Lohnsteuerfreibeträge 2021 können beantragt werden

Das Sächsische SdF macht darauf aufmerksam, dass ab sofort die Lohnsteuerfreibeträge 2021 beantragt werden können.

Antrag Lohnsteuerfreibetrag 2021 ist jetzt möglich

Nach Information der sächsischen Finanzverwaltung können Lohnsteuerzahler beim zuständigen Finanzamt ab sofort für den Lohnsteuerabzug 2021 einen Freibetrag beantragen.

Umfassende Informationen werden auf der Homepage hierzu zur Verfügung gestellt, u.a. mit der Broschüre "Lohnsteuer 2021 - Ein kleiner Ratgeber". 

Sächsisches SdF, Meldung v. 3.11.2020