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03.06.2020
Frachtführerhaftung
Wird eine teurere Versandmethode extra gewählt, um die Zustellung an einem bestimmten Tag sicherzustellen, ist die Post in der Pflicht. Hält sie das zugesicherte Lieferdatum nicht ein, haftet sie für daraus resultierende Schäden, jedenfalls dann, wenn den Absender kein Mitverschulden z.B. durch einen Adressfehler trifft.
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