Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes (§ 9 Ziff. 1 ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Zwangsvollstreckungskosten, Abs. 3 d und e bzw. Nr. 3.3.5 ARB 2012

Rz. 367 Dass die im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil etc. anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherkosten unter den Rechtsschutz fallen, folgt aus § 5 Abs. 1 a, c ARB. Voraussetzung ist, dass der titulierte und zu vollstreckende Anspruch unter den vom Versicherungsnehmer vereinbarten Rechtsschutz fällt. Der Rechtsschutzversicherer gewährt aber k...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / gg) Pfändbarkeit von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 615 Rentenleistungen der betrieblichen Altersversorgung, und damit auch solche aus Direktversicherungen oder der Pensionskasse, sind als Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls nur nach Maßgabe der §§ 850a–850i ZPO pfändbar.[1048]mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Pfändbarkeit

Rz. 599 Die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung können aufgrund der Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO unpfändbar sein. Dies beinhaltet die Unpfändbarkeit nach Maßgabe des § 851 ZPO, soweit diese nicht übertragbar sind. aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO Rz. 600 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / hh) Pfändbarkeit von befreienden Lebensversicherungen

Rz. 616 Pfändbar sind im Rahmen der §§ 850 ff. ZPO auch die Rechte und Ansprüche aus Lebensversicherungen, die der Versicherungsnehmer zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen hat.[1049]mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Insolvenz des Versicherungsnehmers

a) Allgemeines Rz. 621 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1060] Rz. 622 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Sc...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ee) Pfändbarkeit von Direktversicherungen

Rz. 613 Nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 4 – 6 BetrAVG sind Rechte und Ansprüche aus Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung soweit unpfändbar, als der ausgeschiedene Arbeitnehmer diese nicht abtreten darf. Die Verfügungsbeschränkung erfasst neben dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital auch die Überschussanteile und den Bonus einer Direk...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ii) Pfändbarkeit von Riesterrenten

Rz. 617 Nach §§ 97, 10a, 82 EStG ist das geförderte Deckungskapital einer Riesterrente nicht übertragbar. Dies gilt unabhängig davon, ob das geförderte Deckungskapital auf Eigenbeiträgen oder Zulagen beruht. Ansprüche aus Riesterrente sind damit nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen.[1050] Rentenzahlungen oder Ratenzahlung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) BGH, Urt. v. 17.2.1966 – II ZR 286/63

Rz. 518 Der BGH hat im Jahr 1966 einen Fall entschieden, in dem einer dritten Person ein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt worden war. Im Erlebensfall sollten die Ansprüche an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Eine Gläubigerin des Versicherungsnehmers pfändete die Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung inklusive des Rechts auf Kündig...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Zustellung an Vertriebsgesellschaft oder Vermittler

Rz. 619 Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner sind die Pfändung und Überweisung als bewirkt anzusehen (§§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 ZPO). Die Zustellung erfolgt gem. § 829 Abs. 2 ZPO nur auf Betreiben des Gläubigers. Ist der Versicherer selbst zugleich Gläubiger und Drittschuldner, wird die Pfändung ebenfalls erst mit Zustellung wirksam.[1056] Es gelten die §...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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§ 14 Lebensversicherung / b) Umfang der Pfändung

Rz. 593 In Bezug auf den Umfang der Pfändung kommt es zunächst auf die Angaben im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an. Hier stellt sich die Frage nach den Anforderungen an die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung. Diese ist so bestimmt zu bezeichnen, dass sie von anderen unterschieden werden kann und die Feststellung ihrer Identität gesichert ist.[994] Es muss unzweif...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Pfändbarkeit von fälligen Renten aus Lebensversicherungen

Rz. 610 Fällige Renten aus Lebensversicherungsverträgen sind nach § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850c ff. ZPO pfändbar, wenn diese zur Versorgung des Versicherungsnehmers oder seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen eingegangen sind. Das sind nur solche Rentenversicherungsverträge, die ein Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenversorg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 621 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1060] Rz. 622 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 642 An einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Forderung besteht grundsätzlich ein Absonderungsrecht des Gläubigers. Die Regelung in § 166 Abs. 2 InsO, nach der der Insolvenzverwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, einziehen oder in anderer Weise verwerten darf, findet auf gepfändete Forderungen keine Anwendung.[1106] Nac...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Gerichtskosten, Abs. 1 c bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 334 Der Rechtsschutzversicherer hat gem. § 5 Abs. 1 c ARB die Gerichtskosten (und die Auslagen des Gerichts nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Teil 9) zu übernehmen, sobald sie vom Versicherungsnehmer verlangt werden (vgl. § 5 Abs. 2 a ARB), vor allem auch als Vorschusszahlung. Ferner trägt der Versicherer die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht h...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / dd) Pfändbarkeit von Sterbegeldversicherungen

Rz. 612 Gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO sind die Rechte und Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind (sog. Sterbegeldversicherungen), unpfändbar, wenn die Versicherungssumme 3.579 EUR nicht übersteigt.[1039] Pfändbar sind folglich Sterbegeldversicherungen auf das Leben eines anderen. Begünstigter kann jedoch auch...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / jj) Pfändbarkeit von Basisrenten

Rz. 618 Bei zertifizierten Basisrenten ist ein Rückkauf in der Ansparphase zwingend ausgeschlossen. Daher existiert in der Ansparphase kein Rückkaufswert, der gepfändet werden könnte.[1053] Darüber hinaus erfüllt ein zertifizierter Basisrentenvertrag im Sinne von § 2 AltZertG die Voraussetzungen von § 851c Abs. 1 ZPO. Das in einem Basisrentenvertrag angesparte Deckungskapita...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Pfändbarkeit von Lebensversicherungen mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Rz. 609 Werden alle Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gepfändet, so ist die Pfändung der Rechte aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei abhängig Beschäftigten nach wohl überwiegender und zutreffender Auffassung im Regelfall wegen § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht möglich.[1033] Berufsunfähigkeit...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ff) Pfändbarkeit von Handwerkerversicherungen

Rz. 614 Unpfändbar sind auch Ansprüche aus sog. Handwerkerversicherungen, die auf der am 1.1.1962 außer Kraft getretenen Vorschrift des § 22 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Altersversorgung für das deutsche Handwerk (1. DVO HWG) beruhen. Für Kapitalversicherungen gilt in diesem Zusammenhang ein Höchstbetrag von 10.000 DM. Für nach d...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) – Stand April 2016

Rz. 186 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Organisation des Büros

Rz. 52 Die Rechtsprechung erwartet vom Anwalt auch eine Büroorganisation,[183] die reibungslose Abläufe gewährleistet, so dass Akten nicht verlegt und materielle oder prozessuale Fristen nicht versäumt werden können. Im Rahmen der gesetzeskonformen Büroorganisation darf der Anwalt auch delegieren, aber nicht jeden Vorgang. Die Rechtsberatung obliegt ihm allein.[184] Kostenfes...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Gegenstand des Bezugsrechts

Rz. 503 Wird in einem Lebensversicherungsvertrag die Zahlung der Versicherungssumme an einen Dritten bedungen, erwirbt der Bezugsberechtigte unmittelbar das Recht auf die Leistung des Versicherers im Versicherungsfall. Durch die Einräumung eines Bezugsrechts wird ein Lebensversicherungsvertrag damit zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter i.S.d. § 328 Abs. 1 BGB.[829] Dies...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 285 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens

Rz. 319 In Kern geht es bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[685] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn er feststellt, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind, und er dem Versicherungsnehmer diese Veränderung in Textform dargelegt hat (§ 174 Abs. 1 VVG, sog. Veränderungsmitte...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 5. Geltendmachung des Versicherungsanspruchs

Rz. 57 Hinsichtlich der Anforderungen, die an den Nachweis der Schadenersatzpflichtigkeit sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdschäden durch den Versicherungsnehmer zu stellen sind, statuiert § 2 AVB-VSV für den Fall der Eigenschäden, dass hierzu der Nachweis einer Differenz zwischen Soll- und Istbestand – sog. Inventurdifferenz – nicht ausreichen soll. Zu beachten ist, dass ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a ARB bzw. Nr. 2.2.1 ARB 2012

Rz. 115 Der Schadenersatz-Rechtsschutz wird für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, gem. § 2 a ARB gewährt. Damit sind zunächst Schadenersatzansprüche wegen Verletzung eines Vertrages vom Versicherungsschutz ausg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Geteiltes Bezugsrecht

Rz. 513 Das Bezugsrecht zum Empfang der Versicherungsleistungen aus der Lebensversicherung muss sich nicht auf sämtliche Leistungen aus der Lebensversicherung beziehen und kann auch mehreren Personen ganz oder teilweise eingeräumt werden; weitergehende Einschränkungen z.B. der Höhe nach sind ebenfalls möglich. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, ein Bezugsrecht unter einer au...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Widerrufliches Bezugsrecht

Rz. 507 Das sog. widerrufliche Bezugsrecht stellt den gesetzlichen Regelfall dar. Gemäß § 159 Abs. 1 VVG gilt die Befugnis des Versicherungsnehmers, an die Stelle des (ursprünglichen) Bezugsberechtigten einen anderen zu setzen, im Zweifel als vorbehalten. Nach § 159 Abs. 2 VVG erwirbt der Bezugsberechtigte im Zweifel das Recht auf die Leistung des Versicherers erst mit dem E...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Richtige Bezeichnung des Drittschuldners

Rz. 590 Das im Pfändungsbeschluss enthaltene Zahlungsverbot wirkt nur gegen den Drittschuldner, an den es gerichtet ist, nicht jedoch gegen einen anderen Drittschuldner. Auch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den tatsächlichen, aber nicht genannten Drittschuldner kann den Mangel seiner ungenügenden Bezeichnung nicht ersetzen.[990] Folglich ist ein Pfändungs- und Übe...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 290 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen. Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern und di...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Sicherungsabtretung und Verpfändung

Rz. 639 Dem Pfandgläubiger und dem Zessionar im Rahmen einer Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung steht in der Insolvenz des Versicherungsnehmers hinsichtlich der von der Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung erfassten Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 InsO).[1096] Rz. 640 Sind die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 632 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 507). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Rz. 600 § 851c Abs. 1 ZPO regelt, dass Renten, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden dürfen, wenn die Verträge durch Vereinbarung bestimmter Produktmerkmale und Verfügungsbeschränkungen für die Alterssicherung bestimmt sind. Voraussetzung für den Pfändungsschutz ist, dassmehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / E. Anhang: Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen

Rz. 229 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Hinweis Unbedingt zu beachten sind die jeweils individuellen Abweichungen zum Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung gem. § 4 Ziff. 5 der nachfolgenden "Muster-AVB" für die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB siehe Rdn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zwangsvollstreckung nach Änderung der Rechtsform des Titelgläubigers

Leitsatz Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma vor, hat sie die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Ur...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zwangsvoll... / Leitsatz

Will eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche offene Handelsgesellschaft die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben und macht sie geltend, es liege eine Änderung der Rechtsform und eine Änderung der Firma vor, hat sie die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden z...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zwangsvoll... / 3 Der Praxistipp

§ 750 ZPO als zentrale Norm schon bei der Titulierung bedenken Dass die Zwangsvollstreckung nur für und gegen die im Titel genannten Personen betrieben werden kann, muss schon bei der Titulierung bedacht werden. Dabei darf die weitere Forderungseinziehung nicht zu kurz in den Blick genommen werden. Sie kann sich über Monate und Jahre hinziehen. Der titulierte Anspruch verjähr...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zwangsvoll... / 1 I. Der Fall

Wenn aus der GbR eine OHG wird Die Antragstellerin betreibt als OHG die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin im Wege der Kontopfändung aus einem auf eine im Übrigen namensgleiche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lautenden Vollstreckungsbescheid. Aus einer notariell beglaubigten Abschrift einer Handelsregisteranmeldung ergibt sich, dass die Rechte aus dem Vollstreck...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zwangsvoll... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt den Vorinstanzen Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Antragstellerin ist nicht begründet. Das Beschwerdegericht geht zu Recht davon aus, dass die Voraussetzungen für den Erlass des von der Antragstellerin beantragten PfÜB nicht vorliegen. Ausgangspunkt: § 750 ZPO verlangt Um- oder...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 2 II. Die Entscheidung

Problem: LG hat Fakten geschaffen Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere fehlt es der Gläubigerin nicht deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde, weil der Pfändungsbeschluss vom 27.11.2012 infolge Aufhebung durch das Beschwerdegericht nicht mehr wirksam ist. Die Aufhebun...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom LG vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des LG Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (BGH DGVZ 2014, 257). Daran hält der Senat fest. § 755 ZPO nur als Kom...mehr

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FoVo 08_09/2017, Kosten der... / II. Die Lösung

Aufbewahrungspflicht liegt beim Gerichtsvollzieher Zunächst ergibt sich aus § 885 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 ZPO, dass der Gerichtsvollzieher alle bei einer Räumung noch vorhandenen beweglichen Gegenstände, wozu auch aufbewahrungspflichtige Unterlagen gehören, wegschafft und dann mindestens einen Monat aufzubewahren hat. Veräußerung nach Fristablauf Fordert der Sc...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 3 Der Praxistipp

Vorteil Rechtssicherheit Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen, weil sie Rechtssicherheit in der Wahl des Rechtsmittels schafft. Wie schon ein Blick auf § 804 Abs. 3 ZPO zeigt, lebt die Zwangsvollstreckung auch vom schnellen Zugriff. Dauern Rechtsmittelverfahren für sich genommen schon lang, vergrößert sich dieser Zeitverlust weiter, wenn auch noch ein falsches Rechtsmitte...mehr

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FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / I. Das Problem

Sachpfändung in der ehelichen Wohnung Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid. Wir wissen, dass der Schuldner auch als halbprofessioneller Musiker – Gitarrist – tätig ist und auf verschiedenen Festen auftritt. In der Vergangenheit haben wir dies aber immer erst zu spät erfahren, so dass wir uns von einer Forderungspf...mehr

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FoVo 08_09/2017, Kosten der... / I. Das Problem

Räumungsvollstreckung und Aufbewahrungspflicht Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Räumungstitel. Bei der Räumung fand die Gerichtsvollzieherin u.a. Unterlagen vor, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen und deshalb nicht vernichtet werden dür fen. Es stellt sich nun die Frage, wer die Unterlagen aufbewahren muss und w...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zahlungen ... / 2 II. Die Entscheidung

Gericht prüft § 765a ZPO Gemäß § 765a ZPO kann das Vollstreckungsgericht die Zwangsvollstreckung einstellen oder beschränken, wenn diese für den Schuldner eine unbillige Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar wäre. Für die Anwendung von § 850k Abs. 4 ZPO fehlt es zumindest für die Zahlungen der Beihilfe an einer Grundlage in dieser speziellen Vorschrift, mit...mehr