für diese die Anwendung der deutschen Sachvorschriften an. Art. 17a EGBGB ist lex specialis gegenüber dem Ehewirkungs-, dem Ehegüterrechts-, Scheidungs- und dem Unterhaltsstatut.[13] Auf das Heimatrecht der Ehegatten oder auf das Recht an ihre...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / 1. Bestehende Ehe und Getrenntleben bei § 1361a BGB

Rz. 4 § 1361a BGB setzt wie § 1361b BGB eine bestehende Ehe und das Getrenntleben der Ehegatten voraus, die Begriffe sind bei beiden Vorschriften identisch (vgl. oben § 2 Rn 3 ff.). Allerdings reicht bei § 1361a BGB – im Gegensatz zu § 1361b BGB – der Wille eines Ehegatten, getrennt zu leben, nicht aus; der Anspruch setzt voraus, dass die Ehegatten getrennt im Sinne von § 15...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / dd) Vorräte und Genussmittel

Rz. 11 Entgegen der überwiegenden Ansicht[41] sind Vorräte an Nahrungs- und Genussmitteln keine Haushaltsgegenstände.[42] Eine Überlassung oder eine Verteilung zum Verzehr ist wegen § 1361a Abs. 4 BGB, der eine Änderung der Eigentumsverhältnisse verbietet, nicht möglich. In der Praxis treten jedenfalls bei gewöhnlichen Nahrungsmitteln keine Probleme auf, gerichtliche Entsche...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / I. Erfasste Verfahren

Rz. 128 Hierzu gehören sämtliche von § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 1568a BGB erfassten Verfahren. Es sind dies die Ansprüche von Ehegatten auf Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB, die Ansprüche der Ehegatten und der zur Vermietung berechtigten Person auf Begründung eines Mietverhältnisses gem. § 1568a Abs. 4, Abs. 5 S. 1 BGB...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Allgemeines

Rz. 47 Der Anspruch eines Ehegatten gegen den anderen auf Überlassung der Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens setzt weiter voraus, dass bei dem Ehegatten, der die Wohnung begehrt, ohne die Überlassung eine unbillige Härte einträte. Der Wortlaut des § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB lässt zwar die Frage offen, für wen die unbillige Härte gegeben sein muss. Die verlangte Notwendi...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / a) Der Begriff des Haushaltsgegenstandes

Rz. 6 Der Begriff der Haushaltsgegenstände im Sinne von §§ 1361a, 1568b BGB ist weitgehend[3] derselbe wie in §§ 1369, 1640 Abs. 1 S. 3, 1932, 1969 BGB und entspricht demjenigen des Hausrats in §§ 1, 8 ff. HausratsVO a.F.[4] Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Wohnung, d...mehr

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§ 3 Haushaltssachen / cc) Einbauküchen und Einbaumöbel

Rz. 10 Einbauküchen, Einbaumöbel, Badezimmereinrichtungen etc. sind dann kein Haushaltsgegenstand, wenn sie wesentlicher Bestandteil des Gebäudes (§ 94 Abs. 2 BGB) und damit des Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB) sind.[34] Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes ist schon nach § 93 BGB alles das, was in solcher Weise in das Gebäude eingebaut oder mit ihm verbunden ist, dass ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / (1) Trennungsvereinbarung

Rz. 18 Ehegatten können die Ehewohnung, auch wenn sie getrennt leben, durch oder im Rahmen einer sogenannten Trennungsvereinbarung entwidmen. Rechtsgeschäfte der Ehegatten untereinander sind grundsätzlich ebenso zulässig wie Verträge jedes einzelnen Ehegatten mit Dritten.[42] Verträge schließen die Ehegatten auch ab, wenn sie ihre Rechtsbeziehungen ordnen, jedoch nicht mehr ...mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / aa) Absolute Nichtehe (matrimonium non existens)

Rz. 4 Einer absoluten Nichtehe fehlen grundsätzlich jegliche materielle Rechtswirkungen. Sie tritt aus formellen Gründen (nur beim Fehlen der Mitwirkung eines Standesbeamten) oder aus sachlichen Gründen (zum Beispiel, wenn überhaupt keine Erklärung abgegeben wurde, die Ehe schließen zu wollen) ein. Eine absolute Nichtehe liegt in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 2 Ehewohnungssachen / (1) Verwendung und Reichweite des Begriffs Getrenntleben

Rz. 26 Der Begriff "Getrenntleben" wird schon im allgemeinen Sprachgebrauch nicht einheitlich und häufig gleichbedeutend mit "Trennung" verwendet. So haben sich nicht nur Ehegatten, sondern selbstverständlich auch Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften getrennt, aber auch Geschwister, Freunde usw.; zudem werden zum Beispiel bei Unruhen, Kriegen und Bürgerkriegen Eltern ...mehr

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§ 1 Allgemeine Mandatsannahme / 3. Bestehende Vereinbarungen

Rz. 8 Im Bereich der Ehewohnungssachen bestehen besonders häufig vertragliche Vereinbarungen der Ehegatten, sowohl hinsichtlich der Verpflichtung zur Überlassung der Wohnung als auch hinsichtlich der zu entrichtenden Nutzungsvergütung. Teilweise schließen die Ehegatten solche Vereinbarungen in notariellen Verträgen bereits anlässlich der Eheschließung, die in der Regel primär...mehr

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Keine Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an Familienwohnung an längerlebenden Ehegatten

Leitsatz Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die von Todes wegen erfolgende...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 3. Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG

Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, sofern nicht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben ist oder das Verfahren ...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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AGS 6/2014, Heraufsetzung d... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Haushaltssachen sind nach § 200 Abs. 2 FamFG Verfahren gemäßmehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / h) Zuwendungen

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / a) Persönliche Rechte

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / c) Steuerliche Ansprüche

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / i) Sonstiges

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / e) Verbindlichkeiten

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das FamG die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, zugunsten des Beschwerdeführers die ihm aus der Landeskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung – auf dem Boden des bis zum 31.7.2013 geltenden Gebührenrechts und rechnerisch, insoweit unbeanstandet, richtig – lediglich auf 635,58 EUR festzusetzen, gebilligt. Der einzig auf die Anwendbarkei...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / b) Schadensersatz

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / Fazit/Zusammenfassung

Die Erhöhung der für vor 1992 geborene Kinder anzurechnenden Kindererziehungszeiten wirkt sich auch auf den Versorgungsausgleich aus. In laufenden Scheidungs- bzw. Versorgungsausgleichsverfahren, bei welchen die Eheleute vor 1992 geborene Kinder und entsprechend früh geheiratet haben, sollte auf eine korrekte Berechnung der Rentenanwartschaften durch die gesetzliche Rentenver...mehr

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der beteiligten Ehegatten ist durch Verbundbeschluss des AG geschieden worden. Den Versorgungsausgleich hat das AG dahin geregelt, dass es zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund im Wege der internen Teilung 1,6635 Entgeltpunkte übertragen hat. Hinsichtlich der Anrechte des Antragsgegners (Ehemann) ...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / f) Forderungen, Konten

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / g) Gesellschaft

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / d) Eigentum, Besitz, Miete

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FF 6/2014, Zeitempfinden

Inge Saathoff Seit dem 1.9.2009 gilt in Sorge- und Umgangssachen das sogenannte Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG. Für den im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt ist dies bereits ein alter Hut. Spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens soll ein Anhörungstermin beim Familiengericht stattfinden. Wir kennen alle die Diskussion um die Frage, wie Richter die...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 1. Abänderbare Entscheidung

Bei der abzuändernden Entscheidung muss es sich – auch wenn vielfach von einer "Erst"entscheidung gesprochen wird – nicht um die erste Entscheidung über den Versorgungsausgleich handeln. Auch Abänderungsentscheidungen unterliegen ihrerseits der Abänderung.[11] Auch "Negativentscheidungen" sind abänderbar, also solche, in denen nach § 224 Abs. 3 FamFG festgestellt wurde, dass...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / V. Fehler in Verfahren nach § 266 FamFG

Praxis-Beispiel Beispiel: Nach Scheidung der Ehe verlangt die Antragstellerin von dem Antragsgegner die Herausgabe verschiedener Schmuckstücke. In der Antragsschrift heißt es: Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir, 1. den Antragsgegner zu verpflichten, an die Antragstellerin folgende Schmuckstücke herauszugeben: 7 Ketten, 2 Ringe, 8 x ¼-Gold, 10 x ½-Gold, 4...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / Leitsatz

Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren als der Ehesache protokolliert wird. Eine Vereinbarung kann daher insbesondere im Verfahren über den Trennungsunterhalt formwirksam abgeschlossen werden. BGH, Be...mehr

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AGS 6/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren einen Stufenantrag zum Zugewinn gestellt, mit dem von dem Antragsgegner Auskunft über sein Endvermögen, eine Bewertung der Gegenstände und nach Auskunftserteilung eine noch zu beziffernde Zahlung eines Zugewinnausgleichsbetrages verlangt wurde. Später wurde der Auskunftsantrag erweitert auf den Zeitpu...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / II. Die Ehescheidung

1. Die internationale und örtliche Zuständigkeit für die Durchführung von Ehescheidungsverfahren a) Die internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte bestimmt sich nach den §§ 97 ff. FamFG. Soweit keine vorrangigen internationalen Vereinbarungen oder Rechtssetzungen der Europäischen Gemeinschaft vorliegen, gilt für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit da...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Materielles Scheidungsrecht

a) Das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht folgt nicht mehr aus Art. 17 Abs. 1 EGBGB, sondern stattdessen aus der Verordnung Rom III (Verordnung EU Nr. 1259/2010). Die Verordnung beansprucht abweichend von der Verordnung Brüssel II a universelle Geltung. Dies folgt aus Art. 4 Rom III-Verordnung. Es kommt daher nicht darauf an, ob es um das Recht eines teilnehmenden Mitgli...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / Problemumfeld

Gem. § 137 Abs. 1 FamFG ist über die Ehescheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden. Folgesachen sind die in § 137 Abs. 2 FamFG aufgeführten Angelegenheiten, wobei Versorgungsausgleichssachen amtswegig zu berücksichtigen sind (§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG). Wird ein Versorgungsträger (Beteiligter gem. § 219 Nr. 2 FamFG) im Verfahren beteiligt und ein bei i...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 3. Bewertung der Entscheidung

Eine Bewertung der Entscheidung fällt nicht ganz leicht. Zwei Gesichtspunkte kommen insoweit in den Sinn; einmal von der Warte des Elternunterhalts aus und zum anderen im Hinblick auf den Aspekt der familiären Solidarität: a) Für den Elternunterhalt ist zunächst hervorzuheben, dass dieser im Vergleich zu anderen Unterhaltsansprüchen bekanntlich verhältnismäßig schwach ausgest...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 1. Der Sachverhalt

Die Fakten des von den Bundesrichtern zu beurteilenden Falles, dem in den allgemeinen Medien große Aufmerksamkeit zuteil wurde,[1] sind rasch berichtet; es handelt sich um eine womöglich gar nicht so seltene Familientragödie: Nach Trennung und Scheidung der Eltern im Jahr 1971 blieb der damals etwa 18 Jahre alte Antragsgegner, das einzige Kind, im Haushalt der Mutter. Mit dem...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach stellt das Gericht das in der Beschlussformel gemäß § 224 Abs. 3 FamFG fest. Eine V...mehr

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FF 5/2014, Verwirkung von E... / 2. Unterhaltsverwirkung wegen Kontaktverweigerung – zur Dogmatik des § 1611 Abs. 1 Satz 1, 3. Alt. BGB

a) Wenn man die vorliegende Entscheidung in die Systematik des § 1611 BGB, der maßgeblichen Bestimmung zur Beschränkung oder zum Wegfall der Unterhaltsverpflichtung innerhalb des Verwandtenunterhaltsrechts, einordnen möchte, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Unterhaltsanspruch kein Wohlverhalten des Unterhaltsberechtigten voraussetzt.[4] Dessen fehlende Bereitsch...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / Zusammenfassung

Nach Ansicht des DAV sollte zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird.mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Die internationale und örtliche Zuständigkeit für die Durchführung von Ehescheidungsverfahren

a) Die internationale Zuständigkeit deutscher Familiengerichte bestimmt sich nach den §§ 97 ff. FamFG. Soweit keine vorrangigen internationalen Vereinbarungen oder Rechtssetzungen der Europäischen Gemeinschaft vorliegen, gilt für die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit das, was in den §§ 97 ff. FamFG geregelt worden ist. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 122 Fa...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das nach der Unterhaltsverordnung anwendbare Recht ergibt sich aus Art. 15. Art. 15 verweist auf das Haager Unterhaltsprotokoll von 2007 (Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 HUP). Auch das HUP gilt universell (Art. 2). Es ist für sämtliche Verfahren anzuwenden, die nach dem 18.6.2011 eingeleitet wurden. Das Unterhaltsprotokoll ersetzt...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / I. Einleitung

Das Familienrecht wird internationaler. In den letzten Jahren hat es gravierende Änderungen des EGBGB gegeben. Weitere Änderungen stehen wegen der fortschreitenden Internationalisierung an. Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen IPR sind EU-Verordnungen, wie die Verordnung Brüssel II a, Verordnung EG-Nr. 2201/2003 vom 27.11.2003 über die Zuständigk...mehr