Nach einem abgewiesenen Befangenheitsantrag ist die Stimmung im Gerichtssaal meist dahin, schon deshalb macht es Sinn, ihn nicht leichtfertig zu stellen. Gibt es allerdings tragfähige Hinweise auf mögliche Befangenheit, darf der Rechtsanwalt schon aus Haftungsgründen nicht zögern. Das Befangenheitsrecht folgt dem Ideal des neutralen gesetzlichen Richters.