Serie
08.05.2019
"Harter" Brexit und Steuerrecht
Im entworfenen Fall wohnt A, der die britische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Deutschland und arbeitet als Angestellter für die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns. A ist von der früheren Ehefrau X, die in England lebt, geschieden und zahlt ihr monatlich Unterhalt.
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