Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 58 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 59 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Der Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Beschränkung der Haftung

Rz. 280 Die Haftung des Beschenkten nach § 2329 BGB ist mehrfach beschränkt:[718]mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / II. Die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005 zum Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Das BVerfG hatte zunächst in mehreren Entscheidungen die Frage der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Pflichtteilsrechts nicht abschließend bestimmt.[13] Mit dem Beschluss vom 30.8.2000[14] hat die erste Kammer des ersten Senats des BVerfG eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Pflichtteilsrechts gerügt wurde und von der man sich eine ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Haftung nach Bereicherungsrecht

Rz. 276 Im Übrigen bestimmt sich das Maß der Haftung (nicht aber die Höhe des Ergänzungsanspruchs) nach Bereicherungsrecht, worunter eine Rechtsfolgenverweisung zu verstehen ist. Daraus ergibt sich:[703]mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Einsetzung der gesetzlichen Erben als Nacherben

Rz. 120 Setzt der Erblasser den Abkömmling als Erben ein, so kann er Vor- und Nacherbfolge anordnen und dessen gesetzliche Erben entsprechend den ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Anteilen als Nacherben berufen. Zu vermeiden ist, die Nacherben namentlich zu benennen, da sich die gesetzlichen Erben nach Errichtung der Verfügung ändern können. Werden andere Pers...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Aufnahme des Haftungsvorbehalts in das Urteil

Rz. 338 Damit der Erbe sein Eigenvermögen auch nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede vor dem Zugriff des Gläubigers nach einer eventuellen Verurteilung zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs schützen kann, muss er einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO in den Urteilstenor aufnehmen lassen. Die Aufnahme des Haftungsvorbehalts nach § 780 ZPO nur in die Urteilsgründ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / d) Der prozessuale Verlauf bei der Stufenklage

Rz. 228 Bei der Stufenklage handelt es sich um einen Sonderfall der objektiven Klagehäufung i.S.v. § 260 ZPO.[373] Über jeden der in der Stufenklage geltend gemachten Einzelansprüche wird aufgrund seiner prozessualen Selbstständigkeit gesondert verhandelt und entschieden.[374] In jeder einzelnen Stufe erfolgt daher eine gesonderte Antragstellung und Verhandlung, die durch Te...mehr

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Klose, SGB I § 71 Überleitu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 W. Schmidt, Rückforderung überzahlter Sozialleistungen bei Abtretung und Pfändung, RVaktuell 2005 S. 461. ders., Die Zwangsvollstreckung in Leistungen der Alterssicherung, RVaktuell 2010 S. 179. Diepenbrock, Das Bestimmtheitsgebot bei der Pfändung künftiger Rentenansprüche, NZS 2004 S. 585. Rz. 7 Der Sozialleistungsträger kann einen Abtretungsgläubiger nur dann gestützt a...mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rück... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 20.4.2016, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin – Jugendamt – vom 22.3.2007 für unzulässig erklärt wurde, soweit Unterhalt bis einschließlich Dezember 2013 tituliert ist. Zur Begründung dafür, weshalb die Vollstreckung von im Zeitra...mehr

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AGS 11/2017, Rückfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat der angegriffene Beschluss den Erinnerungsführer im Wege der Kosten(rück)festsetzung zur Zahlung von 303,62 EUR nebst Zinsen an den Erinnerungsgegner verpflichtet. Nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts kann der Begünstigte – wie hier ge...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 1 I. Der Fall

Unerlaubte Handlung tituliert und festgestellt Der Gläubiger begehrt mit seinem Antrag vom 9.2.2017 die Feststellung der verschärften Pfändung aus § 850f Abs. 2 ZPO gegen den Schuldner. Der Gläubiger vollstreckt aus einer Forderung aus einer unerlaubten Handlung, die zunächst im Vollstreckungsbescheid tituliert worden war. Diese Forderung wurde in dem über das Vermögen des Sc...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Lediglich betreffend die Höhe der Gebühren besteht Anlass zur ergänzenden rechtlichen Ausführung: Richtig hat der Kläger erstinstanzlich darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit im Verfahren und der Einstellungsantrag sogar jeweils mit einer 0,4-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3311 VV hätten abgerechnet werden dürfen. Für die Tätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren bis zur Einlei...mehr

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FoVo 11/2017, Keine Berücks... / 2 II. Aus der Entscheidung

Der BGH widerspricht Die Lebensgefährtin des Schuldners ist weder gemäß § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO noch nach § 850f Abs. 1 Buchst. a oder c ZPO noch nach § 765a ZPO, auch nicht in analoger Anwendung dieser Regelungen, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners zu berücksichtigen. Kein Fall von § 850f Abs. 1 lit a) ZPO Nach § 36 Abs. 1 InsO, § 850f Abs. 1 lit. a Z...mehr

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FoVo 11/2017, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG widerspricht dem AG Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts kann der Gläubiger die Festsetzung des Pfandfreibetrags unter Berücksichtigung von § 850f Abs. 2 ZPO beantragen, nachdem er nachgewiesen hat, dass seine Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung stammt. Anforderungen an den Nachweis beim VB Zwar hat das AG zutreffend ausgeführt, dass der Vollstreck...mehr

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FoVo 10/2017, Die Rückforderung gezahlter, aber verjährter Zinsen im Kontext der Zwangsvollstreckung

I. Das Problem Beitreibung einer alten Forderung mit verjährten und unverjährten Zinsen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer bereits 2005 titulierten Forderung. Im April 2017 wurde der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Zugrunde lag die bis dahin aufgelaufene Gesamtforderung,...mehr

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FoVo 10/2017, Die Rückforde... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: gezahlt ist gezahlt Zahlt der Schuldner auf eine Forderung, die nicht mehr besteht oder nicht mehr durchsetzbar ist, stellt sich die Frage, ob er das so gleichwohl Geleistete zurückfordern kann. Als Anspruchsgrundlage kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht. Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen K...mehr

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FoVo 10/2017, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

Vollstreckungsfähigkeit scheitert an der Bestimmtheit Die Rechtsbeschwerde des Gläubigers ist zulässig, aber nicht begründet. Das LAG hat die sofortige Beschwerde des Gläubigers zu Recht zurückgewiesen. Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass Ziff. 4 des Vergleichs, wonach die Schuldnerin zur Erteilung eines Zeugnisses mit einer sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung...mehr

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FoVo 10/2017, Neue Praxis: der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Reform: neue Möglichkeiten der Antragstellung Mit Inkrafttreten des § 754a ZPO am 26.11.2016 ist es möglich, den vereinfachten Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher unter Beachtung der in § 754a ZPO genannten Voraussetzungen elektronisch zu versenden. Mit einer über vierjährigen Erfahrung bei der Einreichung von elektronischen Anträgen auf Erlass von Pfändungs- und ...mehr

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FoVo 10/2017, Die Rückforde... / I. Das Problem

Beitreibung einer alten Forderung mit verjährten und unverjährten Zinsen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer bereits 2005 titulierten Forderung. Im April 2017 wurde der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt. Zugrunde lag die bis dahin aufgelaufene Gesamtforderung, die auch obje...mehr

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FoVo 10/2017, Bestimmtheit ... / Leitsatz

1. Verlangt ein Arbeitnehmer nicht nur ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, sondern außerdem auch einen bestimmten Zeugnisinhalt, so hat er im Klageantrag genau zu bezeichnen, was das Zeugnis in welcher Form enthalten soll. Denn nur wenn der Entscheidungsausspruch bereits eine hinreichend klare Zeugnisformulierung enthält, wird verhindert, dass sich der Streit über den...mehr

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FoVo 10/2017, Elektronische... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger kann Widerstände überwinden Die zulässige Erinnerung hat Erfolg. Dem Vollstreckungsgericht steht nach § 766 Abs. 2 ZPO die Entscheidung zu, wenn ein Gerichtsvollzieher sich weigert, einen Vollstreckungsauftrag zu übernehmen oder eine Vollstreckungshandlung dem Auftrag gemäß auszuführen. Gleiches gilt, wenn gegen die von dem Gerichtsvollzieher in Ansatz gebrachten Ko...mehr

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AGS 10/2017, Beginn der Bes... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist bereits unzulässig. 1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 569 Abs. 1 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung beginnt, einzulegen. Der angefochtene Beschluss wurde der Bevollmächtigten des Beklagten ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 25.3.2014 ordnungsgemäß zugestellt. Die Zwei-Wochen-Frist vollende...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 14. Androhung der Zwangsvollstreckung

Rz. 323 Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel angedroht, so löst bei vorzeitiger Beendigung bereits diese Vollstreckungsandrohung die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. In der Regel fordert die Rechtsprechung hier eine Wartefrist von rund 2 Wochen ab Titulierung, weil der Gegenseite Gelegenheit gegeben werden muss, die Zahlung vorzunehmen.[302] Rz. 324...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung

Rz. 51 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, die si...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 37 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 38 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 1. Voraussetzungen für das Entstehen der Einigungsgebühr

Rz. 206 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / a) Gesetzliche Grundlage

Rz. 171 Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner, § 26 Abs. 1 FamGKG. Soweit ein Kostenschuldner aufgrund von § 24 Nr. 1 oder Nr. 2 FamGKG (Erstschuldner) haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners (z.B. Entscheidungsschuldners) nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des ersteren erfolglos geblieben ist oder...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. § 4 RVG "Erfolgsunabhängige Vergütung"

Rz. 103 Zitat (1) In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. § 9 des B...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / a) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 207 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5. Sie ist in Nr. 1000 VV RVG geregelt und findet sich in Teil 1 "Allgemeine Gebühren". Diese Gebühren des Teil 1 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG erhält der Rechtsanwalt laut Vorbemerkung 1 neben den in anderen Teilen bestimmten Geb...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 187 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 188 Der Wert des...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 63 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Dabei sind die Änderungen infolge des 2. KostRMoG bereits berücksichtigt worden. Neben der Erhöhung der Betragsgebühren wurden im Kostenverzeichnis einige Überschriften um den Zusatz "wegen des Hauptgegenstands" ergänzt. Diese Änderung begründet der Gesetzgeber wie folgt:[35] Zitat...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge

Rz. 291 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert hinzuzurechnen. Die fälligen Unterhaltsbet...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 12. Gegenstandswert

Rz. 301 Gegenstandswert des Vergleichs sind die Ansprüche, die mit dem Vergleich erledigt werden und nicht der Betrag, auf den sich die Beteiligten vergleichen. Rz. 302 Zum Gegenstandswert in Unterhaltssachen ist darauf hinzuweisen, dass es bei außergerichtlicher Vertretung keinen Zeitpunkt der Antragseinreichung im Sinne des § 34 FamGKG gibt. Hier verhält es sich vielmehr so...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 109 Man muss bei der Kostenfestsetzung diejenige des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten gem. § 11 RVG von der Kostenfestsetzung der Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner gem. § 104 ZPO i.V.m. §§ 80 ff. FamFG unterscheiden. Sofern der Rechtsanwalt anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehr...mehr

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§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 33 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[31] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des RA

Rz. 87 Der Rechtsanwalt hat gemäß § 613 BGB seine Dienste persönlich zu leisten. Dies ist nicht immer möglich. Überträgt der Rechtsanwalt die Ausübung der Dienste auf andere Personen, so handelt er auf eigenes Risiko mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen. Er kann sich deshalb z.B. bei Verhinderung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung für ein...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zwangsvollstreckung

Rn 2 Das Zwangsvollstreckungsverbot des § 210 gilt nur in der Zeit zwischen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit und der Einstellung des Verfahrens bzw. bis zur Rücknahme der Masseunzulänglichkeitsanzeige; zu den Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nach der Einstellung des Verfahrens siehe § 215 Rn. 18 f. Rn 3 § 210 ergänzt die in §§ 208, 209 getroffenen Regelungen durch ein g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Neuerwerb als Teil der Masse

Rn 109 Im Gegensatz zu § 1 KO wird gem. § 35 Abs. 1 Var. 2 auch der Neuerwerb, d. h. dasjenige Vermögen, welches während des laufenden Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner erworben wird, zur Insolvenzmasse gerechnet. Dabei kann die Abgrenzung zwischen dem in die Masse fallenden Neuerwerb und dem Erwerb im Anschluss an das Insolvenzverfahren schwierig sein. Dieses Probl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Grenzen der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse

Rn 117 Nicht zur Insolvenzmasse gehören alle nicht der Zwangsvollstreckung unterliegenden Vermögensgegenstände (vgl. § 36 Abs. 1), das sog. insolvenzfreie Vermögen. Dabei steht es dem Schuldner jedoch frei, diesen Teil seines Vermögens in die Masse einzubringen oder zur Befriedigung seiner, auch einzelner Gläubiger zu verwenden.[231] Ein Verzicht des Insolvenzschuldners auf ...mehr

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zerb 9/2017, Der Erbprozess

Dr. Michael Bonefeld/Prof. Dr. Ludwig Kroiß/Dr. Manuel Tanck (Hrsg.) zerb verlag, 5. Auflage 2017, 1.224 Seiten, 119 EUR ISBN 978-3-95661-045-5 Das mittlerweile in 5. Auflage erschienene Buch "Der Erbprozess" ist ein Klassiker und darf in der Bibliothek einer auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierten Kanzlei nicht fehlen. Wie der Titel vermuten lässt, konzentriert sich das B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.6 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rn 34 Die in § 2 UrhG genannten Werke, wie z. B. Sprach- oder Schriftwerke, Lichtbilder, Computerprogramme (dazu Rn. 36), fallen in die Insolvenzmasse. Nach § 7 UrhG ist der Schutz auf natürliche Personen begrenzt. § 29 UrhG beinhaltet einen Übertragungsausschluss zu Lebzeiten, soweit es um das Urheberrecht an sich geht. Dieses unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag, sondern...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.1 Auslandswirkungen eines inländischen Verfahrens

Rn 137 Eine Beschränkung auf den räumlichen Geltungsbereich der InsO findet nicht statt. Auch im Ausland befindliches Vermögen des Insolvenzschuldners ist gemäß dem Universalitätsprinzip Teil der Insolvenzmasse.[289] Allerdings richtet sich die Massezugehörigkeit (wie z. B. Pfändungsfreiheit) nach der Rechtsordnung der belegenen Sache.[290] Zur Möglichkeit der Insolvenzanfec...mehr

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§ 5 Die Auslegung Allgemein... / l) Beweislast (§ 309 Nr. 12 BGB)

Rz. 228 § 309 Nr. 12 BGB erklärt solche Vertragsbedingungen für unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners verändert. Eine derartige Veränderung liegt insbesondere dann vor, wenn der Verwender dem Vertragspartner die Beweislast für Umstände aus seinem eigenen Verantwortungsbereich auferlegt (§ 309 Nr. 12 lit. a BGB) oder wenn er den V...mehr

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§ 2 Allgemeines zum AGB-Recht / 3. Das Unterlassungsklageverfahren

Rz. 31 Der Unterabschnitt 1 (§§ 5–7 UKlaG) trifft allgemeine Vorschriften, die sowohl für Klagen nach § 1 als auch nach § 2 UKlaG gelten. Auf das Unterlassungsklageverfahren sind nach § 5 UKlaG die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Abs. 1 (Abmahnung), Abs. 2 (Verfügungsgrund), Abs. 4 und 5 UWG (Vergünstigung nach UWG) anzuwenden, soweit sich aus dem Unterlassungs...mehr

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§ 3 Der Begriff der Allgeme... / B. Vertragsbedingung

Rz. 12 Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung setzt eine Vertragsbedingung,[36] d.h. eine Erklärung des Verwenders voraus, die den Vertragsinhalt regeln soll,[37] wobei die Erklärung nach ihrem objektiven Wortlaut beim Empfänger den Eindruck hervorrufen muss, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Schuldverhältnisses bestimmt werden.[38] Dieser konstitutive Ch...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / c) Zwangsvollstreckung

Rz. 121 Der Geschädigte kann aufgrund eines Titels gegen den Schädiger (Versicherungsnehmer) dessen Deckungsanspruch gegen den Versicherer pfänden und sich überweisen lassen. Das Ergebnis des Haftpflichtprozesses bindet den Versicherer in dem Rahmen, den das Trennungsprinzip (vgl. Rdn 101 ff.) hierfür vorgibt. Deckungsrechtliche Einwendungen und daraus resultierende Leistung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / IV. Zwangsvollstreckung

1. Allgemeines Rz. 586 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[986] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 587 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer v...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 586 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[986] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 587 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer vor. Der nament...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 588 Im Rahmen der Einzelvollstreckung erfolgt die Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 ff. ZPO). Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Pfändung wird auf die einschlägige Literatur verwiesen. In der Lebensversicherung sind vor allem folgende Punkte praxisrelevant. Rz. 589 Beachte Nach der Vorsc...mehr