Erfasst sind

Ansprüche auf Zustimmung zu einer Verfügung über ein gemeinsames Konto ("Und-Konto") der Ehegatten,[85]
Ansprüche um die Beteiligung an Guthaben auf Einzelkonten eines Ehegatten,[86]
Ansprüche aus Wertpapierdepots, Guthaben auf Gemeinschaftskonten[87]
Ansprüche auf Aufteilung eines zu einem Trust in Florida gehörigen gemeinsamen Kontos unter Ehegatten,[88]
Ansprüche aus nicht autorisierten Kontoverfügungen eines Ehegatten,[89]
Ansprüche auf Erstattung eines von einem Ehegatten vereinnahmten Lebensversicherungsguthabens,[90]
Ansprüche auf Freistellung aus der Übernahme eines Kredites.[91]
[86] Wever, a.a.O., Rn 26a.
[87] OLG München FamRZ 2012, 1643.
[88] OLG München FamRZ 2012, 1643.
[89] Wever, a.a.O., Rn 26a.
[90] OLG Celle FamRZ 2014, 66; KG FamRZ 2013, 68.
[91] Musielak/Borth, § 266 BGB Rn 11.

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