Dieses Programm fördert Wohnungseigentümer, denen damit die Modernisierung ihrer Wohnung erleichtert werden soll. Das Programm enthält auch Komponenten einer energetischen Sanierung.

2.12.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um eine Wohnung im selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder um eine selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln. Die Maßnahmen selbst müssen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse erhöhen oder der Einsparung von Energie und Wasser dienen.

Einkommensgrenzen

Die maßgeblichen Einkommensgrenzen ergeben sich aus den §§ 20 bis 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG). Maßgebendes Einkommen ist immer das Gesamteinkommen des Haushalts. Hier einige Beispiele:

 
Haushaltsgröße Einkommensgrenze EUR/Jahr Bruttoeinkommen EUR/Jahr – Arbeitnehmer, ohne Kindergeld, vor pauschalem Abzug
1 Person 22.500 33.142,86
2 Personen 34.500 50.285,71
3 Personen 43.500 63.142,86
4 Personen 52.500 76.000,00
je weitere Person  9.000  
Kinderzuschlag  1.500  

Weitere Voraussetzungen

Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu gelangen:

  • Das Vorhaben muss im Saarland vorgenommen werden.
  • Es wird nur Wohnraum gefördert, wenn die Wohnfläche 180 m2 nicht übersteigt. Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, darf die Gesamtwohnfläche 260 m2 nicht überschreiten. Dabei darf keine der Wohnungen größer als 180 m2 sein. Sind im Haushalt mehr als 4 Haushaltsangehörige, so erhöht sich die Wohnfläche um 15 m2 je weiterem Haushaltsangehörigen.
  • Der Antragsteller muss die geförderte Wohnung mit Abschluss der Modernisierungsarbeiten für die Dauer von 10 Jahren bewohnen.
  • Die Modernisierungsarbeiten sind innerhalb eines Jahres nach Zusage des Baudarlehens abzuschließen.
  • Nach der Modernisierung soll die Wohnung noch mindestens 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen.

2.12.2.2 Das wird gefördert

Diese Maßnahmen werden gefördert:

 
Maßnahmen zur Gebrauchswerterhöhung Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser
  • Änderung des Wohnungszuschnitts und der Funktionsabläufe
  • Belichtung und Belüftung
  • allgemeiner Schallschutz
  • Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
  • sanitäre Einrichtungen und Installationen
  • Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes
  • Ersatz von Einzelöfen durch Sammelheizungen
  • Einbau von Steuerungs- und Regeltechnik bei vorhandenen Sammelheizungen
  • Einbau von Wärmedämmfenstern
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
  • Anschluss an Fernwärmeversorgung
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.

Das wird nicht gefördert

Folgende Maßnahmen fördert dieses Programm nicht:

  • Kosten für bewegliche Ausstattungsgegenstände, Einbauküchen, Ausbaumaterialien mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Wand- und Fußbodenbelägen, Sanitärkeramik etc.),
  • reine Schönheitsreparaturen,
  • Erweiterungsbauten,
  • bauliche Maßnahmen an Außenanlagen,
  • Einbau von elektrischen Direktheizungen,
  • Fassadenanstriche, die nur optisch wirken,
  • bauliche Maßnahmen außerhalb des Grundstücks, auf welchem sich die Wohnung befindet.

2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe

Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen.

Konditionen

Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt nominal 1,0 % p. a. Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abzurufen. Die Auszahlung selbst erfolgt nach Baufortschritten.

Es werden nachfolgende Tilgungszuschüsse für Familien mit Kindern gewährt:

 
Familie Tilgungszuschuss
Familie mit einem Kind 5 %
Familie mit 2 Kindern 10 %
Familie mit 3 Kindern 15 %
Familie mit 4 Kindern 20 %

Die Auszahlung des Tilgungszuschusses erfolgt als Gutschrift mit Zahlung der 1. Tilgungsleistung und setzt das Förderdarlehen um den entsprechenden Betrag herab. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Eigenkapital

Es müssen 20 % der förderfähigen Kosten über eigenes Kapital erbracht werden. Als Eigenkapital werden anerkannt:

  • eigene Geldmittel und Guthaben ohne Rückzahlungsverpflichtung gegenüber Dritten (Schenkungen) und
  • Wert der Selbsthilfe. Hierzu ist eine Helferliste mit allen am Bau unentgeltlich beteiligten Helfern mit Berufsangaben zu erstellen. Der Wert der Leistung ist durch eine Bestätigung des Umfangs der Sel...

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