BMF

Be­wer­tung ei­ner le­bens­läng­li­chen Nut­zung oder Leis­tung ab 1.1.2021

Das BMF hat die Vervielfältiger für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2021 bekannt gegeben.

Tischrechner auf Rechnung

Aktuelle Sterbetafel und Vervielfältiger ab 1.1.2021 

Am 29.6.2020 wurde eine Sterbetafel 2017/2019 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Auf dieser Basis wurden die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen ermittelt und in einer Tabelle dargestellt. Der Kapitalwert ist unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise. Die Tabelle ist für Bewertungsstichtage ab 1.1.2021 anzuwenden. 

BMF, Schreiben v. 28.10.2020, IV C 7 - S 3104/19/10001 :005


Schlagworte zum Thema:  Bewertung , BMF-Schreiben
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