Das Familienrecht wird internationaler. In den letzten Jahren hat es gravierende Änderungen des EGBGB gegeben. Weitere Änderungen stehen wegen der fortschreitenden Internationalisierung an. Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen IPR sind EU-Verordnungen, wie die Verordnung Brüssel II a, Verordnung EG-Nr. 2201/2003 vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung EG-Nr. 1347/2000, Rom III, Verordnung EU-Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechtes sowie die Unterhaltsverordnung, Verordnung EG-Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen und das Haager Unterhaltsprotokoll, Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007.[1] Weitere Verordnungen stehen an, insbesondere ist davon auszugehen, dass es künftig eine Verordnung über die güterrechtlichen Verhältnisse geben wird.[2]

Der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen und Regelungen der Europäischen Gemeinschaft ergibt sich u.a. aus § 97 FamFG sowie Art. 3 EGBGB.

Erst dann, wenn keine vorrangig zu beachtenden völkerrechtlichen Vereinbarungen oder Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft vorliegen, gilt für die internationale und örtliche Zuständigkeit ausschließlich das FamFG.

Von ganz maßgeblicher Bedeutung sind die europäischen Rechtsakte. Sie stellen den "Verordnungswald" dar, den es zu durchwandern gilt.

Mit diesem Beitrag werden die klassischen Scheidungsfolgen im internationalen, insbesondere aber europäischen Kontext dargestellt, wobei ein besonderes Schwergewicht auf die europäische Rechtssetzung gelegt wird.

[1] Zusammenfassend Hausmann, Internationales und europäisches Ehescheidungsrecht sowie Uecker, in: Scholz/Kleffmann/Motzer, Praxishandbuch Familienrecht, Teil P.
[2] Vorschlag für eine Güterrechtsverordnung (Entwurf), abgedruckt u.a. bei Hausmann, Internationales und europäisches Ehescheidungsrecht, S. 1425 ff.

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