Aktualisierte FAQ zum Forschungszulagengesetz und Muster zum Stundenzettel
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
Zu den förderfähigen Aufwendungen nach dem FZulG gehören Forschungs- bzw. Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Diese müssen jedoch GoBD-konform nachgewiesen werden. Hierfür sind laufende Aufzeichnungen zu führen, die eindeutig und zeitnah die geleisteten Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers belegen.
Nachweis Stundenzettel
Das BMF weist darauf hin, dass die Erfassungen zur Arbeitszeit des Arbeitnehmers für die gesamten geleisteten Arbeitsstunden zu führen sind. Das BMF erläutert die Nachweispflichten und stellt für die Dokumentation das Muster eines "Stundenzettels" zur Verfügung.
Hinweis: Die Verwendung des Musters ist nicht zwingend.
BMF, Meldung v. 21.10.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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