Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2021
Aktuelle Sterbetafel und Vervielfältiger ab 1.1.2021
Am 29.6.2020 wurde eine Sterbetafel 2017/2019 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Auf dieser Basis wurden die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ermittelt und in einer Tabelle dargestellt. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise. Die Tabelle ist für Bewertungsstichtage ab 1.1.2021 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 28.10.2020, IV C 7 - S 3104/19/10001 :005
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6985
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.148
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3906
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.248
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
824
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
696
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
683
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
583
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026