Berührungsloser Unfall: Warum der auffahrende Motorradfahrer trotzdem haftet
Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf der Landstraße hinter einem Pkw her. Auf der Gegenfahrbahn scherte plötzlich der beklagte Mercedesfahrer aus, der versuchte, an einem Müllwagen vorbeizufahren, der gerade mit Gelben Säcken beladen wurde.
Das Auto, das vor dem Motorradfahrer fuhr, bremste stark ab, um eine Kollision zu vermeiden. Der Motorradfahrer musste eine Vollbremsung hinlegen, die dazu führte, dass er ins Rutschen kam und stürzte. Durch den Sturz erlitt er eine Schulterblattfraktur, eine Lungenkontusion sowie eine Schürfwunde und war fast 8 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Haftpflichtversicherung des entgegenkommenden Fahrzeugs lehnte jegliche Haftung ab
Von der Haftpflichtversicherung des Mercedesfahrers verlangte der Motorradfahrer, die Haftung aus dem Unfall vollständig anzuerkennen. Doch die Versicherung lehnte jegliche Haftung ab.
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Haftungsquote beim Beklagten Mercedesfahrer bei 40 Prozent liegt. Der habe durch das Vorbeifahren an dem Müllwagen und dem Einfahren auf die Gegenfahrbahn einen schuldhaften Verursachungsbeitrag gesetzt. Ohne diese Aktion wäre es nicht zur Vollbremsung und dem Sturz des Motorradfahrers gekommen. Die Beklagte habe gegen die Sorgfaltspflichten des § 6 Satz 1 StVO verstoßen, so das Gericht.
Gestürzter Motorradfahrer haftet zu 60 Prozent
Warum der klagende Motorradfahrer zu 60 Prozent haftet, begründete das Gericht wie folgt: Gegen ihn spreche ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung, auch wenn eine Kollision der Fahrzeuge ausblieb. Nach Auffassung des Gerichts gelten die Grundsätze des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfällen auch für den hier vorliegenden Fall, in dem es wegen des Sturzes des klagenden Motorradfahrers nicht mehr zur Kollision mit dem vor ihm fahrenden Fahrzeug gekommen ist.
Was für die Haftung des Auffahrenden bei einem Unfall spricht
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Auffahrunfällen der erste Anschein dafürsprechen kann, dass der Auffahrende den Unfall dadurch verursacht hat, dass
- er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO),
- er unaufmerksam war (§ 1 StVO)
- oder er mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO).
Denn ein Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Fahrweise so einzurichten, dass er notfalls rechtzeitig anhalten kann, wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn auftaucht (u. a. BGH, Urteil v. 13.12.2016, VI ZR 32/16).
OLG: Motorradfahrer hätte rechtzeitig bremsen und so den Unfall vermeiden können
Entgegen der Auffassung des Klägers hielt das Gericht eine überwiegende Haftung des Beklagten für nicht gerechtfertigt. Schließlich habe das vor dem Motorrad fahrende Auto noch rechtzeitig bremsen können, ohne dass es zu einer Kollision mit dem Beklagtenfahrzeug kam. Dies mag auf Unaufmerksamkeit oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zurückzuführen sein, so das OLG.
(OLG Celle, Urteil v. 13.12.2023, 14 U 32/23)
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
9752
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
367
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
341
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
319
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3081
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
285
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
277
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
265
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
255
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
219
-
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Sekundenschlaf
05.06.2026
-
Zweitunfall ändert nichts an der Haftung des Erstschädigers
28.04.2026
-
Autounfall: Kein Anspruch auf Kostenerstattung eines fehlerhaften Privat-Gutachtens?
21.04.2026
-
Trunkenheitsfahrt in kurzzeitig gesperrtem Parkhaus ohne Konsequenzen?
07.04.2026
-
Mithaftung von Falschparkern bei Unfallschäden
19.03.2026
-
Land haftet nicht für Glätteunfall in der Nähe der Sprinkleranlage
26.02.2026
-
Schaden in Duplex-Garage – müssen Nutzer private Hinweisschilder beachten?
24.02.2026
-
Smartphone & Co beim Autofahren
12.02.2026
-
Einstellen einer E-Zigarette während der Fahrt – 150 EUR Geldbuße
04.02.2026
-
Mitfahrt mit erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann Mitverschulden begründen
07.01.2026