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Musterfeststellungsklage

Musterfeststellungsklage

Bei der Musterfeststellungsklage handelte es sich um eine zivilrechtliche Verbandsklage gegen Unternehmer, die durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wurde. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbandsklage-Richtlinie vom 12. Oktober 2023 wurde die Musterfeststellungsklage aus der Zivilprozessordnung entnommen und weitgehend unverändert in das Gesetz über die Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG) aufgenommen.

Die Musterfeststellungsklage ist von der Abhilfeklage zu unterscheiden. Die Abhilfeklage ist ebenfalls im VDuG geregelt. Während die Abhilfeklage auf eine Leistung des Unternehmers an den Verbraucher gerichtet ist, ist die Musterfeststellungsklage auf eine Feststellung gerichtet.

In den §§ 1 bis 13 des Verbraucherrechtsdurchsetzungsgesetzes finden sich die allgemeinen Regelungen zur Musterfeststellungsklage.


BGH bestätigt Musterfeststellungsurteil

Zinsanpassungsklauseln beim „S-Prämiensparen flexibel“ unwirksam: Rückforderungsansprüche

Die Zinsanpassungsklauseln aus den Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel" sind unwirksam. Das entschied zunächst das OLG Dresden in diversen Musterfeststellungsverfahren. Der BGH hat nun die Unwirksamkeit einer der Klauseln bestätigt. Die Verjährungfrist für Nachforderungen der Kunden beginnt erst mit dem Ende des Sparvertrags, was einige Banken und Sparkassen zu umfangreichen Zinsnachberechnungen zwingt.



Spätkäufer und Vielfahrer gehen leer aus

BGH macht heftige Einschränkungen beim Schadensersatz für VW-Dieselkäufer

Der BGH bringt - endlich - mehr Klarheit in die Dieselrechtsfragen: 1. Käufer eines abgasmanipulierten Diesel, die ihn erst nach dem September 2015 gekauft haben, gehen leer aus. 2. Wer bereits sehr hohe Laufleistungen zurückgelegt hat, für den gibt es ebenfalls keinen Schadenersatz. Schließlich verweigert der BGH (3.) den Käufern einen Anspruch auf Deliktszinsen.





260 000 Dieselkäufer können Angebot annehmen

VW-Musterfeststellungsklage: VW und vzbv einigen sich auf ca. 15 % des Kaufpreises

Es ist vollbracht! Nach der VW-Finte, den ersten Vergleich medienwirksam platzen zu lassen, haben die Parteien nun erfolgreich die Vergleichsverhandlungen abgeschlossen, die sie auf Anraten des OLG wieder aufnahmen. Die Dieselkäufer sollen je nach Fahrzeugtyp und -alter zwischen 1.350 und 6.257 EUR, ca. 15 % des von ihnen bezahlten Kaufpreises, erhalten. 





Insider-Informationen zum Diesel spät publiziert?

Kapitalanleger-Prozess gegen Porsche wird wegen Musterverfahren ausgesetzt

Nicht nur Käufer, auch Anleger sind Opfer des Abgasskandals: Die Porsche SE ist kapitalmarktrechtlich genauso in die Dieselfolgen verwickelt wie VW. Vom Landgericht Stuttgart wurde sie zur Zahlung von 47 Mio. Euro verurteilt, weil sie Publizitätspflichten verletzt hat. Das OLG hat das Verfahren jetzt pausiert, weil sich der Sachverhalt mit dem der anhängigen Diesel-Musterprozesse beim OLG-Braunschweig deckt.




Diesel-Rechtsprechung

OLG Frankfurt sieht Verkauf abgasmanipulierter Autos als arglistige Täuschung

Zumindest das OLG Frankfurt bewertet - anders als das OLG Braunschweig - den Einbau der Schummelsoftware in Dieselfahrzeuge durch VW als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers. Das Software-Update ändert daran nichts. Der Käufer kann noch nach Jahren Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, allerdings nur unter Anrechnung der erhaltenen Vorteile. Doch immer noch fehlt ein BGH-Urteil.





Verhalten insgesamt sittenwidrig

LG Krefeld bewertete die Täuschung der Diesel-Käufer als Arglist

Das LG Krefeld hat VW wegen arglistiger Täuschung seiner Kunden zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen mit Schummelsoftware ausgestatteten VW Golf verurteilt. Es sprach dem Käufer, der das Fahrzeug bereits weiterverkauft hatte, Schadensersatz zu. Das niedersächsische OLG Braunschweig bewertet das Verhalten von VW allerdings ganz anders. Es bleibt bei einer Flickenteppich-Dieselrechtsprechung und dem Warten auf den BGH.




Abgasmanipulation als sittenwidrige Schädigung

Diesel-Käufer erhält vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

Das LG Augsburg hat einem vom VW-Dieselskandal betroffenen Käufer den vollen Schadensersatz zugesprochen. Durch Einbau der Manipulationssoftware wurden die Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Bundesweit bisher einmalig erhielt VW keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer des Dieselfahrzeugs. Endlich ein klares Wort, das doch schon lange auf der Hand lag.


Unwirksame AGB

BGH verbietet Eventim überhöhte Ticket-Gebühren - Rückforderungsansprüche?

Werden Tickets automatisiert online verschickt, damit der Käufer sie sich ausdrucken kann, dürfen keine zusätzlichen Kosten veranschlagt werden. Aber auch Kosten für den Postversand oder Servicegebühren müssen laut BGH nachvollziehbar sein. Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben insoweit keinen Spielraum: Eine AGB über benachteiligende Gebührenpflicht ist unwirksam. Rückerstattung?


Datenschutzgrundverordnung und Abmahnmissbrauch

Keine DSGVO-Abmahnwelle, aber dubiose Abmahnversuche und ein Gesetzentwurf

Bezüglich der Datenschutzgrundverordnung herrscht gerade bei Vereinen, kleinen Firmen oder Selbständigen erhebliche Unsicherheit und Angst vor teuren Abmahnungen. Die befürchtete große Abmahnwelle ist bisher zwar ausgeblieben, doch etliche Fälle mit eher unseriösen Abmahnschreiben sorgten für einiges Aufsehen. Nun hat die Bundesjustizministerin den angeforderten Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt.         



Niedrigzinsfolgen

Sparkasse kündigt zu Unrecht Prämiensparverträge mit 99 Jahren Laufzeit

Aufgrund der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank wurden 5000 Prämiensparverträge, welche in den neunziger Jahren mit den Kunden geschlossen wurden, für die Sparkasse Zwickau zur Belastung. 1000 Verträge wurden gekündigt, in den anderen Fällen konnte sich das Kreditinstitut auf neue Produkte einigen. Eine Sparerin, deren Vertrag trotz vereinbarter Laufzeit von 99 Jahren als unbefristet behandelt und gekündigt wurde, klagte erfolgreich.



Koalitionsvereinbarung

Auf welche Gesetzesvorhaben einigten sich die GroKo-Verhandlungsführer?

Das Ringen hat erst Mal ein Ende. Die 177 Seiten starke Koalitionsvereinbarung, die CDU/CSU und SPD ausgehandelt haben, sieht eine ganze Reihe von konkret benannten Rechtsänderungen strafrechtlicher, zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art vor. Auch am Wirtschaftsstrafrecht soll geschärft werden und die Sicherheit im öffentlichen Raum und gegen Cyper-Kriminalität steht im Fokus.