Erfasst sind
▪ | Ansprüche aus BGB-Innengesellschaften zwischen Ehegatten, z.B. bei einer Praxis eines freiberuflich Tätigen oder einem Gewerbe,[92] |
▪ | Ansprüche aus dem sonstigen Gesellschaftsrecht,[93] |
▪ | Ansprüche zwischen Ehegatten aus einem Kooperationsvertrag nach Erbringung von Arbeitsleistungen für den anderen Ehegatten, ohne dass Abgaben zur Sozialversicherung abgeführt werden.[94] |
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