Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Zweitschuldner. Im zugrunde liegenden Hauptverfahren ging es um einen Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Nach Anhörung der Beteiligten ordnete das FamG die Einholung eines Gutachtens an, das a...mehr

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FoVo 5/2017, (Teil-)Vollstr... / II. Die Lösung

Teilrechtskraft Wird ein ganz oder teilweise Klage zusprechendes Urteil nur teilweise angefochten, so wird es hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils gleichwohl nicht rechtskräftig (Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 537 Rn 1). Da die Sicherheitsleistung nur bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu erbringen ist, kann die Zwangsvollstreckung nach §§ 750, 704 ZPO deshalb...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 3 Der Praxistipp

RZV ist keine verlässliche Grundlage für die Zahlung Dem BGH kann in einer wichtigen tatsächlichen Erkenntnis nicht widersprochen werden: Der Schuldner, der es bis zum Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft nicht geschafft hat, mit dem Gläubiger eine gütliche Einigung zu erzielen, und dann nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint, hat sich als unzuverlä...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor Nach Ansicht des AG hat die GV die Durchführung des erteilten Auftrags aufgrund des rechtskräftigen Räumungstitels gegen den Schuldner zu Unrecht abgelehnt. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor. Die Gläubigerin verfügt über einen rechtskräftigen Räumungstitel gegen den Schuldner, der diesem auch zugestellt ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.2 Einzeltätigkeit

Ist der Anwalt hingegen nur mit der Erteilung der ersten Vollstreckungsklausel beauftragt, war er also nicht im Erkenntnisverfahren tätig, verdient er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV. Die Gebühr entsteht jedoch nur in Höhe eines 0,3-Gebührensatzes, da der Anwalt wegen § 15 Abs. 6 RVG für diese Einzeltätigkeit keine höhere Gebühr erhalten kann, als ein mit der gesamten...mehr

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FoVo 4/2017, BGH klärt Stre... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gegenstandswert bestimmt sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG Das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – hat die nach § 788 ZPO zugunsten des Gläubigers festzusetzenden Kosten der Zwangsvollstreckung zutreffend auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 152.317,05 EUR ermittelt, der die zu vollstreckende Forderung einschließlich der Zustellungskosten umfasst. Entgegen der Auffass...mehr

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FoVo 4/2017, Keine Starthil... / 2 Der Praxistipp

§ 850k verweist auf § 850i ZPO Nach § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht in entsprechender Anwendung der Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen den Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1–3 ZPO abweichend festsetzen. Dabei wird auch auf § 850i ZPO verwiesen. Einkünfte, nicht Hoffnungen werden geschützt Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für per...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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FoVo 4/2017, Nachzahlung vo... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung in das P-Konto Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin und hat im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) das bei der Drittschuldnerin befindliche Guthaben auf dem als Pfändungsschutzkonto geführten Girokonto der Schuldnerin gepfändet. Nachzahlung auf das Arbeitslosengeld pfändungsfrei? Der Schuldner erhielt im Novembe...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / Einführung

Für das Betreiben der Zwangsvollstreckung bedarf es neben dem Titel auch der Zustellung und einer Klausel. Obwohl die Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung zumeist keine weiteren Kosten auslöst, können für die Erteilung der Vollstreckungsklausel gleichwohl besondere Kosten entstehen, etwa wenn eine Titelumschreibung erforderlich wird oder Klage wegen der Klausel ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1. Einfache und qualifizierte Klauseln

Die Zwangsvollstreckung findet gem. § 724 Abs. 1 ZPO aus einem mit einer Vollstreckungsklausel versehenen Titel statt. Zu unterscheiden ist hinsichtlich der Klauseln zwischen den einfachen Vollstreckungsklauseln (§ 724 ZPO) und den qualifizierten Vollstreckungsklauseln (§§ 726 bis 729 ZPO) sowie der Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen (§ 733 ZPO).mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / V. Rechtsmittel des zur Auskunft Verpflichteten

So dringend der Unterhaltsberechtigte auf die Erteilung der Auskunft nach §§ 1605, 1580 BGB angewiesen sein kann, so sehr ist der Unterhaltspflichtige bemüht, der Auskunftsverpflichtung zu begegnen. Sein Rechtsmittel gegen den zur Auskunft verpflichtenden Beschluss muss aber die Hürde des § 61 FamFG nehmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zuläs...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Anwaltskosten

Das Verfahren wegen der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung stellt stets eine besondere Angelegenheit dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 5 RVG). Es fällt deshalb eine besondere Vergütung an, auch wenn der Anwalt bereits in dem Erkenntnisverfahren oder in sonstiger Weise mit der Zwangsvollstreckung beauftragt war.[25] Der Anwalt des Schuldners verdient die Gebühr bereits,...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 4. Erstattungsfragen

Eine Erstattung der für die Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten kann nur erfolgen, wenn es sich um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung handelt (§ 788 Abs. 1 ZPO). Danach kommt eine Erstattung nur in Betracht, wenn der Gläubiger die Erteilung nicht zu vertreten hat,[29] etwa weil die erste vollstreckbare Ausfertigu...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Wert

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert bestimmt sich nach dem Anspruch, der mit der zu erteilenden Vollstreckungsklausel im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden soll (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO).[35] Dabei bleiben wegen der Regelungen in § 43 GKG, § 37 FamGKG die Zinsen und Kosten unberücksichtigt.[36] Ist bei einer Zug-um-Zug Leistung nur noch ei...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2.1 Erinnerungsverfahren (§ 732 Abs. 1 ZPO)

Bei dem Verfahren nach § 732 ZPO handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG), so dass eine gesonderte Vergütung entsteht. In Lit. und Rspr. ist umstritten, ob der Anwalt eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV[42] oder lediglich eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV[43] verdient. Da Nr. 3500 VV ihrem Wortlaut nach dann Anwendung findet, wen...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 1.1 Entstehung einer Verfahrensgebühr

Für das Verfahren über die Erteilung einer weiteren Vollstreckungsklausel fallen gesonderte Gerichtsgebühren an. Es entsteht eine Festgebühr, die jeweils 20,00 EUR beträgt (Nr. 2110 GKG-KostVerz.). Neben der Gebühr sind eventuelle Zustellungskosten (Nr. 9002 GKG-KostVerz.) von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen. Zudem ist für die Fertigung der Ausfertigung neben de...mehr

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AGS 4/2017, Keine Kostenfes... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die Kostenfestsetzung zugunsten der Beklagten zu 2) gegen den Beklagten zu 1), ihren Streitgenossen, zu Recht abgelehnt. Zwischen Streitgenossen findet grundsätzlich keine gerichtliche Kostenfestsetzung statt, es sei denn, dass Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis eindeutig mittitulier...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.2 Erteilung durch das Gericht

Hat das Gericht eine Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO für eine notarielle Urkunde zu erteilen, weil die Urkunde sich in gerichtlicher Verwahrung befindet, entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 18000 GNotKG-KostVerz. Es gilt Tabelle B (§ 34 GNotKG). Erfasst sind insbesondere die folgenden Fälle:mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FoVo 4/2017, Örtliche Zustä... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Das LG Frankfurt hält die sofortige Beschwerde des Gläubigers für unbegründet, nachdem der Rechtspfleger beim AG der Erinnerung des Schuldners abgeholfen und den PfÜB aufgehoben hat. Vorsicht! Während für den Schuldner die Erinnerung gegeben ist, kommt der Gläubiger mit einem Rechtsmittel nur dann in Berührung, wenn beide Vollstreckungsparteien angehört wurden oder aber sein ...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / N. Besondere Konstellationen in der Zwangsvollstreckung

I. Geschäftsgebühr statt Vollstreckungsgebühr? Rz. 123 In der Praxis ist nicht selten die Situation zu betrachten, dass ein Rechtsdienstleister auf verschiedenste Weise, im Ergebnis aber erfolglos, versucht hat, einen Vollstreckungstitel durchzusetzen. Der Gläubiger unternimmt nun nach einiger Zeit den Versuch, einen anderen RA mit der Durchsetzung zu beauftragen. In manchen ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / P. Die Kostenerstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 180 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, so dass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grun...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Der gebührenrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung

Rz. 14 Der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung weicht von dem gebührenrechtlichen Begriff ab, was sich auswirkt, wenn der RA, vor allem aber auch ein registrierter Inkassodienstleister, den Gläubiger – oder auch Schuldner – nicht schon im Erkenntnisverfahren vertreten hat. Rz. 15 Zu beachten sind folgende Fälle:mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / M. Die Gebühren bei den Rechtsmitteln in der Zwangsvollstreckung

I. Die Erinnerung nach § 766 ZPO Rz. 117 Das Erinnerungsverfahren gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG gebührenrechtlich zur jeweiligen angegriffenen Vollstreckungsmaßnahme. In der Folge löst diese für den Gläubigervertreter keine zusätzliche Gebühr aus, sondern ist mit der 0,3-Verfahrensgebühr für die Vollstreckungsmaßnahme abgegolten. Rz. 118 Anders verhält es sich mit dem Bevo...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / O. Die Gegenstandswerte in der Zwangsvollstreckung

I. Gegenstandswert in der Mobiliarzwangsvollstreckung Rz. 128 Bei allen Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG, der andere Wertvorschriften, insbesondere § 4 ZPO verdrängt. Nach § 25 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach der im Einzelfall zu vollstreckenden Forderung, einschließlich aller Nebenforderungen, d.h. der Gesam...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / B. Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 Für die Kostenabrechnung in Zwangsvollstreckungssachen haben sich mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) andere Abrechnungsnormen, aber auch inhaltliche Änderungen gegenüber der BRAGO ergeben, die gleichwohl in der Langzeitüberwachung – die Forderungen mit Ausnahme der Zinsen (§ 197 Abs. 2 BGB) verjähren frühestens nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) – noch i...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsvollstreckung

A. Einleitung Rz. 1 Der Wert eines Vollstreckungstitels realisiert sich nur, wenn er auch durchgesetzt werden kann. Das – und nicht die Titulierung – ist dem Mandanten wichtig. Dabei wird der Mandant in der Regel davor bewahrt werden wollen, "gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen", d.h. die anwaltliche Vergütung tragen zu müssen, ohne eine Erstattungschance zu sehen. Der Z...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Erstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 100 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gilt allgemein für die Kostenerstattung § 788 ZPO. Gemäß § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO fallen dem Schuldner die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zur Last. Diese Regelung steht allerdings in Konkurrenz zu § 98 ZPO, wonach bei nicht anderslautender Vereinbarung Kostenaufhebung gilt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung[39] gibt § 98...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Wert eines Vollstreckungstitels realisiert sich nur, wenn er auch durchgesetzt werden kann. Das – und nicht die Titulierung – ist dem Mandanten wichtig. Dabei wird der Mandant in der Regel davor bewahrt werden wollen, "gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen", d.h. die anwaltliche Vergütung tragen zu müssen, ohne eine Erstattungschance zu sehen. Der Zwangsvollstre...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Die Klagen nach §§ 767, 771 und 805 ZPO

Rz. 122 Kommt es im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu einem Klageverfahren, so bestimmen sich die Gebühren des RA nicht nach den besonderen Bestimmungen für die Zwangsvollstreckung, sondern nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses. Es fallen die Verfahrens- und Terminsgebühr wie in jedem gerichtlichen Erkenntnisverfahren nach Nrn. 3100 bzw. 3104 VV RVG an. Es erfolgt weder ei...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VIII. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 177 Ziel des RA ist es regelmäßig, mit dem Schuldner, der sich nicht in der Lage sieht, die Forderung unmittelbar auszugleichen, eine gütliche Erledigung in Form eines Abfindungs-, Teilzahlungs-, oder Ratenzahlungsvergleiches zu erreichen. Die Zwangsvollstreckung dient häufig nur als Druckmittel, um den Schuldner zu einer hierauf gerichteten Kommunikation anzuhalten. Rz....mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / L. Die Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung

I. Einleitung Rz. 95 Die Gebühren in der Immobiliarzwangsvollstreckung werden in Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 4 VV RVG geregelt. Der Begriff der Immobiliarzwangsvollstreckung wird im RVG enger gefasst als in der ZPO. Es werden gebührenrechtlich nur die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung erfasst und nicht auch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Rz....mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Terminsgebühr

Rz. 27 In eingeschränktem Umfang kann auch in der Zwangsvollstreckung die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG beim Gläubigervertreter ebenso wie beim Schuldnervertreter anfallen. Allerdings handelt es sich um eine eigenständige Regelung, auf die die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG keine Anwendung findet, so dass insbesondere eine Besprechung mit dem Gegner keine Terminsgebühr auslöst...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 39 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von Arbeitslohn und die...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Geschäftsgebühr statt Vollstreckungsgebühr?

Rz. 123 In der Praxis ist nicht selten die Situation zu betrachten, dass ein Rechtsdienstleister auf verschiedenste Weise, im Ergebnis aber erfolglos, versucht hat, einen Vollstreckungstitel durchzusetzen. Der Gläubiger unternimmt nun nach einiger Zeit den Versuch, einen anderen RA mit der Durchsetzung zu beauftragen. In manchen Fällen werden die Forderungen auch verkauft, w...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Gegenstandswert bei der Vollstreckung nach §§ 887 ff. ZPO

Rz. 140 Bei der Zwangsvollstreckung wegen der Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung nach §§ 887, 888 ZPO sowie der Vollstreckung einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung nach § 890 ZPO ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG auf den Wert der Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger zur Bestimmung des Gegenstandswertes abzustellen. Dieser Wert ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Verfahrensgebühr in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG In der Mobiliarzwangsvollstreckung erhält der RA zunächst eine 0,3 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit nach Nr. 3309 VV RVG. Dies gilt unabhängig von der Frage, welche Vollstreckungsmaßnahme ergriffen wird und auch unabhängig davon, ob er den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Vollstreckung involv...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Gegenstandswert in der Herausgabevollstreckung

Rz. 137 Ist eine Sache nach den §§ 883 ff. ZPO herauszugeben oder zu leisten, ist für die Berechnung des Gegenstandswertes § 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG maßgeblich. Hiernach ist auf den Wert der Sache, d.h. regelmäßig ihren Verkehrswert, abzustellen. Dieser ist zu schätzen. Rz. 138 Auch hier gilt allerdings, dass keine Regel ohne Ausnahme bleibt: Der Gesetzgeber hat den Gegenstandswe...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Gegenstandswert bei Schuldnerschutzanträgen

Rz. 146 Bei Schuldnerschutzanträgen ist der Gegenstandswert sowohl für den Gläubiger- als auch für den Schuldnervertreter nach § 25 Abs. 2 RVG nach billigem Ermessen entsprechend dem Interesse des Schuldners an der seinem Interesse entsprechenden Entscheidung zu bestimmen. Rz. 147 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Gegenstandswert nach dem Mietzins für den Zeitraum des be...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VII. Gegenstandswert bei der Zwangshypothek

Rz. 176 Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 25 Nr. 1 RVG und damit nach dem durch die Zwangshypothek zu sichernden Forderungsbetrag, zuzüglich Zinsen und Kosten. Ein Abschlag ist auch vor dem Hintergrund, dass es sich lediglich um ein Sicherungsinstrument handelt, das nicht unmittelbar zur Befriedigung der Forderung führt,...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Erinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 117 Das Erinnerungsverfahren gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG gebührenrechtlich zur jeweiligen angegriffenen Vollstreckungsmaßnahme. In der Folge löst diese für den Gläubigervertreter keine zusätzliche Gebühr aus, sondern ist mit der 0,3-Verfahrensgebühr für die Vollstreckungsmaßnahme abgegolten. Rz. 118 Anders verhält es sich mit dem Bevollmächtigten des Schuldners, der...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Gegenstandswert bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 133 Für das Verfahren über die Vermögensauskunft bestimmt § 25 Nr. 4 RVG, dass sich der Gegenstandswert nach der noch offenen Gesamtforderung bestimmt, die noch zu vollstrecken ist. Allerdings ist der Gegenstandswert auf nunmehr 2.000,00 EUR[91] gedeckelt. Rz. 134 Beispiel Die noch offene Restforderung beträgt einschließlich Zinsen und Kosten noch 1.431,24 EUR. In diesem ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 1. Gebührenrechtlicher Begriff der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 100 Während die Immobiliarzwangsvollstreckung nach § 866 Abs. 1 ZPO die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach den §§ 867 ff. ZPO sowie die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken nach dem ZVG umfasst, werden gebührenrechtlich nach der Vorbem. 3.3.3 VV RVG hiervon lediglich die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung erfasst. Rz. 101 Hi...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Mindestgebühr

Rz. 38 Die 0,3-Verfahrens- wie die gleich hohe Terminsgebühr lassen den Verweis auf § 13 Abs. 2 RVG erforderlich erscheinen. Danach ist der Mindestbetrag einer Gebühr 15,00 EUR. Dies kommt bei Streitwerten unter 500,00 EUR zum Tragen, bei denen die Gebühr ansonsten nur 13,50 EUR betragen würde. Zur Frage der Erhöhung der Terminsgebühr nach Nrn. 3310, 1008 VV RVG im Anwendungs...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 121 Anders als die Erinnerung nach § 766 ZPO stellt die sofortige Beschwerde nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eine besondere Angelegenheit dar und löst die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG aus. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der RA den Gläubiger oder den Schuldner vertritt. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem gerich...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Gebühren bei der Vollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen

I. Die Gebühren im Verfahren nach § 887 ZPO Rz. 74 Das Verfahren zur Vollstreckung einer vertretbaren Handlung stellt sich zweiaktig dar. Zum einen ist die Ermächtigung zur Beauftragung eines Dritten auf Kosten des Schuldners zu beantragen, zum anderen sollte regelmäßig ein Vorschussanspruch geltend gemacht werden. Aufgrund der Mehraktigkeit und unabhängig davon, ob nur einer...mehr