Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / bb) Einigung mündlich/konkludentes Handeln

Rz. 23 Da Formfreiheit besteht, ist noch nicht einmal zum wirksamen Abschluss einer Einigung die Schriftform vorgeschrieben. Natürlich ist, wenn die Vereinbarung schriftlich verfasst und von den Parteien bzw. von ihren Vertretern unterschrieben wurde, der Nachweis über das Zustandekommen der Einigung durch einfache Vorlage des Schriftstückes leicht zu führen, so dass sich di...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 2 II. Aus der Entscheidung

Geklärt: keine Gebühr für die Eintragungsanordnung Der Argumentation der Staatskasse kann nicht gefolgt werden. Die Erhebung der Gebühr für die Zustellung der Eintragungsanordnung von 3 EUR gemäß Nr. 101 GVKostG-KV, die dem Abschnitt 1 des Kostenverzeichnisses mit der amtlichen Überschrift "Zustellung auf Betreiben der Parteien (§ 191 ZPO)" zugeordnet ist, ist nicht Gegenstan...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Rente... / 2 II. Die Entscheidung

Freibetrag ist Freibetrag Der Antrag ist zulässig, jedoch unbegründet. Soweit Vollstreckungsschutz gemäß § 850k ZPO begehrt wird, ist eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages über den bestehenden Freibetrag hinaus nicht gerechtfertigt. Keine Begründung für den höheren Unterhaltsbedarf Durch das Pfändungsschutzkonto verbleibt der Schuldnerin ein pfändungsfreier Betrag, der zur Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Rechtsfolgen/Genehmigung

Rn 26 Ist eine Verfügung nach § 24 Abs. 1 unwirksam, tritt ihr Erfolg nicht ein. Hat etwa ein Drittschuldner an den Schuldner geleistet und kann sich nicht auf § 82 berufen, bleibt die Leistungspflicht trotz der Leistung bestehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann grundsätzlich die Leistung nochmals verlangen, wenn ihm diese nicht auf anderem Weg ungeschmälert zufließt....mehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 2 II. Die Entscheidung

Barauszahlungen haben eine Grenze Die Erinnerung der Schuldnerin wurde zurückgewiesen. Wer als Schuldner von seinem als P-Konto geführten Girokonto Barabhebungen in einer Größenordnung vornimmt, die die Grenze des eingeräumten monatlichen Freibetrages erreicht, hat gegenüber der Drittschuldnerin (kontoführende Bank) keinen weiteren Verfügungsanspruch für den laufenden Monat, ...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

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zfs 3/2017, Auskunftsanspru... / Sachverhalt

Die Kl. macht als Rechtsschutzversicherung einen Auskunftsanspruch gegen zwei Rechtsanwälte (Bekl. Ziff. 2 und 3) und die von ihnen betriebene Anwaltssozietät (Bekl. Ziff. 1) geltend, die den mitversicherten Ehemann ihrer VN in einem auf ihre Kosten geführten Rechtsstreit vertrat. Am 2.9.2008 erteilte die Kl. auf Anfrage der Bekl. Ziff. 1 v. 10.7.2008 Deckungszusage für einen...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Rente... / 1 I. Der Fall

Rentennachzahlung auf dem P-Konto Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung in das P-Konto der Schuldnerin wegen einer Forderung in Höhe von 2.216,62 EUR. Am 2.9.2016 hat die Schuldnerin eine Rentenzahlung für den 16.7. bis 31.10.2016 von 3.464,86 EUR erhalten, deren Freigabe sie nunmehr begehrt. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes sei sie dringend auf den Betrag a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Sonstige Mitteilungspflichten

Rn 33 Weitere Mitteilungspflichten des Gerichts finden sich in den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi). Die insolvenzrechtlich relevanten Vorschriften wurden zuletzt mit Wirkung zum 01.10.2014 geändert und finden sich nunmehr im Abschnitt IX. Dieser regelt eine Mitteilungspflicht für Sicherungsmaßnahmen in folgenden Fällen: Bestellung eines vorläufigen Insolve...mehr

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FoVo 3/2017, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Berechnung des pfändungsfreien Arbeitseinkommens Die Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens bestimmt sich nach § 850c ZPO. Danach ist von dem nach § 850e ZPO zu berechnenden Nettoeinkommen auszugehen. Nach der Rundung auf einen auf 10 EUR endenden Betrag ist hiervon der Freibetrag des Schuldners von aktuell 1.073,88 EUR in Abzug zu bringen. Von dem überschießenden Betrag sind ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Verfügungen

Rn 7 Der Verfügungsbegriff entspricht dem des allgemeinen Zivilrechts,[8] mithin ist darunter ein Rechtsgeschäft zu verstehen, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt ändert.[9] Den Regelfall der Verfügung bilden die Zahlun...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ansatz einzeln erworbener immaterieller Vermögensgegenstände bzw. -werte

Tz. 52 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Einzeln erworbene immaterielle Güter sind im Unterschied zu selbst geschaffenen immateriellen Gütern im HGB-Abschluss und nach IFRS für KMU aufgrund des in beiden Rechnungslegungssystemen geltenden Vollständigkeitsgebots zwingend zu bilanzieren, wenn sie die Definitions- und Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögensgegenstands nach HGB res...mehr

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FoVo 3/2017, Der Streit um ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht Der Gläubiger muss der Entscheidung nicht folgen, sondern kann sich für eine Vergütung aus einem höheren Wert auf die anderslautenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2011, 501) und des OLG Naumburg (NJW-RR 2014, 1151 = FoVo 2014, 215) beziehen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung Dem OLG Brandenburg ist insoweit zu folgen, wi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 (Besondere) Vereinbarung

Rn 15 Grundlage des Abzugs der Einlage (bzw. des Verzichts auf den Verlustanteil) muss eine (besondere) Vereinbarung sein. Die Bedeutung dieses Tatbestandsmerkmals wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass § 136 ein Unterfall der Anfechtung wegen inkongruenter Deckung ist (siehe oben Rn. 2). Die Rückgewähr (bzw. der Verzicht auf den Verlustanteil) muss also – um eine An...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / dd) Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Tz. 687 Die Bestellung bestimmter Sicherheiten begründet keine Verbindlichkeit und führt daher nicht zur Passivierungspflicht. § 251 HGB bezweckt, über solche Sicherheiten zu informieren.[725] BEISPIEL Die Bestellung einer Grundschuld zur Sicherung einer fremden Verbindlichkeit begründet keine Verbindlichkeit, sondern einen Anspruch des Pfandrechtsinhabers auf Duldung der Zwa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 318 HGB

Tz. 48 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 kann d...mehr

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FoVo 2/2017, Es bedarf kein... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat eine Umschreibung des PfÜB auf die Gläubigerin als Rechtsnachfolgerin der darin bezeichneten Zedentin zu Recht abgelehnt. § 727 ZPO ist auf PfÜBs, mit denen Geldforderungen des Schuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden, weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. BGH klärt Vorausse...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / I. Die Bestimmtheit des Titels

Als Vollstreckungstitel kommt jedes vorläufig vollstreckbare Urteil des Arbeitsgerichts einschließlich eines Versäumnisurteils oder auch ein Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren in Betracht. Im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung muss schon im Erkenntnisverfahren beachtet werden, dass die Pflicht zur Weiterbeschäftigung im Einzelnen bestimmt bezeichnet sein muss, ...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / IV. Einwände des Arbeitgebers

Vollstreckung trotz Freistellung Der Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber nach der Verurteilung zur Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber nur dann Gebrauch machen, wenn er dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt hat o...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 1 I. Der Fall im Überblick

GV verlangt Originalunterschrift Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / II. Anderer Arbeitsplatz und Beschäftigungsausschluss

Mittel der Wahl: § 767 ZPO Möchte der Arbeitgeber in Erfüllung der Weiterbeschäftigungspflicht den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen oder mit anderen als in dem Vollstreckungstitel bezeichneten Tätigkeiten beauftragen, so kann der Arbeitgeber seine diesbezügliche materiell-rechtliche Position allein im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gelte...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 2 II. Die Entscheidung

Das Argument: Rechtssicherheit Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gerichtsvollzieher vorliegend zu Recht vor seinem weiteren Tätigwerden in dem Verfahren die Vorlage eines originalunterschriebenen Vollstreckungsauftrags verlangt. Unabhängig von der Frage, ob der Vollstreckungsauftrag gemäß § 4 GVGA einer Form bedarf oder nicht, hat der Gerichtsvollzieher vor Durchführun...mehr

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zerb 2/2017, Pflicht des Er... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO) und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist von 2 Wochen (§ 569 Abs. 1 ZPO) ist gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde ist begründet. a) Rechtsgrundlage für die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung eines Zwangsgelds ist § 888 ZPO. Danach is...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 3 Der Praxistipp

Was ist ein Faksimile wert? Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es überhaupt...mehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / II. Beginn der Zwangsvollstreckung nach dem Erbfall

1. Allgemeines Rz. 14 Soll die Zwangsvollstreckung nach dem Erbfall eingeleitet werden, muss zwischen den Zeiträumen vor und nach Annahme der Erbschaft unterschieden werden. Hat die Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung zu Lebzeiten des Schuldners noch nicht begonnen, so darf sie nur durchgeführt werden, wenn die Vollstreckungsklausel des Schuldtitels gegen den Erben, Nac...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / II. Beginn der Zwangsvollstreckung nach dem Erbfall

1. Vor Annahme der Erbschaft Rz. 174 Zur Einleitung der Zwangsvollstreckung ist die Umschreibung der Vollstreckungsklausel notwendig. Aus diesem Grunde ist ohne Annahme der Erbschaft die Durchführung der Zwangsvollstreckung quasi unmöglich. 2. Nach Annahme der Erbschaft Rz. 175 Ist die Erbschaft angenommen und die Rechtsnachfolge nachgewiesen erfolgt die Einleitung der Zwangsvo...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / III. Zwangsvollstreckung in den Miterbenanteil nach § 859 Abs. 2 ZPO

1. Allgemeines Rz. 27 Der Miterbenanteil ist pfändbar. So kann der Miterbenanteil am Nachlass zusammen mit dem Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung sowie auf Auseinandersetzung des Nachlasses gegenüber den Miterben bzw. eines Testamentsvollstreckers oder Nachlassverwalters gepfändet werden. Dabei sind sämtliche Miterben bzw. Testamentsvollstrecker Drittschuldner. Bei meh...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / I. Beginn der Zwangsvollstreckung vor dem Erbfall

1. Voraussetzungen Rz. 1 Normalerweise darf eine Zwangsvollstreckung nach § 750 Abs. 1 ZPO erst dann beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. § 779 ZPO bringt hier dem Vollstreckungsgläu...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Zwangsvollstreckung der Auflage

a) Voraussetzungen Rz. 137 Sofern ein Dritter die Auflage vollziehen kann, erfolgt die Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO durch Ersatzvornahme. Für diese Vollstreckung ist das Prozessgericht der ersten Instanz zuständig, selbst wenn der Rechtsstreit zwischenzeitlich in einer höheren Instanz anhängig ist.[144] Dementsprechend gilt Anwaltszwang, soweit das Landgericht sachlich zu...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / I. Beginn der Zwangsvollstreckung vor dem Erbfall

1. Voraussetzungen Rz. 158 Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirkt ein rechtskräftiges Urteil für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist. Di...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / III. Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz nach § 784 ZPO

1. Voraussetzungen Rz. 43 Sofern Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde, kann der Erbe verlangen, dass Maßregeln der Zwangsvollstreckung, die zugunsten eines Nachlassgläubigers in sein nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen erfolgt sind, aufgehoben werden, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. § 7...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Zwangsvollstreckung bei Nießbrauch nach § 737 ZPO gegen den Besteller des Nießbrauchs

a) Voraussetzungen Rz. 130 Bei dem Nießbrauch an einem Vermögen ist wegen der vor der Bestellung des Nießbrauches entstandenen Verbindlichkeiten des Bestellers die Zwangsvollstreckung in die dem Nießbrauch unterliegenden Gegenstände ohne Rücksicht auf den Nießbrauch gem. § 737 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn der Besteller zu der Leistung und der Nießbraucher zur Duldung der Zwangsv...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / I. Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstreckung nach § 748 ZPO

1. Voraussetzungen Rz. 32 Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, hat dies etliche Auswirkungen darauf, in den Nachlass zu vollstrecken. Dabei sind die Fälle zu unterscheiden, in denen der Testamentsvollstrecker entweder den gesamten Nachlass oder aber nur Teile davon zu verwalten hat.[42] Hatte die Zwangsvollstreckung gegen den Erblasser bereits begonnen, so kann nach § 779 ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Zwangsvollstreckung des Vermächtnisanspruchs

a) Voraussetzungen Rz. 112 Regelmäßig ist mit einem Vermächtnis die Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes an den Vermächtnisnehmer verbunden. Aus diesem Grunde wird daher aus Vereinfachungsgründen lediglich die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen § 883 ZPO näher behandelt. Grundvoraussetzung ist zunächst, dass im Titel genau der herauszugebende Gegenst...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / VI. Zwangsvollstreckung in das Vorerbe

1. Voraussetzungen Rz. 93 Besonderheiten bestehen im Rahmen einer Verwertung eines gepfändeten Mitvorerbenanteils. Hier ergibt sich eine eingeschränkte Verwertungsmöglichkeit. So sind Verfügungen nach § 2115 BGB im Rahmen der Zwangsvollstreckung über Nachlassgegenstände, die dem Nacherbenrecht unterliegen bei Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber unwirksam. Des Wei...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / I. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs nach § 888 ZPO

1. Voraussetzungen Rz. 46 Die meisten Pflichtteilsprozesse werden in Form einer Stufenklage geführt. Auf der ersten Stufe ist Auskunft zu verlangen. Wird der Gegner verurteilt, gibt aber weiterhin keine Auskunft ist der Anspruch zu vollstrecken. Die Zwangsvollstreckung eines Auskunftsanspruchs fällt unter § 888 ZPO, da es sich nach herrschender Rechtsprechung bei Auskunftsansp...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / C. Zwangsvollstreckung mit Titel gegen Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger o.Ä.

I. Zwangsvollstreckung bei Testamentsvollstreckung nach § 748 ZPO 1. Voraussetzungen Rz. 32 Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, hat dies etliche Auswirkungen darauf, in den Nachlass zu vollstrecken. Dabei sind die Fälle zu unterscheiden, in denen der Testamentsvollstrecker entweder den gesamten Nachlass oder aber nur Teile davon zu verwalten hat.[42] Hatte die Zwangsvollst...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / VII. Zwangsvollstreckung in das Nacherbe

1. Voraussetzungen Rz. 99 Nach der Rechtsprechung[104] erwirbt der Nacherbe bereits beim Tod des Erblassers und vor Eintritt des Nacherbfalles bereits ein Anwartschaftsrecht. Dieses Anwartschaftsrecht ist sowohl vererblich als auch übertragbar. Somit unterliegt es auch der Pfändung. Liegt lediglich eine bedingte Nacherbeneinsetzung vor,[105] ist ungeachtet der Bedingung trotzd...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Beginn der Zwangsvollstreckung

Rz. 4 Eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beginnt mit der ersten gegen den Erblasser als Schuldner gerichteten Vollstreckungshandlung, nicht jedoch bereits mit der schriftlichen Ankündigung des Gerichtsvollziehers, er werde zur Zwangsvollstreckung erscheinen.[5] Die Zwangsvollstreckung durch das Vollstreckungsgericht beginnt mit dem Erlass des gerichtlichen...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / c) Zwangsvollstreckung eines Pflichtteilsanspruches bei Testamentsvollstreckung

Rz. 36 Soll wegen eines Pflichtteilsanspruches die Zwangsvollstreckung betrieben werden, kann auch, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des gesamten Nachlasses zusteht, dieser Anspruch wegen § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB nur gegen den Erben geltend gemacht werden. Die Zwangsvollstreckung in den verwalteten Nachlass bzw. in die Nachlassgegenstände bedarf eines Titels gege...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 174 Zur Einleitung der Zwangsvollstreckung ist die Umschreibung der Vollstreckungsklausel notwendig. Aus diesem Grunde ist ohne Annahme der Erbschaft die Durchführung der Zwangsvollstreckung quasi unmöglich.mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / XII. Zwangsvollstreckung bei Haftungsbeschränkung der Erben nach §§ 780 ff. ZPO

Rz. 145 Sofern der Erbe eines Schuldners das Recht hatte, die Haftung für Verbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken, kommt ihn diese Haftungsbeschränkung nur dann zu Gute, wenn der Vorbehalt im Urteil gem. § 780 Abs. 1 ZPO aufgenommen worden ist (ausführlich dazu siehe § 3 Der Miterbe). Bei der Zwangsvollstreckung gegen den Erben des Schuldners bleibt nach § 781 ZPO d...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / X. Zwangsvollstreckung des Nießbrauchs

1. Pfändung in den Nießbrauch gegen den Nießbraucher Rz. 123 Der Nießbrauch ist gem. § 857 Abs. 3 ZPO der Pfändung unterworfen, obwohl der Nießbrauch selbst gem. § 1059 S. 1 BGB unveräußerlich ist. Zwar kann die Überlassung der Ausübung des Nießbrauchrechtes vertraglich mit dinglicher Wirkung ausgeschlossen werden, aber der Pfändbarkeit steht der vertragliche Ausschluss nicht ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / III. Zwangsvollstreckung der Eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht nach § 889 ZPO

1. Voraussetzungen Rz. 66 Die zwangsweise Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach § 889 ZPO. Eine Voraussetzung ist zunächst, dass der Schuldner zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht verurteilt worden ist. Dabei gilt jedoch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nach Terminierung durch das Vollstreckungsgericht noch nic...mehr