Rz. 618
Bei zertifizierten Basisrenten ist ein Rückkauf in der Ansparphase zwingend ausgeschlossen. Daher existiert in der Ansparphase kein Rückkaufswert, der gepfändet werden könnte.[1053] Darüber hinaus erfüllt ein zertifizierter Basisrentenvertrag im Sinne von § 2 AltZertG die Voraussetzungen von § 851c Abs. 1 ZPO. Das in einem Basisrentenvertrag angesparte Deckungskapital ist damit auch nach § 851c Abs. 1 ZPO in den Grenzen von § 851c Abs. 2 ZPO unpfändbar.[1054] Die monatlichen Rentenleistungen aus einem Basisrentenvertrag sind von § 851d ZPO erfasst und damit lediglich wie Arbeitseinkommen pfändbar.[1055]
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