Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ab 1.1.2021
Aktuelle Sterbetafel und Vervielfältiger ab 1.1.2021
Am 29.6.2020 wurde eine Sterbetafel 2017/2019 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Auf dieser Basis wurden die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ermittelt und in einer Tabelle dargestellt. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise. Die Tabelle ist für Bewertungsstichtage ab 1.1.2021 anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 28.10.2020, IV C 7 - S 3104/19/10001 :005
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
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Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
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Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026