Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 190 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind Beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tode, jedoch keine Teilungspflicht im Falle des...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 5. Grunderwerbsteuer bei Vermögensübertragung im Rahmen einer Scheidung

Rz. 91 Für die Übertragung des Familienheims unter Ehegatten während bestehender Ehe – unabhängig davon, ob aus ihr gemeinsame Kinder abstammen – gilt die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 4 GrEStG, jedoch nur insoweit, als es die von den Ehegatten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudeteile betrifft: Wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigen...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / b) Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung aus Anlass der Trennung oder der Scheidung

Rz. 11 Ist der Anwalt außerhalb der vorsorgenden Rechtspflege beauftragt worden, eine Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu entwerfen oder an der Gestaltung eines solchen Vertrags mitzuwirken, so ist nicht § 23 Abs. 3 S. 3 RVG, vielmehr vorrangig § 23 Abs. 1 S. 3 RVG für die Wertbestimmung maßgeblich. Sind die vermögensrechtlichen Regelungsgegenstände streitig,...mehr

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§ 1 Einführung / aa) Unterhaltsanspruch der F ab Rechtshängigkeit der Scheidung

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / III. Zugewinn und sonstige Folgen einer Ehescheidung

Rz. 316 Selten sind die güterrechtlichen Probleme der Eheleute bei Trennung und Scheidung das einzige Problem, das bei Scheitern ihrer Beziehung geregelt werden muss. Häufig sind es auch die sonstigen Folgen wie die Fragen des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, der Haushaltssachen, der Ehewohnung etc., die der Regelung bedürfen. Rz. 317 Eheleute schnüren häufig ein "Gesam...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Beendigung des Güterstandes durch Ehescheidung

Rz. 575 Im Falle der Beendigung des Güterstandes durch Scheidung endet der gesetzliche Güterstand mit Rechtskraft des Scheidungsendbeschlusses.[841] Dies folgt aus der gesetzlichen Systematik: Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird automatisch – wenn kein anderer Güterstand durch notarielle Vereinbarung gewählt wird – als gesetzlicher Güterstand zugrunde gelegt, § 1363...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Rechtskräftige Ehescheidung oder Eheauflösung

Rz. 1303 Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird beendet mit rechtskräftiger Ehescheidung (§§ 1564 ff. BGB) oder rechtskräftigem Beschluss über die Aufhebung der Ehe (§§ 1313 ff. BGB).[1468]mehr

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§ 1 Einführung / 1. Testament

Rz. 331 Das Testament ist eine einseitige Bestimmung für den Fall des Todes. Mit einem Testament würde mithin ein Ehegatte für sich allein ohne Einbeziehung des anderen Ehegatten Bestimmungen treffen. Nach § 2077 BGB wird eine letztwillige Verfügung unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist oder die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe gegeben ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Versöhnung der Eheleute

Rz. 357 Versöhnen sich die Beteiligten, statt das Scheidungsverfahren durchzuführen, sind Scheidungsfolgenvereinbarungen ersichtlich gegenstandslos. Rz. 358 Widerruflich sind in diesem Fall Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch nicht. Die Auffassung, dass eine Scheidungsfolgenvereinbarung kraft Gesetzes unter der aufschiebenden Bedingung stehe, dass die Ehe geschieden wird un...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / A. Allgemeines und Rechtsquellen

Rz. 1 Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt wird immer häufiger mit Fragestellungen, die Auslandsberührungen haben, konfrontiert. Die enger werdende Zusammenarbeit der Europäischen Länder und die Globalisierung der Märkte ermöglichen und fördern Ehen und Partnerschaften mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Religionen und Kulturen. Die Möglichkeiten für Familien si...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / b) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 194 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Rz. 195 Diese Sichtweise ist j...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / II. Rechtswahl des Scheidungsstatuts

Rz. 29 Zwar können Ehepaare nicht die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmen, aber durch das Inkrafttreten der ROM III-VO das für die Scheidung anzuwendende Recht bestimmen. Durch die universelle Anwendung des Art. 4 Rom III-VO ist das nach der ROM III-VO anzuwendende Recht auch dann anzuwenden, wenn es das Recht eines Drittstaates oder eines nicht teilnehmenden EU-Mitgliedst...mehr

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§ 1 Einführung / c) Ausschluss des Ehegattenerbrechtes trotz bestehender Ehe

Rz. 262 Bis zum Ausspruch der Scheidung und Rechtskraft dieses Beschluss besteht die Ehe fort. Das Erbrecht entfällt aber bereits trotz bestehender Ehe, wenn die Voraussetzungen für den Ausspruch der Scheidung gegeben waren und der Erblasser entweder selbst die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten wirksam zugestimmt hat, § 1933 S. 1. Das Erbrec...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 219 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. Rz. 220 So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßi...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Stichtag für die Berechnung und Höhe des Endvermögens

Rz. 543 Nach dem Wortlaut des § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung und Höhe des Endvermögens die Beendigung des Güterstandes. Der gesetzliche Güterstand wird grundsätzlich entweder durch Auflösung der Ehe, in der Regel im Wege der Ehescheidung, oder durch den Tod eines Ehegatten beendet.[785] Abweichend von der allgemeinen Regel des § 1375 Abs...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / V. Die Gütergemeinschaft

Rz. 275 Die praktische Bedeutung der Gütergemeinschaft ist außerordentlich gering.[175] Vermögen eines Ehegatten ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung zunächst einmal alleiniges Vermögen des betreffenden Ehegatten, der hiermit im Rahmen der §§ 1365, 1369 BGB frei verfügen kann. Die Gütergemeinschaft führt dagegen zu einem gesamthänderisch gebundene...mehr

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§ 1 Einführung / (1) Rechtshängigkeit des Antrages

Rz. 266 Das Ehegattenerbrecht entfällt nur dann, wenn der Erblasser den Antrag auf Ehescheidung in der verfahrensrechtlich zutreffenden Form gestellt hat und dieser Antrag dem überlebenden Ehegatten zugestellt wurde und damit der Antrag rechtshängig gem. § 124 Abs. 2 FamFG war. Durch einen nur anhängigen Antrag zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers wird das Ehegattenerbrech...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 10 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Eheverträge werden in einer intakten Ehe geschlossen. Dabei wird aber auch der Fall eines möglichen Scheiterns der Ehe bedacht...mehr

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§ 1 Einführung / (2) Angabe über die Einigung zu den Folgeansprüchen für Scheidungsverfahren bis zum 31.8.2009

Rz. 268 Für die Scheidungsverfahren, die bis zum 31.8.2009 eingeleitet wurden, gelten die Regelungen nach § 630 ZPO. Angaben zu den Folgeansprüchen gehörten nicht zu den zwingenden Angaben in einem Scheidungsantrag. Die Einigung über die Folgesachen hat unter Anwendung dieser Vorschriften nur Bedeutung für die Frage, ob auch dann, wenn in dem Antrag zu den Folgesachen inhalt...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / a) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 229 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedliche Beweggründe beruhen. Rz. 230 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / IV. Verjährung

Rz. 125 Haben Eltern einen Anspruch gegen ihr Schwiegerkind aus Schenkungsrecht, wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage oder nach Bereicherungsrecht, handelt es sich hierbei um schuldrechtliche Ansprüche. Schuldrechtliche Ansprüche unterliegen grundsätzlich der Regelverjährung. Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.[111] Rz. 126 Doch das gilt nicht...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / VIII. Verfahren

Rz. 142 Der Rückabwicklungsanspruch ist zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Handelt es sich um einen Zahlungsanspruch, ist dieser zu beziffern und das Schwiegerkind unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern. Im Falle der dinglichen Rückgewähr ist unter Fristsetzung zur Herausgabe aufzufordern. Ab Eintritt des Verzuges entsteht zusätzlich ein Anspruch auf Zahlung v...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / II. Trennungsvereinbarungen

Rz. 303 Mit der Trennung von Eheleuten entsteht in erster Linie das Bedürfnis, zunächst einmal die Frage zu klären, wie die Einkünfte der Beteiligten verteilt werden müssen, um für Beide und ggf. für die gemeinsamen Kinder das tägliche Auskommen zu sichern. Rz. 304 Sodann werden sich die Eheleute jedoch Gedanken um ihre vermögensrechtliche Situation machen, ggf. auch mit der ...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Im deutschen Recht fällt es in der Regel nicht schwer zwischen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit im Rahmen einer Scheidung oder aber einer Unterhaltsproblematik zu unterscheiden. Ist der beratende Anwalt jedoch mit der Anwendung ausländischen Rechtes konfrontiert, kann es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Um entscheiden zu können, ob es sich um eine unterhalt...mehr

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§ 4 Güterstände / 4. Vereinbarungen zur Ausgleichsforderung

Rz. 582 Grundsätzlich kann sich kein Beteiligter verpflichten, vor dem Entstehen der Zugewinnausgleichsforderung darüber zu verfügen, § 1378 Abs. 3 S. 3 BGB. Dies gilt sowohl für Vereinbarungen zwischen den Eheleuten als auch mit Dritten.[848] Vereinbarungen über Zugewinnausgleichsansprüche, insbesondere Abtretungen von Zugewinnausgleichsansprüchen vor der Beendigung des Güt...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / II. Gütertrennung (§ 1414 BGB)

Rz. 109 Der vertragliche Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB ist im Gegensatz zur Gütergemeinschaft durch die vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, die sich vermögensrechtlich wie Unverheiratete gegenüberstehen, gekennzeichnet. Die Ehepartner unterliegen während der Ehe keinerlei Verfügungsbeschränkungen; jeder Ehegatte ist in der Verwaltung un...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 4. Gerichtliche Zuständigkeit/Verjährung

Rz. 421 Streitigkeiten, die den Gesamtgläubigerausgleich zwischen Ehegatten betreffen, fallen als sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Danach sind Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung betreffen, sonsti...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 215 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Rz. 216 Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsa...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 337 Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden, § 2265 BGB. Der Begriff des gemeinschaftlichen Testamentes wird gesetzlich nicht definiert, die rechtsdogmatische Einordnung des gemeinschaftlichen Testamentes ist umstritten.[251] Rz. 338 Das gemeinschaftliche Testament ist davon charakterisiert, dass – ggf. neben einseitigen Bestimmungen, die n...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 86 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [55] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung sei ...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Nachehelicher Unterhalt innerhalb der Gütergemeinschaft

Rz. 202 Die gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt gelten unabhängig von dem früheren Güterstand, in dem die Beteiligten lebten.[159] Bis zur Scheidung fielen Einkünfte der Parteien in das Gesamtgut und waren vorrangig für den Unterhalt der Familie einzusetzen (§ 1420 BGB). Nach der Scheidung anfallendes Einkommen fällt nicht mehr in das Gesamtgut; es kan...mehr

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§ 1 Einführung / ee) Materielle Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens

Rz. 273 Damit das gesetzliche Erbrecht entfällt, müssten die Scheidungsvoraussetzungen zum Todeszeitpunkt vorgelegen haben, die Ehe hätte also geschieden werden müssen, wenn sie nicht durch den Tod des Erblassers aufgelöst worden wäre. Die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe liegen vor, wenn die Ehe gescheitert ist, § 1565 BGB. Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar ...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Normzweck

Rz. 745 Zweck der Regelung des § 1365 BGB ist primär, die wirtschaftliche Grundlage der Ehe und der Familiengemeinschaft zu wahren.[994] Daneben dient die Norm aber auch dem Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten wegen seines zukünftigen Rechts auf Zugewinnausgleich.[995] Dieser weitergehende Schutzzweck des § 1365 BGB hat insbesondere dann nicht unerhebliche Bedeutung, w...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 5. Die Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 270 Zum Ausgleichsanspruch von Eheleuten aus einer sog. Ehegatteninnengesellschaft kann es auch dann kommen, wenn die Ehegatten Gütertrennung vereinbart haben. Rz. 271 Nach der Rechtsprechung des BGH [173] besteht ein solcher Ausgleichsanspruch dann, wenn eine Beibehaltung der formalen Zuordnung zum Vermögen eines einzelnen Ehegatten angesichts der in der Ehe durch erhebli...mehr

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§ 1 Einführung / 3. Erbvertrag

Rz. 347 Der Erbvertrag ist gem. §§ 2274 BGB ein wechselseitiger Vertrag, bezogen auf den Todesfall. Auch in einem Erbvertrag können vertragliche neben einseitigen Bestimmungen stehen, § 2278 BGB. Zu der Frage der Wirksamkeit des Erbvertrages trotz der Voraussetzungen des Scheidungsverfahren und der Eheaufhebung wird gem. § 2279 BGB wiederum auf § 2077 BGB verwiesen. Es stell...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 2. Geschäftsgrundlage

Rz. 63 Damit eine Rückabwicklung der entweder aufgrund eines Schenkungsvertrages zugewendeten Vermögenswerte oder aufgrund eines familienrechtlichen Kooperationsvertrages erbrachten Arbeits- oder Dienstleistungen möglich ist, müssen die jeweiligen Verträge aufgrund von wesentlichen Umständen geschlossen worden sein, die Geschäftsgrundlage desselben sind. Geschäftsgrundlage s...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / d) Vereinbarung zur Fälligkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 264 In manchen Fällen besteht durchaus das Einverständnis des ausgleichsverpflichteten Ehegatten mit der Höhe des Zugewinnausgleichsanspruches. Verfügt der Ausgleichspflichtige allerdings im Wesentlichen über solche Vermögenswerte, die sich nach einer Ehescheidung nicht realisieren lassen, besteht ein dringendes Interesse, zu einer Stundung oder Ratenzahlung zu gelangen. ...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 4 Güterstände / (1) Allgemein

Rz. 632 Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einrede, die vom Schuldner geltend zu machen ist;[897] selbst wenn der Schuldner konkret den Sachverhalt darlegt, aus dem sich die Voraussetzungen der groben Unbilligkeit ergeben, darf das Gericht den Ausgleichsanspruch nicht nach § 1381 Abs. 1 BGB ausschließen, wenn sich der Schuldner nicht ausdrücklich darauf beruft. Auch ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / e) Verrechnungen

Rz. 355 Schließlich sind Verrechnungen gegenseitiger Ansprüche möglich. In Vereinbarungen ist aber jeweils die Verrechnungsgrundlage und der Rechenweg darzustellen, um nicht weitere, ggf. restliche Ansprüche aus sonstigen Folgebereichen von Trennung und Scheidung zu ermöglichen. Nach der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu sog. unbenannten Zuwendungen [217] können...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / B. Vereinbarungen zu Beginn der Ehe

Rz. 136 Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie haben durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart, § 1363 BGB. Eine solche abweichende Vereinbarung wird häufig schon deshalb nicht getroffen, weil Ehepartner bei Eheschließung davon ausgehen, dass ihre Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird, wie es § 1353 BGB auch vorsieht und eine Auflösung der Ehe ...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / II. Die Gütertrennung

Rz. 170 Die (künftigen) Eheleute können den gesetzlich vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für ihre Ehe ausschließen und den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Rz. 171 Durch die ehevertragliche Vereinbarung der Gütertrennung sind die Eheleute in vermögensrechtlicher Hinsicht so gestellt, als wären sie nicht miteinander verheiratet.[126] Bei Beendigung der ...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / b) Die Rechtslage hinsichtlich der vormaligen Ehewohnung

Rz. 701 Die Ansprüche nach § 1568a BGB können "anlässlich der Scheidung" geltend gemacht werden, d.h. sie können nicht nur nach Scheidung der Ehe, sondern bereits gleichzeitig mit der Scheidungssache erhoben werden. Dies eröffnet einmal die Möglichkeit, die Ansprüche als Scheidungsfolgesachen im Verbund zu verfolgen, § 137 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 FamFG;[516] weitergehend i...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Isolierter Auskunftsantrag

Rz. 1064 Der isolierte Auskunftsantrag fällt nicht in den Scheidungsverbund, weil er lediglich die Regelung der Scheidungsfolgen vorbereitet, also nicht für den Fall der Scheidung erhoben wird.[1268] Der Antrag wird also nicht direkt für den Fall der Scheidung gestellt, so dass der Zweck des § 137 FamFG mit diesem Antrag nicht erreicht werden kann.[1269] Rz. 1065 Praxistipp Vo...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 4. Übertragung von Vermögen auf Kinder

Rz. 41 Ein minderjähriges Kind bezieht aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist. Voraussetzung für eine Zurechnung der Zinsen beim Kind ist, dass alle Folgerungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung ergeben.[42] Rz. 42 Beispiel A bittet ...mehr

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§ 4 Güterstände / bb) Beendigung des Güterstandes

Rz. 815 Mit der herrschenden Meinung und höchstrichterlicher Rechtsprechung entfallen die Verpflichtungs- und Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB mit Beendigung des Güterstandes für die Zukunft. Eine etwa nach rechtskräftiger Scheidung vorgenommene Verfügung unterliegt nicht mehr dem Erfordernis einer Zustimmung.[1073] Mit Ende des Güterstands ist eine zu diesem Ze...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 6. Notargebühren

Rz. 44 Zu den Kosten von Eheverträgen: Bei Eheverträgen bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten und, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem (§ 39 Abs. 3 KostO). Die Schulden werden gemäß § 39 Abs. 3 S. 2 KostO abgezogen, aber nur von dem Vermögen des betroffenen Ehegatte...mehr

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§ 4 Güterstände / cc) Besonderheiten beim nachehelichen Unterhalt

Rz. 1146 Die gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt gelten unabhängig von einem früheren Güterstand.[1362] Rz. 1147 Nach der Scheidung anfallendes Einkommen fällt nicht mehr in das Gesamtgut. Es kann nach den allgemeinen Grundsätzen zugerechnet und verteilt werden. Der Unterhalt bestimmt sich also nach den allgemeinen Regeln.[1363] Rz. 1148 Ist nach rechtsk...mehr

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§ 1 Einführung / 4. Wohnwert und Nutzungsentschädigung

Rz. 153 Nach erfolgter Trennung ist zu prüfen, inwieweit ein Ehepartner, der aus dem gemeinsamen Eigenheim auszieht, gegen den in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat. Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, f...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / aa) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 199 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[142] Rz. 200 Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidun...mehr