Rz. 128

Hierzu gehören sämtliche von § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. § 1568a BGB erfassten Verfahren.

Es sind dies die Ansprüche von Ehegatten auf Überlassung der Ehewohnung anlässlich der Scheidung nach § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB, die Ansprüche der Ehegatten und der zur Vermietung berechtigten Person auf Begründung eines Mietverhältnisses gem. § 1568a Abs. 4, Abs. 5 S. 1 BGB, die Ansprüche des Vermieters nach § 1568a Abs. 5 S. 2 BGB auf Befristung des Mietvertrags und nach § 1568a Abs. 5 S. 3 BGB auf Entrichtung einer angemessen Miete und schließlich Streitigkeiten zwischen den Ehegatten, wie zwischen einem Ehegatten und dem Vermieter darüber, ob der Eintritt des gem. § 1568a Abs. 1, Abs. 2 BGB überlassungsberechtigten Ehegatten gem. § 1568a Abs. 3 S. 1 BGB in den Mietvertrag erfolgt ist oder nicht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge