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05.11.2024
Saarländisches OLG
Kommt es zu einem Verkehrsunfall und das Fahrzeug hatte bereits einen Vorschaden, so hat die gegnerische Haftpflichtversicherung Anspruch darauf, dass der Vorschaden und die Reparatur vom Geschädigten genau dokumentiert werden. Solange dies nicht geschieht, muss sie den Schaden nicht regulieren.
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