Für das Betreiben der Zwangsvollstreckung bedarf es neben dem Titel auch der Zustellung und einer Klausel. Obwohl die Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung zumeist keine weiteren Kosten auslöst, können für die Erteilung der Vollstreckungsklausel gleichwohl besondere Kosten entstehen, etwa wenn eine Titelumschreibung erforderlich wird oder Klage wegen der Klausel erhoben werden muss. Nachfolgend soll auf die Kosten für diese Verfahren eingegangen werden.

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