Rz. 618

Bei zertifizierten Basisrenten ist ein Rückkauf in der Ansparphase zwingend ausgeschlossen. Daher existiert in der Ansparphase kein Rückkaufswert, der gepfändet werden könnte.[1053] Darüber hinaus erfüllt ein zertifizierter Basisrentenvertrag im Sinne von § 2 AltZertG die Voraussetzungen von § 851c Abs. 1 ZPO. Das in einem Basisrentenvertrag angesparte Deckungskapital ist damit auch nach § 851c Abs. 1 ZPO in den Grenzen von § 851c Abs. 2 ZPO unpfändbar.[1054] Die monatlichen Rentenleistungen aus einem Basisrentenvertrag sind von § 851d ZPO erfasst und damit lediglich wie Arbeitseinkommen pfändbar.[1055]

[1053] Musielak/Voit/Becker, § 851d ZPO Rn 3a; Kindl/Meller-Hannich/Wolf, § 851d ZPO Rn 7.
[1054] OLG Frankfurt/Main v. 17.6.2015 – 7 U 88/14, zitiert nach http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7502857 (abgerufen am 26.6.2016).
[1055] Musielak/Voit/Becker, § 851d ZPO Rn 1; MüKo/Smid, § 851d ZPO Rn 2.

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