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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Exkurs: Musterfeststellungsverfahren

Herbert Krumscheid
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Rz. 112

Weiterführende Literatur: Augenhofer, Musterfeststellungsklage – offene Fragen zur Verjährung, VuR 2019, 83; Beck, Musterfeststellungsklageverfahren und einheitliche Tatsachenfeststellung, ZIP 2018, 1915; Beckmann/Waßmuth, Die Musterfeststellungsklage, WM 2019, 45 (Teil I), 89 (Teil II); Bruns, Instrumentalisierung des Zivilprozesses im Kollektivinteresse durch Gruppenklagen?, NJW 2018, 2753; Fölsch, Der Regierungsentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, DRiZ 2018, 214; Hartmann, Streit- und Gegenstandswerte bei Musterfeststellungsklagen, MDR 2018, 1477; Hettenbach, Negative Musterfeststellungsklagen?, WM 2019, 577; Kähler, Zur Angemessenheit eines Vergleichs in der Musterfeststellung, ZIP 2020, 293; Magnus, Die Wirkungen eines Vergleichs im Musterfeststellungsverfahren, NJW 2019, 3177; Nordholtz/Mekat, Musterfeststellungsklage 2019; Röthemeyer, Das rechtliche Gehör im Musterfeststellungsverfahren, MDR 2019, 6; Röthemeyer, Musterfeststellungsklage 2018; Schneider, Die zivilprozessuale Musterfeststellungsklage, BB 2018, 1986; Waclawik, Die Musterfeststellungsklage, NJW 2018, 2921; Weinland, Die neue Musterfeststellungklage 2018.

 

Rz. 113

Um in Fällen einer viele Verbraucher mit im Einzelfall jeweils (relativ) geringen Forderungen betreffenden Angelegenheit diesen Verbrauchern eine einfache Möglichkeit der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, wurde mit Wirkung ab dem 1.11.2018 aus Anlass des VW-Dieselskandals in §§ 606 ff. BGB das Musterfeststellungsverfahren als Instrument einer kollektiven Rechtsverfolgung eingeführt. Neben der effektiven und gebündelten Durchsetzung von Verbraucheransprüchen sollten auch eine Entlastung der Justiz und eine Reduzierung der Verfahrenskosten für Unternehmen erreicht werden.

 

Rz. 114

Verbraucher, die von ...

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