Vollstreckung in das P-Konto

Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin und hat im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) das bei der Drittschuldnerin befindliche Guthaben auf dem als Pfändungsschutzkonto geführten Girokonto der Schuldnerin gepfändet.

Nachzahlung auf das Arbeitslosengeld pfändungsfrei?

Der Schuldner erhielt im November 2016 eine Nachzahlung auf sein Arbeitslosengeld in Höhe von 1.382,13 EUR für die Monate Oktober und November 2016. Er begehrt nunmehr die Erhöhung des monatlichen Sockelbetrages von 1.073,88 EUR um weitere 308,26 EUR.

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