Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Die allgemeinen Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 99 Auch in der Immobiliarzwangsvollstreckung können die Einigungs-, Erhöhungs- und Hebegebühr anfallen. 1. Gebührenrechtlicher Begriff der Immobiliarzwangsvollstreckung Rz. 100 Während die Immobiliarzwangsvollstreckung nach § 866 Abs. 1 ZPO die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 ff. ZPO sowie die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grund...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / D. Die Gebühren bei der Abnahme der Vermögensauskunft und der Einholung von Drittauskünften

I. Die Verfahrensgebühr Rz. 48 Die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO mit ihren vorbereitenden Handlungen löst grundsätzlich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Während sich die Verfahrensgebühr grundsätzlich nach dem Nennwert der Vollstreckungsforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt, beschränkt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG den Wert auf ma...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / C. Gebühren bei ausgewählten Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 44 Die nachfolgende Darstellung folgt den verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen und stellt die im Zusammenhang anfallenden Gebühren dar. I. Die gütliche Erledigung nach § 802b ZPO Rz. 45 Nach § 802b Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese Aufgabe gehört zu seinen Regelbefugnissen nach § 802a Abs. 2 S....mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / G. Die Gebühren bei Vollstreckungsschutzanträgen

Rz. 68 Die Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Rahmen von Vollstreckungsschutzanträgen nach § 765a ZPO, aber auch solche nach §§ 851a und 851b ZPO stellen nach § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG eine besondere Angelegenheit dar. Es entsteht deshalb eine 0,3-Verfahrengebühr nach Nr. 3309 VV RVG neben der Verfahrensgebühr für die eigentliche Vollstreckungshandlung, die Gegensta...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung

Rz. 47 Die allgemeinen Gebühren, darunter die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV RVG wurden bereits oben in § 3 Rdn 1 ff. dargestellt. Danach gilt:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die gütliche Erledigung nach § 802b ZPO

Rz. 45 Nach § 802b Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese Aufgabe gehört zu seinen Regelbefugnissen nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO und zwar nach S. 2 der Vorschrift auch dann, wenn sie nicht besonders beauftragt wird. Soll eine gütliche Erledigung ausgeschlossen werden, muss dies im Vollstreckungsau...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 4. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 108 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit von dem G...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Gebühren im Verfahren nach § 887 ZPO

Rz. 74 Das Verfahren zur Vollstreckung einer vertretbaren Handlung stellt sich zweiaktig dar. Zum einen ist die Ermächtigung zur Beauftragung eines Dritten auf Kosten des Schuldners zu beantragen, zum anderen sollte regelmäßig ein Vorschussanspruch geltend gemacht werden. Aufgrund der Mehraktigkeit und unabhängig davon, ob nur einer oder beide Anträge oder die Anträge zeitli...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VI. Gegenstandswert in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 149 Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Vergütung in der Immobiliarzwangsvollstreckung hat ihre Regelung in §§ 26 und 27 RVG gefunden. Dabei behandelt § 26 RVG die Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung, während § 27 RVG die Zwangsverwaltung betrifft. Rz. 150 Für die Vertretung des RA in der Zwangsversteigerung sind drei Fälle zu ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Gebühren im Verfahren nach § 888 ZPO

Rz. 78 Wird eine nicht vertretbare Handlung nicht freiwillig erfüllt, kann der Schuldner nur mit Zwangsgeld oder Zwangshaft zu deren Erfüllung angehalten werden. Der entsprechende Antrag stellt sich als besondere Angelegenheit nach § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG dar und löst die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Die Gebühr fällt dabei auch dann nur einmal an, wenn das Z...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen in einer Sache oder gegen mehrere Schuldner

Rz. 124 Zahlt der Schuldner auf die Titulierung nicht, wird regelmäßig nicht nur eine, sondern es werden mehrere Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich. Die Kombination von gütlicher Einigung mit Vermögensauskunft und nachfolgender Forderungs- oder Sachpfändung entspricht heute dem üblichen Vorgehen in einer Standardsache. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG stellt jede dieser Vollstre...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Gegenstandswert in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 128 Bei allen Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG, der andere Wertvorschriften, insbesondere § 4 ZPO verdrängt. Nach § 25 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach der im Einzelfall zu vollstreckenden Forderung, einschließlich aller Nebenforderungen, d.h. der Gesamtforderung im Zeitpunkt des Vollstreckungsauftrages. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Terminsgebühr

Rz. 55 Wie bereits oben dargestellt, erhält der RA bei der Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, d.h. sowohl im Verfahren nach § 802c ZPO als auch im Verfahren nach § 802d ZPO, nicht nur eine 0,3-Verfahrensgebühr, sondern zusätzlich auch noch eine 0,3-Terminsgegebühr. Rz. 56 Bei den Gegenstandswerten ist allerdings zu differ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Die Terminsgebühr

Rz. 98 Eine 0,4-Terminsgebühr nach Nr. 3312 VV RVG fällt an, wenn der RA für einen am Verfahren Beteiligten (§ 9 ZVG) an einem Versteigerungstermin wahrnimmt. Eine Tätigkeit muss er in dem Termin nicht entfalten. Nach der Anmerkung entsteht im Übrigen im Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung keine Terminsgebühr, d.h. insbesondere nicht für Ortstermine des...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / H. Die Gebühren bei der Herausgabevollstreckung

Rz. 71 Die Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff. ZPO wirft kostenrechtlich keine besonderen Probleme auf. Der RA erhält die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG für die Vorbereitung und die Stellung des Vollstreckungsauftrages einschließlich der Begleitung des Vollstreckungsverfahrens. Wird die herauszugebende Sache nicht vorgefunden, ist der Schuldner nach § 883 Abs. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Verfahrensgebühr

Rz. 97 In der Immobiliarzwangsvollstreckung fällt gemäß Nr. 3311 VV RVG eine 0,4-Verfahrensgebühr aus dem Gegenstandswert an. Die Verfahrensgebühr fällt für die Vertretung in der Immobiliarzwangsvollstreckung unabhängig davon an, wen der RA vertritt. Er kann die Verfahrensgebühr bei der Vertretung der Interessen des Gläubigers, des Schuldners oder des Bieters berechnen. Der ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 2. Umfassende Anwendung ohne Rücksicht auf Rechtsstellung des Mandanten

Rz. 102 Während § 68 Abs. 1 BRAGO den Anfall der Gebühr im Zwangsversteigerungsverfahren auf die Vertretung eines Beteiligten am Versteigerungsverfahren beschränkte, kennt Nr. 3311 VV RVG diese Einschränkung für die Verfahrensgebühr nicht mehr. Nunmehr erhält der RA die Verfahrensgebühr auch, wenn er für einen sonstigen Dritten, insbesondere den Bieter, im Zwangsversteigerun...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Einleitung

Rz. 95 Die Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung werden in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 4 VV RVG geregelt. Der Begriff der Immobiliarzwangsvollstreckung wird im RVG enger gefasst als in der ZPO. Es werden gebührenrechtlich nur die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung erfasst und nicht auch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Rz. 96 Hinweis Is...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 5. Geschäftsgebühr bei titulierten Ansprüchen

Rz. 71 Für die Zwangsvollstreckung steht dem RA gem. Nr. 3309 VV RVG die Verfahrensgebühr in Höhe einer 0,3-Gebühr zu. Die vorbereitenden Verfahren, wie z.B. Erlangung der Vollstreckungsklausel, Zustellung des Titels sowie das Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung, gehören zur Zwangsvollstreckung und sind mit der Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG abgegolten....mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 3. Die anwaltlichen Gebühren im Einzelnen

Rz. 106 Die anwaltlichen Gebühren und deren Höhe im Verhältnis zur einfachen Gebühr sind für die dem RVG unterfallenden Aufträge zur Durchführung der Immobiliarzwangsvollstreckung im beschriebenen Sinne in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitte 3 und 4 VV RVG geregelt. Die Regelungen der früheren §§ 68 und 69 BRAGO haben hier ihre Neuregelung gefunden, wobei es für verschieden...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / F. Die Gebühren in der Forderungspfändung

Rz. 64 Die vorbereitenden Handlungen und/oder der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses lösen die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Dabei bleibt zunächst unerheblich, ob die Pfändung und Überweisung in einem Akt oder in zwei Akten[54] erfolgt. Auch bleibt unerheblich, ob sich der Antrag gegen einen oder mehrere Drittschuldner richtet.[55]...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / J. Die Gebühren bei der Vollstreckung von Unterlassungs- und Duldungstiteln

Rz. 81 Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, ist er nach § 890 Abs. 1 ZPO wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Or...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / E. Die Gebühren für die Sachpfändung

Rz. 57 Mit den vorbereitenden Handlungen und/oder der Einleitung der Sachpfändung nach § 808 ZPO i.V.m. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO entsteht für den RA eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Sie deckt die Antragstellung wie die nachfolgende Kommunikation mit dem Gerichtsvollzieher und der vertretenen Partei ab. Rz. 58 Auch die in diesem Zusammenhang veranlasste Durchsuch...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Verfahrensgebühr

Rz. 48 Die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO mit ihren vorbereitenden Handlungen löst grundsätzlich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Während sich die Verfahrensgebühr grundsätzlich nach dem Nennwert der Vollstreckungsforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt, beschränkt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG den Wert auf maximal 2.000,00 EUR. Bis...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / K. Die Gebühren für den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek

Rz. 89 Ist der RA mit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beauftragt, richten sich die Gebühren nach der Vorbem. 3.3.3 VV RVG nach Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV RVG, d.h. nach den zuvor schon dargestellten Gebühren für die Mobiliarzwangsvollstreckung. Der RA erhält also eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, die mit den auf die Antragstellung ger...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten

Rz. 94 Als Ergänzung zu § 15 Abs. 1 und 2 RVG ist § 19 RVG zu verstehen, der alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren dem jeweiligen Rechtszug oder Verfahren als zugehörig bestimmt. Der gebührenrechtliche Rechtszug ist nicht identisch mit dem verfahrensrechtlichen.[21] Rz. 95 Beispiel Der RA wird von dem Gläubiger beauftragt, seinen Zahlungs...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Prozessuale Erstattung

Rz. 192 Erfolgt die Zahlung während oder nach Abschluss des Rechtsstreits, aber noch außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können erstattungsfähige Hebegebühren gem. §§ 103 ff. ZPO zur Festsetzung gelangen. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung erfolgt die Festsetzung der Hebegebühren über § 788 Abs. 2 ZPO und sie können als Kosten der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / c) Wirtschaftliche Auswirkungen

Rz. 88 Die betragsmäßigen Auswirkungen bei Beachtung des reduzierten Wertes ab einem Streitwert von 500,01 EUR sind deutlich, wobei bis zu einem Anspruchswert von 2.500,00 EUR (davon 20 % = 500,00 EUR) in dem § 31b-RVG-Bereich überhaupt keine Anhebung stattfindet, da sich eine erste Erhöhung erst ab einem 20 %-igen Gegenstandswert von 500,01 EUR ergibt:mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Mindestbetrag

Rz. 32 Gem. § 13 Abs. 2 RVG beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15,00 EUR. Die Anwendung dieser Regelung kann bei dem geringen Streitwert bis 500,00 EUR greifen. Rz. 33 Beispiel im Rahmen der Zwangsvollstreckung Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG ist in Höhe eines Satzes von 0,3 anzusetzen. Bei einem Gegenstandswert von bis zu 500,00 EUR errechnet sich von ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers

Rz. 53 Gem. § 802b Abs. 1 ZPO soll der GV in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein und gem. Abs. 2 kann der GV mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren, sofern der Gläubiger den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen hat. Das amtliche Formular für Vollstreckungsaufträge an den GV gibt dem Gläubiger bzw. dem RA des Gläub...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Abschluss eines Vertrages/einer Zahlungsvereinbarung

Rz. 12 Erforderlich ist der Abschluss eines Vertrages, d.h. zweier korrespondierender Willenserklärungen, der den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der abgeschlossene Vertrag als "Einigung" oder "Vergleich" bezeichnet wird. Vielmehr kommt es auf den Inhalt der getroffenen Regelungen an. Rz. 13 Hinweis Damit...mehr

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§ 1 Einführung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Forderungseinziehung als Rechts- oder auch Inkassodienstleistung gehört zum Alltagsgeschäft des Rechtsanwaltes. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass auch die Gebühren und Auslagen, in Summe die anwaltliche Vergütung, mit Leichtigkeit zu berechnen sind. Das streitet wider den Anspruch des Gesetzgebers, das Vergütungsrecht trotz der Komplexität der anwaltli...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Vergütungsverzeichnis zum RVG beginnt im Teil 1 mit den allgemeinen Gebühren. Die unter den Nrn. 1000–1010 VV RVG genannten Gebühren können grundsätzlich in allen Tätigkeitsbereichen des RA entstehen, die in den folgenden Teilen des VV RVG geregelt sind. In der Forderungssachbearbeitung sind es die Bearbeitungsabschnitte der vorgerichtlichen und gerichtlichen Tätig...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Der Grundsatz

Rz. 80 Grundsätzlich richtet sich der Wert der Einigungsgebühr nach der Summe der Ansprüche, die durch die Einigung erledigt werden, somit kommt es auf die Ansprüche an, über die der Streit oder die Ungewissheit durch die Einigung erledigt wurde. Auf den Wert des erzielten Einigungsergebnisses kommt es nicht an. Oder anders ausgedrückt: Gegenstandswert der Einigung ist immer ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / a) 20 %-iger Wert bei reiner Zahlungsvereinbarung

Rz. 85 Der Gesetzgeber hat nun festgelegt: Ist Gegenstand einer Einigung "nur" eine Zahlungsvereinbarung (Nr. 1000 VV RVG) beträgt der Gegenstandwert 20 % des Anspruches. Der Begriff "Anspruch" ist nicht mit "Hauptforderung" gleichzusetzen. Im Rahmen des Vollstreckungsauftrages oder während der Zwangsvollstreckung gilt das unter Rdn 80 Genannte, nämlich, dass auch bei der Be...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / C. Kopierkosten- bzw. Dokumentenpauschale nach RVG

Rz. 12 Nr. 7000 VV RVG regelt den Anspruch des RA auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, die nicht unter die allgemeinen Geschäftskosten fallen, die mit den Gebühren abgegolten sind. Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG bezieht sich auf Kopien und Ausdrucke. Gem. Anm. 1 S. 2 zu Nr. 7000 VV RVG steht eine Übermittlung durch den RA per ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 124 Nr. 1008 VV RVG bestimmt, dass die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht werden. Dass sich die Vorschrift im Teil 1 des VV befindet, lässt erkennen, dass sie für alle Geschäfts- und Verfahrensgebühren gilt, unabhängig davon, in welchen Teilen sie geregelt sind. Die Einigungs-, Erledigungs-, Aussöhnungs-, Hebe- und Terminsgebühr[51] sind weder eine Geschäfts- noch ei...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Der Auftrag als entscheidender Wegweiser

Rz. 55 Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hängt entscheidend vom erteilten Auftrag des Mandanten ab. Damit es mit dem Mandanten nicht zu Missverständnissen kommt, die nach erfolgter Abrechnung der Vergütung zu Auseinandersetzungen führen können, empfiehlt es sich, den Willen des Mandanten möglichst genau zu erfragen. Rz. 56 Hinweis Der Auftrag ist von Bedeutung fürmehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Kostenfestsetzung: Nachweis der erfolgten Einigung

Rz. 104 Im Rahmen der Kostenfestsetzung oder der Zwangsvollstreckung wird bei Geltendmachung der Einigungsgebühr regelmäßig die Vorlage der schriftlichen Einigung vom Gericht oder GV verlangt, andernfalls wird der Anfall der Gebühr nicht anerkannt. Rz. 105 In den Fällen, in denen eine Einigung mündlich zustande gekommen ist, kann der RA das Zustandekommen der Einigung gem. §§...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 1. Beratung

Rz. 10 "Beratung" ist gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft definiert. Unter dem Begriff "Rat" ist die nach Prüfung und Beurteilung einer Rechtssache durch den RA abgegebene Empfehlung zu verstehen, wie sich der Mandant in einer konkreten Situation verhalten möge. Eine Auskunft liegt dann vor, wenn der RA ei...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Abgrenzung reine Zahlungsvereinbarung/weitreichende Vereinbarung

Rz. 86 Bei der Bestimmung des Wertes zur Berechnung der Einigungsgebühr hat der RA demnach zu prüfen, ob lediglich eine Zahlungsvereinbarung vorliegt oder eine weitreichendere Einigung abgeschlossen wurde. Nach der Anm. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG liegt dann eine Zahlungsvereinbarung vor, wenn die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem vorläufigen Verzicht auf die ge...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung in gerichtlichen Verfahren

Rz. 52 Bei gerichtlichen Verfahren kommt es wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 GKG nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern auf den Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung und in der Zwangsvollstreckung auf die einleitende Prozesshandlung an,[16] wie z.B. Einreichung der Klageschrift oder des Antrages auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungs...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Gebühr

Rz. 14 Die Gebühr ist die eigentliche Entlohnung des RA für seine Tätigkeiten und Dienste sowie die Abgeltung seiner allgemeinen Geschäftskosten. Unter dem Begriff "Gebühr" ist die pauschale Abgeltung für bestimmte Leistungen zu verstehen, ohne Berücksichtigung des getätigten Aufwandes. Beispielsweise steht dem RA, der den Mandanten im erstinstanzlichen Rechtsstreit vertritt,...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / B. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG

Rz. 5 Der Gesetzgeber misst der gütlichen Einigung eine besondere Bedeutung zu, was sich auch im Verfahrensrecht widerspiegelt, wie z.B.mehr

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§ 1 Einführung / B. Grundlage: Das RVG

Rz. 6 Das RVG wurde nach intensiver Beratung[5] im Jahre 2004 verabschiedet und zum 1.7.2004 in Kraft gesetzt. Wie nicht selten bei solch umfassenden Reformwerken bedurfte es der mehrfachen Nachsteuerung durch kleinere Gesetzesänderungen. Die letzte umfassende Reform[6] ist mit dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) umgesetzt w...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / IV. Ausschlusskriterien

Rz. 182 Anm. 5 zu Nr. 1009 VV RVG regelt, dass in drei Fällen die Hebegebühr nicht entsteht:mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Dieselbe, verschiedene, besondere Angelegenheiten

Rz. 84 Mit den §§ 16–19 RVG ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, für diverse Verfahrensarten – fast ausschließlich für gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren – beantwortet. Rz. 85 Wann es sich bei einer Tätigkeit um dieselbe Angelegenheit handelt und der RA damit die Gebühren nur einmal beanspruchen kann, ergibt sich aus § 16 RVG. D...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 5. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber

Rz. 118 Voraussetzung für eine Erhöhung von Wertgebühren ist, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (nicht, wenn es um einen gleichen oder ähnlichen Anspruch geht). Gegenstandsidentität ist gegeben, wenn in derselben Angelegenheit mehrere Personen an einer Rechtsverfolgung gemeinschaftlich beteiligt sind, d.h. der RA ist wegen desselben Rechts oder Rech...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 128 Die Gebührensätze erhöhen sich bei Wert- und Satzrahmengebühren um je 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber. Mehrere Erhöhungen dürfen den Satz von 2,0 jedoch nicht übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber wieder eine Kappungsgrenze festgelegt (Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG). Demnach kommt der RA bei insgesamt acht oder mehr Auftraggebern über diese Grenze = sieben weitere Auf...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 58 Unterschiedliche Gebührensätze sind für die Einigungsgebühr in den Nrn. 1000–1006 VV RVG geregelt. Nr. 1001 VV RVG (Aussöhnungsgebühr) gilt bei der Erhaltung einer ernstlich gefährdeten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Nr. 1002 VV RVG in Verwaltungsangelegenheiten und die Nrn. 1005, 1006 VV RVG beziehen sich auf Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten. ...mehr