Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kleinbetragsrechnung

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Die von einem anderen Unternehmer belastete Umsatzsteuer ist bei einem Unternehmer erst dann als Vorsteuer abzugsfähig, wenn ihm eine ordnungsgemäße Rechnung des Leistenden vorliegt. Zur Erleichterung der wirtschaftlichen Abläufe kann bei Kleinbetragsrechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, auf bestimmte – sonst notwendige – Angaben in der Rechnung verzichtet werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsquellen bzw. Verwaltungsanweisungen sind § 14 Abs. 6 UStG, §§ 33 und 35 UStDV, Abschn. 14.6 und 15.4 UStAE.

1 Notwendige Angaben, Berechnung der Vorsteuer

Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung mit einem Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer) von höchstens 250 EUR.[1] Die hierfür geltenden besonderen Regelungen vereinfachen das Erstellen einer Rechnung insbesondere im Bereich von Barzahlungsgeschäften. Anders als bei Standard-Rechnungen sind bei Kleinbetragsrechnungen folgende Angaben nicht erforderlich:

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  • Nettoentgelt,
  • Umsatzsteuerbetrag,
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden.

Deshalb sind bei Kleinbetragsrechnungen folgende Angaben ausreichend[2]:

  • der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • der Bruttorechnungsbetrag sowie
  • der anzuwendende Steuersatz und bei steuerfreien Leistungen ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Nicht ausreichend sind die Zusätze "inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer" oder "inklusive allgemeiner bzw. ermäßigter Steuersatz". Aus einer derartigen Rechnung erhält der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug.

Für die Berechnung des Vorsteuerbetrags aus Kleinbetragsrechnungen können die auf einen Voranmeldungszeitra...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Umsatzsteuer enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren