Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 1/2018, Klarstellungsantrag zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Offenlage einer Abtretung

Ein Leser berichtet, dass er von dem Drittschuldner nach § 840 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Mitteilung erhalten habe, dass eine vorrangige Abtretung vorliege und deshalb keine pfändbaren Abtretungen an ihn, den Gläubiger, erfolgen könnten. Unser Leser vermutet aber, dass es sich um eine vorgeschobene Abtretung zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung handelt. Sie sei zumindest nach d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren

Leitsatz Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in ein Wohnungseigentum betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden. Normenkette WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Das Problem Besteller X erwirbt vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Inkassokosten in der Zwangsvollstreckung

Leitsatz Inkassounternehmen können im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1 und 4 RDGEG, §§ 788, 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben. LG Darmstadt, Beschl. v. 15.3.2017 – 5 T 515/16 1 I. Der Fall Titulierte Forderung abgetreten Die Gläubigerin ist ein registriertes Inkassounternehmen. Sie vollstreckt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Keine Terminsgebühr für Besprechung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil

RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104 Leitsatz Besprechungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil sind nicht auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet. Sie gehören als Abwicklungstätigkeiten gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG zum Rechtszug der Hauptsache und sind durch die in der Hauptsache angefallenen Geb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 1 I. Der Fall

Titulierte Forderung abgetreten Die Gläubigerin ist ein registriertes Inkassounternehmen. Sie vollstreckte Forderungen gegen den Schuldner, welche ihr zweckgebunden zur Einziehung abgetreten worden waren. Sie beantragte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB), wobei sie Gebühren für die Zwangsvollstreckung/Anwaltskosten nach dem RVG geltend machte. AG verweigert Kost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Inkassokosten... / Leitsatz

Inkassounternehmen können im Zwangsvollstreckungsrecht auch bei einer Eigenvertretung nach § 4 Abs. 1 und 4 RDGEG, §§ 788, 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO einen Anspruch auf Ersatz ihrer Vergütung nach dem RVG haben. LG Darmstadt, Beschl. v. 15.3.2017 – 5 T 515/16mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 2 II. Aus den Entscheidungsgründen

IKU wird in eigenem Namen tätig Die sofortige Beschwerde ist begründet. In dem angefochtenen Beschluss wie auch im Nichtabhilfebeschluss geht das Vollstreckungsgericht zunächst zutreffend davon aus, dass das Inkassounternehmen seine Tätigkeit vorliegend nicht als Bevollmächtigter des etwaigen ursprünglichen Gläubigers, sondern nach Forderungsübernahme selbst als Gläubiger aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig und teilweise begründet. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie ist gem. § 78 ArbGG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 ZPO statthaft. Die in Kostensachen nach § 567 Abs. 2 ZPO notwendige Beschwer von EUR 200,00 ist erreicht. Die Beschwerde ist auch form- und fristgerecht eingelegt. Ein bestimmter Antrag, der in der Beschwerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Inkassokosten... / 3 Der Praxistipp

Höchstrichterliche Klärung steht aus Das LG hat die Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Da der Schuldner sich aber – wie so häufig – gar nicht zur Wehr gesetzt hatte und auch nicht an dem Verfahren beteiligt wurde, gab es niemanden, der die Rechtsbeschwerde hätte einlegen können. Mit einem Landgericht hat damit zwar ein zweitinstanzliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Keine Terminsg... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im Kostenfestsetzungsverfahren über die Festsetzung einer Terminsgebühr und die Erstattung von Reisekosten und Tagegeld. Im Ausgangsrechtsstreit nahm der Kläger den in Frankreich ansässigen Beklagten auf Zahlung von 30.867,35 EUR in Anspruch. Das durch den Kläger zunächst angerufene LG erließ im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, durch das d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Anforderungen... / 3 Der Praxistipp

Grundschuldurkunde als Vollstreckungstitel Die Zwangsvollstreckung findet nicht nur aus Endurteilen statt. Vielmehr kann sie auch aus den weiteren Vollstreckungstiteln nach § 794 Abs. 1 ZPO betrieben werden. Sie findet ferner statt aus Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder von einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Keine Terminsg... / Leitsatz

Besprechungen über die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil sind nicht auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet. Sie gehören als Abwicklungstätigkeiten gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG zum Rechtszug der Hauptsache und sind durch die in der Hauptsache angefallenen Gebühren abgegolten. Wird der Rechtsstreit nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Anforderungen... / 1 I. Der Fall

Vollstreckbare Ausfertigung gegen den Insolvenzverwalter … Die Antragstellerin ist Inhaberin der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld. Aus der Grundschuldbestellungsurkunde will die Antragstellerin die Zwangsvollstreckung betreiben. Nachdem über das Vermögen des Eigentümers des Grundstücks das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, erteilte Notar D. der Antragstellerin ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2017, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die Kostenfestsetzung zugunsten der Bekl. zu 2) gegen den Bekl. zu 1), ihren Streitgenossen, zu Recht abgelehnt." Zwischen Streitgenossen findet grds. keine gerichtliche Kostenfestsetzung statt, es sei denn, dass Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis eindeutig mittituliert worden s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2017, Das Verlangen... / I. Das Problem

Teilvollstreckung Der Gläubiger hat eine titulierte Forderung gegen den Schuldnern von noch mehr als 20.000 EUR. In der Vergangenheit hatte der Schuldner verschiedentlich Teilzahlungen geleistet und auch im Wege der Zwangsvollstreckung konnten Erlöse erzielt werden. Der Arbeitgeber konnte ermittelt werden und nun soll das Arbeitseinkommen gepfändet werden. Da nicht zu erwarte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2017, Praxisrelevan... / I. Allgemeine Grundlagen

Fall 1 (Vermächtnisanspruch und Erfüllung: Insolvenzfestigkeit): Erblasser E hat S 100.000 EUR vermacht. Zum Zeitpunkt des Erbfalls befindet sich S infolge finanzieller Schwierigkeiten in einem Insolvenzverfahren. Die Wohlverhaltensphase nach § 287 Abs. 2 InsO dauert noch zwei weitere Jahre an.[2] Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten mit dem Erbfall das Recht begründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[339] Nach Auffassung des OLG Hamm[340] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IX. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / V. Zwangsvollstreckung

Rz. 209 Die Zwangsvollstreckung der eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach § 889 Abs. 1 ZPO und setzt neben dem Vorliegen eines Urteils einen Antrag des Gläubigers auf Bestimmung eines Termins voraus. Dabei ist der Vollstreckungstitel mit dem Antrag beim Vollstreckungsgericht einzureichen. Das Urteil muss im Übrigen nicht rechtskräftig sein; es genügt ein vorläufig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Zeitlich aufeinanderfolgende Schenkungen

Rz. 262 Bei zeitlich aufeinander folgenden Schenkungen haftet in erster Linie der zuletzt Beschenkte, der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist (§ 2329 Abs. 3 BGB; Grundsatz der Posteriorität). Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich mit zunehmendem Zeitablauf die Bestandskraft der Schenkung vergrößert.[665] Rz. 263 Maßgeblich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Klageantrag

Rz. 276 Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben nach § 2325 BGB ist grundsätzlich ein Zahlungsantrag zu stellen. Wird seitens der Erben im Prozess die Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses geltend gemacht, kann der Pflichtteilsergänzungsberechtigte den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den verschenkten Gegenstand nach § 2329 BGB umstellen, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Rechtsbehelf gegen den Beschluss und Einwendungen des Schuldners

Rz. 181 Als Rechtsbehelf gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Die Beschwerde ist auch für den Einwand rechtzeitiger Erfüllung maßgeblich, da in jedem Verfahrensabschnitt die Notwendigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu überprüfen ist.[316] Den Einwand der rechtzeitigen Erfüllung kann der Vollstreckungsschuldner aber auch du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Klageantrag

Rz. 287 Anders als die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegenüber dem Erben (§ 2325 BGB) richtet sich die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten auf Herausgabe des geschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.[452] Ein Zahlungsanspruch ist lediglich dann zu stellen, wenn es sich um eine Geldzuwen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 382 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Gebühren und Anwaltszwang im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 184 Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 13, 18 RVG i.V.m. Nr. 3305 ff. VV RVG. Für den Streitwert gilt das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung, welches sich demnach i.d.R. nach der Höhe des Wertes der Hauptsache bestimmt. Für die Beitreibung des Zwangsgelds und die Vollziehung der Zwangsh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Zeitpunkt für die Feststellung der Haftung

Rz. 292 Für die Frage der Feststellung, ob der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Anspruchs bzw. im Falle einer verschärften Haftung nach § 819 BGB auf den früheren Zeitpunkt abzustellen.[459] Rz. 293 Muster 14.10: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB Muster 14.10: Klage auf Pfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Anspruchsinhalt

Rz. 274 Sind die Voraussetzungen des § 2329 BGB gegeben, so richtet sich der Anspruch auf "Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrages nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmung des Anspruchsinhalts ist nicht einfach.[696] Rz. 275 Der Anspruch richtet sich von vornherein nur auf Geldzahlung, wenn es um ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 65 Ein in der Praxis häufig auftretender Irrtum ist, dass der außerordentliche Pflichtteilsanspruch bzw. der Pflichtteilsergänzungsanspruch direkt gegenüber dem Beschenkten geltend gemacht wird. Dem Irrtum liegt wohl der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der seitens des Erblassers eine Schenkung erhalten hat, auch für etwaige daraus resultierende Pflichtteilsforderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 213 Gegen den Beschluss der Anordnung eines Zwangsmittels nach § 889 Abs. 2 ZPO steht dem Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung sind mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Erbe ist zugleich Beschenkter

Rz. 259 Schuldner des Anspruchs nach § 2329 BGB ist der Beschenkte, nach seinem Tod seine Erben.[659] Ist der Erbe zugleich der Beschenkte, so kann er zunächst nach § 2325 BGB auf Geldzahlung in Anspruch genommen werden und sich insoweit die Beschränkung der Erbenhaftung vorbehalten (§ 780 ZPO).[660] Soweit die Haftung entfällt, kann er nach § 2329 BGB als Beschenkter herang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 5. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 420 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte gem. Art. 522 ZGB erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Herabsetzungsklage ist Gestaltungsklage. Vorrangig werden die Verfügungen von Todes wegen herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt für sämtliche Verfügungen verhältnismäßig, wobei Verfügungen zugunsten pflichtteilsberechtigter Erben nur bzgl. der ihren Pflichtteil übersteige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt. Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[310] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung, die ein Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Zahlungsklage gegen den Erben und Feststellungsklage gegen den Beschenkten

Rz. 280 Ist der Erbe nicht zugleich der beschenkte Dritte und stellt sich dies erst im Prozess gegen den Erben nach § 2325 BGB heraus, so kann der Pflichtteilsberechtigte die Klage nicht umstellen. Er muss dann gegen den Beschenkten grundsätzlich einen weiteren Prozess auf Herausgabe des verschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / a) Bei ungeteiltem Nachlass

Rz. 45 Die Erben haften für den Pflichtteilsanspruch als Gesamtschuldner, solange eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht erfolgte (siehe Rdn 47). Dies gilt sowohl für den ordentlichen als auch den außerordentlichen Pflichtteilsanspruch und auch für einen Restpflichtteilsanspruch eines oder mehrerer übriger Miterben nach § 2305 BGB (vgl. aber Rdn 48). Die Haftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Festsetzung des Zwangsmittels

Rz. 179 Die Festsetzung des Zwangsmittels obliegt grundsätzlich dem Gericht. Als Zwangsmittel kommt ein Zwangsgeld oder Zwangshaft in Betracht, wobei Letzteres nur dann sofort angeordnet werden darf, wenn feststeht, dass eine Zwangsgeldandrohung wirkungslos bleiben würde. Ein Zwangsgeld darf zwischen einem Betrag von 5.000 bis 25.000 EUR festgesetzt werden; die Zwangshaft da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung (§ 204 BGB)

Rz. 315 Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird durch Klageerhebung die Verjährung gehemmt. Allerdings hemmt nur die Klage auf Zahlung die Verjährung. Eine Klage auf Zahlung (§ 2325 BGB) hemmt die Verjährung des gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Anspruchs (§ 2329 BGB) nur dann, wenn es sich um denselben Schuldner handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Rechtsfolgen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 337 Durch die Erhebung der Dürftigkeitseinrede kann der Erbe den Zugriff von Nachlassgläubigern auf sein Eigenvermögen abwehren. Nach § 1990 Abs. 1 S. 2 BGB ist er dann aber verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben. Anders als bei der Nachlassverwaltung oder der Nachlassinsolvenz findet bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / b) Die Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt. Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[364] Die Hemmung endet jedoch nicht sofort mit der Erfüllung der Hilfsansprüche. Dem Kläger steht insoweit eine angemessene Frist zur Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / II. Haftung des zuletzt Beschenkten

Rz. 289 Nach § 2329 BGB haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch grundsätzlich der zuletzt Beschenkte. Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so muss der Ergänzungsberechtigte zunächst gegen den zuletzt Beschenkten vorgehen. Aus prozessualer Sicht stellt sich dann das Problem der Verjährung des Anspruchs gegen die vorrangig Beschenkten, insbesondere dann, wenn si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zur Absicherung des Verzichtenden

Rz. 14 Zur Absicherung der Verzichtenden sind möglich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Verfahren

Rz. 178 Nach § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Prozessgericht der ersten Instanz für das Verfahren zuständig, und zwar gem. § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG der Richter und nicht der Rechtspfleger. Die Vollstreckung selbst erfolgt durch die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft, wobei die Auswahl des Zwangsmittels ausschließlich dem Gericht obliegt. Ist ein zuvor angeordnetes Zwang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Rechtsähnlichkeit von § 2325 BGB und § 2329 BGB

Rz. 277 Auch wenn sich bei § 2329 BGB der Inhalt (Duldung der Zwangsvollstreckung) und Umfang (Haftung nach Bereicherungsrecht) des Anspruchs von dem nach § 2325 BGB unterscheidet, sind sie doch "dem Grunde nach" gleich,[709] also rechtsähnlich.[710] Rz. 278 Nach dem allgemeinen Pflichtteilsrecht bestimmen sich im Rahmen des § 2329 BGB:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Vollstreckung beim unbestimmten Auskunftstitel

Rz. 180 Enthält der Auskunftstitel keine näheren Angaben über die Art und Weise der Auskunftserteilung, muss dies im Antrag auf Vollstreckung nachgeholt werden.[314] Auch in diesem Fall ist dem Vollstreckungsschuldner rechtliches Gehör zu gewähren. Ihm ist eine Frist zur Erbringung der geforderten Informationen unter Androhung eines Zwangsmittels nach § 888 ZPO zu setzen. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Zurückbehaltungsrecht gegen den Auskunftsanspruch

Rz. 167 In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, ob dem Erben ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst über eventuell erhaltene Vorempfänge auskunftspflichtig ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Erbrechtliche Rechtsprechung findet man zu dieser Frage nicht. Lediglich im Rahmen einer Auskunftspflicht nach § 1379 BGB bejaht die R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / IV. Anspruchskonkurrenzen

Rz. 284 Auch hier ergeben sich schwierige Fragen. Der Beschenkte kann im Einzelfall wegen der gleichen Zuwendung sowohl dem Anspruch des Vertragserben nach § 2287 BGB als auch dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 BGB ausgesetzt sein. Dabei stehen beide Ansprüche grundsätzlich selbstständig nebeneinander.[726] Dies kann zu einer "Wettlaufsituation" mit schein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / V. Pflichtteilsrecht

Rz. 532 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 506 ZGB die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers. Der Pflichtteil ist echtes Noterbrecht. Er ist den Noterben vorbehaltene quotale Beteiligung am Vermögen des Erblassers, die der Verfügung des Erblassers entzogen ist. Rz. 533 Die Pflichtteilsquote beträgt für einen Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Länderübersicht / 6. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 230 Die Geltendmachung des Pflichtteilsrechts erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Klage ist gegen sämtliche testamentarisch Begünstigten – sofern die zu ihren Gunsten getroffenen Verfügungen der Herabsetzung unterliegen – zu richten. Ggf. ist anschließend durch Restitutionsklage die Herausgabe des Nachlasses, der Gegenstand der herabgesetzten Verfügungen war, an die Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Die Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[270] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr